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   OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - I-23 U 13/13   

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https://dejure.org/2015,77365
OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - I-23 U 13/13 (https://dejure.org/2015,77365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2015 - I-23 U 13/13 (https://dejure.org/2015,77365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2015 - I-23 U 13/13 (https://dejure.org/2015,77365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllng von Ingenieurverträgen im Rahmen eines Bauvorhabens; Ursächlichkeit der Pflichtverletzungen bei Erfüllung der Ingenieurverträge für die Rückforderung von Zuwendungen; Verjährung von im Zusammenhang mit Planungs- und ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Bauüberwacher muss auf Vergaberecht achten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Bauüberwacher muss auf Vergaberecht achten

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wann beginnt Verjährung bei stufenweiser Beauftragung?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Offene Restleistungen hindern konkludente Abnahme nicht zwingend!

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase abgenommen: Verjährung beginnt! (IBR 2018, 274)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss Behinderungsnachtrag bezahlen: Objektüberwacher muss sich entlasten! (IBR 2018, 211)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten! (IBR 2018, 332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1149
  • ZfBR 2018, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13
    Ob eine konkludente Abnahme vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12 -, Rn. 15, juris, m.w.Nachw.).

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Leistung Mängel hat oder noch nicht vollständig fertig gestellt ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - VII ZR 26/12 -, Rn. 18, juris).

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13
    Dies gilt für die Leistungen des 3., im Dezember 1991 geschlossenen Vertrags jedenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Zahlung der Schlussrechnung, da Ende März 1995 die wesentlichen Teile des Betriebshofs und des Betriebsdienstgebäudes in Betrieb genommen worden waren und damit (auch) die Ausführungsplanung abgeschlossen war, so dass die Beklagte jedenfalls nach Zahlung ihrer Schlussrechnung und Ablauf einer weiteren Prüfungsfrist von 6 Monaten (vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2013, VII ZR 220/12- juris) ohne Rüge von Mängeln zu Recht von einer Abnahme der aufgrund des 3. Vertrags über die 3. Und 4. Leistungsstufe geschuldeten Leistungen ausgehen durfte.
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08

    Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13
    Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung jeglicher Untersuchung und Beratung, mit der der Architekt möglicherweise die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt (vgl. z.B. BGH Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 - juris).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13
    Diese Dokumentation kann insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung sein (vgl. BGH, Urt. v. 28.7. 2011 - VII ZR 65/10-juris).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12

    § 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 23 U 13/13
    Das ist auch dann der Fall, wenn außergewöhnliche Witterungsverhältnisse die Fortsetzung der Arbeiten auf der Baustelle vorübergehend unmöglich machen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013 - 11 U 36/12, juris, m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/19

    Abnahme nach Leistungsphase 5 auch ohne Fertigstellung der Bauleistung?

    Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass hinsichtlich jedes einzelnen Vertrages zu bestimmen ist, wann die Abnahme der dort vom Beklagten geschuldeten Vertragsleistung erfolgt ist und wann etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag verjährt sind (vgl. auch OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Der Architekten- und Ingenieurvertrag § 10 Abnahme Rn. 35, beck-online; OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Kleinere, die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigende Restarbeiten von untergeordneter Bedeutung schaden nicht (vergleiche BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 129/01, NJW-RR 2004, 78, beck-online; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12, ZfBR 2014, 362, beck-online; zur ausstehenden Fortschreibung der Ausführungsplanung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

  • OLG Köln, 01.07.2020 - 7 U 163/191

    Architekt; Verjährung; Hemmung, Streitverkündung, Planungsleistungen,

    Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass hinsichtlich jedes einzelnen Vertrages zu bestimmen ist, wann die Abnahme der dort vom Beklagten geschuldeten Vertragsleistung erfolgt ist und wann etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag verjährt sind (vgl. auch OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Der Architekten- und Ingenieurvertrag § 10 Abnahme Rn. 35, beck-online; OLG Düsseldorf Urt. v. 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

    Kleinere, die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigende Restarbeiten von untergeordneter Bedeutung schaden nicht (vergleiche BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 129/01, NJW-RR 2004, 78, beck-online; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12, ZfBR 2014, 362, beck-online; zur ausstehenden Fortschreibung der Ausführungsplanung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - 23 U 13/13, BeckRS 2015, 124114).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Insoweit bestand für das LG - auch auf Basis seiner insoweit im Rahmen von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung eines "Umfassens" (so Seite 12) bzw. eines "Übergehens" bzw. "Übergangs" (so Seite 9) des Vertrages 1992 im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen 2002/2003 - indes jedenfalls - und zwar nicht nur in materiell-rechtlicher, sondern auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht - die Pflicht, sich mit dem Verhältnis der Ingenieurverträge 1994 bzw. 2002/2003 in der notwendigen Weise eingehender zu befassen und den Parteien auch dazu in der notwendigen Weise im Rahmen von § 139 ZPO rechtliches Gehör i.S.v. Art. 103 GG zu gewähren (vgl. zur sog. stufenweisen Beauftragung eines Architekten bzw. Ingenieurs bzw. sog. Stufenverträgen bzw. zu Verträgen nach dem sog. Optionsmodell und zur grundsätzlich anzunehmenden Eigenständigkeit der Verträge - dazu auch noch unten zu II. - : BGH, Urteil vom 18.12.2014, VII ZR 350/13, VII ZR 350/13, BGHZ 204, 19 mit Anm. Fuchs IBR 2015, 144; BGH, Urteil vom 27.11.2008, VII ZR 211/07, BauR 2009, 264; BGH, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 189/06, BauR 2009, 523, BGH, Urteil vom 18.09.1997, VII ZR 300/96, BauR 1997, 1065; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2016, 4 U 19/15, BauR 2017, 757; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, I-23 U 13/13, mit Anm. Fuchs IBR 2018, 211; OLG Celle, Urteil vom 10.06.2015, 14 U 164/14, BauR 2016, 286; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.-, 17 U 90/12, NZB zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 19.02.2015, VII ZR 60/13, IBR 2015 mit Anm. Fuchs; OLG Dresden, Urteil vom 17.06.2010, 10 U 1648/08, IBR 2011, 475 mit Anm. Schulze-Hagen; OLG Braunschweig, Urteil vom 24.08.2006, 8 U 154/05, BauR 2007, 903; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1996, 12 U 116/95, BauR 1997, 340; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 12.
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 24 U 38/21

    Was vereinbart ist, ist vereinbart!

    Eine konkludente Abnahme kann unter Umständen in Betracht kommen, wenn der Auftraggeber die Honorarrechnung des Architekten bezahlt und eine weitere Prüfungsfrist abläuft, ohne dass der Architekt Mängel des Architektenwerkes rügt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 8 U 5/19 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. August 2015 - I-23 U 13/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 9 U 48/12

    Haftung der Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung (Unterscheidung Innenprovision

    Die von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung zitierte Entscheidung des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 03.01.2014, 23 U 13/13) ist nicht zu entnehmen, dass sie sich mit der hier erheblichen Frage der Abgrenzung von aufklärungspflichtigen Rückvergütungen und Innenprovisionen überhaupt befasst hat; im Übrigen verneint der Senat vorliegend auch die Kausalität der Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung, was tatrichterlicher Würdigung obliegt.
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