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   OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - I-24 U 24/05   

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https://dejure.org/2005,3599
OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - I-24 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2005 - I-24 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - I-24 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Wunsches des Mandanten, "schnell geschieden zu werden", auf die anwaltlichen Beratungspflichten wegen der Scheidungsfolgen; Verpflichtung des Rechtsanwalts, dem unzureichende Beratung vorgeworfen wird, zur Darlegung des Inhalts seiner Tätigkeit; ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 611 § 675
    Schadenersatzanspruch gegen Rechtsanwalt wegen unzureichender Beratung über Scheidungsfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 343
  • FamRZ 2006, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem Schaden des Mandanten kommt es darauf an, wie sich der Mandant verhalten hätte, wenn er richtig belehrt worden wäre (BGH BGHR 2005, 787; NJW 2002, 593).

    Für dieses Verhalten spricht auch eine beweiserleichternde tatsächliche Vermutung (Anscheinsbeweis beratungsgerechten Verhaltens); denn aufgrund des richtigen anwaltlichen Rats wäre nur eine einzige Handlung vernünftig gewesen (vgl. zu den Beweisgrundsätzen der haftungsausfüllenden Kausalität: BGH NJW 2005, 3275, Urt. v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02 - ; BGH BGHR aaO.; NJW 2002, 593; NJW-RR 2001, 1351; siehe auch Borgmann, NJW 2002, 2145 (2149)), nämlich aufgrund der im Dezember 2000 gegebenen unsicheren Tatsachengrundlagen keinen notariellen Ehevertrag zu schließen.

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Mithin ist nicht ersichtlich, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung vorrangig gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz ist (vgl. BGH NJW 2000, 2024; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 538 Rn. 7), weshalb der Senat entsprechend dem Antrag der Klägerin den Rechtsstreit an das Landgericht hinsichtlich des Höheverfahrens zurückverweist.
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats, die Sache selbst zu entscheiden (§ 538 Abs. 1 ZPO) oder gemäß dem Antrag der Klägerin an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. hierzu auch BGH MDR 2005, 921 f.).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Der Rechtsanwalt muss dabei die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, darlegen und erörtern (BGH NJW 1961, 601 (602); NJW 1985, 264 f.; NJW 1988, 563; NJW 2000, 730).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Ist dies der Fall, hat er den Mandanten darauf hinzuweisen und seine Antwort abzuwarten (BGH NJW 1985, 42 (43); VersR 1985, 83 (84); NJW 1997, 2168 ff.).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 6/84

    Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Ist dies der Fall, hat er den Mandanten darauf hinzuweisen und seine Antwort abzuwarten (BGH NJW 1985, 42 (43); VersR 1985, 83 (84); NJW 1997, 2168 ff.).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Der Rechtsanwalt muss dabei die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, darlegen und erörtern (BGH NJW 1961, 601 (602); NJW 1985, 264 f.; NJW 1988, 563; NJW 2000, 730).
  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Eine solche Belehrung kann allenfalls dann entbehrlich sein, wenn der Rechtsanwalt erkennt, dass der Mandant die Risiken des Geschäfts oder der beabsichtigten Gestaltung kennt und er diese auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (BGH NJW 1992, 1159; NJW 1993, 1320; zum Vorstehenden auch Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 984 "Beratung").
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Eine solche Belehrung kann allenfalls dann entbehrlich sein, wenn der Rechtsanwalt erkennt, dass der Mandant die Risiken des Geschäfts oder der beabsichtigten Gestaltung kennt und er diese auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (BGH NJW 1992, 1159; NJW 1993, 1320; zum Vorstehenden auch Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 984 "Beratung").
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
    Für dieses Verhalten spricht auch eine beweiserleichternde tatsächliche Vermutung (Anscheinsbeweis beratungsgerechten Verhaltens); denn aufgrund des richtigen anwaltlichen Rats wäre nur eine einzige Handlung vernünftig gewesen (vgl. zu den Beweisgrundsätzen der haftungsausfüllenden Kausalität: BGH NJW 2005, 3275, Urt. v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02 - ; BGH BGHR aaO.; NJW 2002, 593; NJW-RR 2001, 1351; siehe auch Borgmann, NJW 2002, 2145 (2149)), nämlich aufgrund der im Dezember 2000 gegebenen unsicheren Tatsachengrundlagen keinen notariellen Ehevertrag zu schließen.
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59

    Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen -

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 24 U 271/99

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts im Rahmen der Beratung eines Mandanten

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 130/94

    Pflichten des Steuerberaters zur Überwachung einer Maßnahme

  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00

    Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress

  • LG Berlin, 05.06.2014 - 14 O 395/13

    "Online-Scheidungsformular"

    Der Wunsch des Mandanten, schnell geschieden zu werden, berührt nicht die anwaltlichen Beratungspflichten wegen der Scheidungsfolgen, auch wenn der Mandant insoweit mit festen Vorstellungen an den Rechtsanwalt herantritt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 343).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 21 U 164/09

    Abweisung der Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt mangels Darlegung

    Eine solche Belehrung kann allenfalls dann entbehrlich sein, wenn der Rechtsanwalt erkennt, dass der Mandant die Risiken des Geschäfts oder der beabsichtigten Gestaltung kennt und er diese auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (BGH, Urteil vom 05.11.1992, IX ZR 200/91, NJW 1993, 1320; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2005, I - 24 U 24/05, NJW-RR 2006, 343; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee-Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 507-510, 522-524).
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