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   OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-24 U 57/03   

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https://dejure.org/2003,12496
OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-24 U 57/03 (https://dejure.org/2003,12496)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2003 - I-24 U 57/03 (https://dejure.org/2003,12496)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - I-24 U 57/03 (https://dejure.org/2003,12496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen versäumter Abwehr der Forderungen eines Arbeitnehmers; Festlegung des Streitwerts bei Schadenersatzpflicht des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 9; ; GKG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9; GKG § 17 Abs. 3
    Zur Anwendbarkeit des § 9 ZPO bei Ersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt auf Zahlung wiederkehrender Lohnforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 2a O 76/02
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-24 U 57/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 202/79

    Eltern - Unterhaltsaufwendungen - Sterilisation - Kind - Geburt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 57/03
    Sein Zweck, die Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen zu erleichtern, kann auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Prozessbevollmächtigten, der für das Fehlschlagen der Abwehr von Gehaltsforderungen verantwortlich sein soll, nicht übertragen werden (vgl. zum gleichgelagerten Fall bei Unterhaltsansprüchen BGH NJW 1981, 1318; MDR 1979, 302 = VersR 1979, 86; OLG Köln OLGR 1992, 306 f jeweils zu § 9 ZPO in der bis 28.2.1993 geltenden Fassung; Zöller/Herget ZPO 24. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: wiederkehrende Leistungen; Thomas/Putzo ZPO 24. Auflage, 2002, § 9 Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, GKG § 17 Rn. 21 Stichwort: Ausdehnende Auslegung).
  • OLG Köln, 25.05.1992 - 11 W 25/92

    Wie berechnen sich die Prozeßkosten eines Streithelfers?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 57/03
    Sein Zweck, die Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen zu erleichtern, kann auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Prozessbevollmächtigten, der für das Fehlschlagen der Abwehr von Gehaltsforderungen verantwortlich sein soll, nicht übertragen werden (vgl. zum gleichgelagerten Fall bei Unterhaltsansprüchen BGH NJW 1981, 1318; MDR 1979, 302 = VersR 1979, 86; OLG Köln OLGR 1992, 306 f jeweils zu § 9 ZPO in der bis 28.2.1993 geltenden Fassung; Zöller/Herget ZPO 24. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: wiederkehrende Leistungen; Thomas/Putzo ZPO 24. Auflage, 2002, § 9 Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, GKG § 17 Rn. 21 Stichwort: Ausdehnende Auslegung).
  • BGH, 02.11.1978 - VI ZR 76/77

    Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Streitwertbestimmung für eine Klage gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 57/03
    Sein Zweck, die Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen zu erleichtern, kann auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Prozessbevollmächtigten, der für das Fehlschlagen der Abwehr von Gehaltsforderungen verantwortlich sein soll, nicht übertragen werden (vgl. zum gleichgelagerten Fall bei Unterhaltsansprüchen BGH NJW 1981, 1318; MDR 1979, 302 = VersR 1979, 86; OLG Köln OLGR 1992, 306 f jeweils zu § 9 ZPO in der bis 28.2.1993 geltenden Fassung; Zöller/Herget ZPO 24. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: wiederkehrende Leistungen; Thomas/Putzo ZPO 24. Auflage, 2002, § 9 Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, GKG § 17 Rn. 21 Stichwort: Ausdehnende Auslegung).
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