Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-24 U 82/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzpflicht einer Gewerkschaft gegenüber einem Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Prozessführung in einem Kündigungsschutzprozess; Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des ihm entgangenen Lohnes; Eingruppierung in eine neue Vergütungsgruppe im Rahmen der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 675; ZPO § 287
Zur Bemessung des Schadenersatzanspruchs gegen Gewerkschaft wegen fehlerhafter Prozessführung in einem Kündigungsschutzprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigungsschutzklage verbaselt - Gewerkschaft muss einem Lehrer Einkommensverlust ersetzen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.03.2004 - 8 O 230/01
- OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-24 U 82/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 264
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92
Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 82/04
In seinem Urteil vom 3. März 1993 (BGHZ 122, 9 = NJW 1993, 1386) hat der Bundesgerichtshof zwar unter Verweis auf frühere Urteile entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch aus § 89 a Abs. 2 HGB ebenso wie ein solcher nach § 628 Abs. 2 BGB bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt ist.Im Falle des Klägers handelt es sich aber weder um einen Ersatzanspruch nach eigener Kündigung, die durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils veranlasst war wie nach § 89 a Abs. 2 HGB oder § 628 Abs. 2 BGB, noch um eine Ausgleichsverpflichtung für Nachteile bei Beendigung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen (vgl. hierzu BGH NJW 1993, 1386 = BGHZ 122, 9 unter II 3 a bb m.w.N.).
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 82/04
Das Landgericht hat mit Recht entschieden, dass dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2001 (BAGE 98, 275 = AP BGB § 628 Nr. 13) für den Fall des Klägers nichts zu entnehmen ist. - BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 82/04
Jedenfalls mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1996 (AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O, wiedergegeben BA 80 ff.) hatte dieses Gericht aber eindeutig geklärt, dass nur die Tarifgruppe V c für frühere Freundschaftspionierleiter in Frage kam, nicht dagegen ein Vergütungsanspruch nach Vergütungsgruppe IV b oder V b BAT-O. - BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 905/93
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 24 U 82/04
Das von den Parteien in diesem Zusammenhang erörterte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 1995 (AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O = BAGE 80, 24) hat sich zwar mit der Eingruppierung von Freundschaftspionierleitern gemäß BAT-O befasst, aber noch nicht mit der für die Beteiligten erforderlichen Deutlichkeit entschieden, dass nur die Vergütungsgruppe V c zutreffend ist.
- BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach verlorenem Prozess
Wird der Erfolg der auf Weiterbeschäftigung gerichteten Klage durch das Verschulden des Rechtsvertreters des Arbeitnehmers vereitelt, besteht deshalb der für die Begrenzung des Schadensersatzanspruchs nach § 628 Abs. 2 BGB maßgebende Grund nicht (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf OLGR 2006, 152, 153). - OLG Düsseldorf, 18.03.2008 - 24 U 149/05
Haftung der Rechtsschutzgesellschaft des DGB für Versäumung der Klagefrist nach …
Wird der Erfolg der auf Weiterbeschäftigung gerichteten Klage durch das Verschulden des Rechtsvertreters des Arbeitnehmers vereitelt, besteht deshalb der für die Begrenzung des Schadensersatzanspruchs nach § 628 Abs. 2 BGB maßgebende Grund nicht (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf OLGR 2006, 152, 153).