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   OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - I-24 W 109/07   

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https://dejure.org/2008,3934
OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - I-24 W 109/07 (https://dejure.org/2008,3934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2008 - I-24 W 109/07 (https://dejure.org/2008,3934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - I-24 W 109/07 (https://dejure.org/2008,3934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Entscheidung über Gewährung der Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der Anrufung des übergeordneten Gerichts; Entwurf eines Untätigkeitsbeschwerdengesetzes der Bundesregierung bei ...

  • Judicialis
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Untätigkeitsbeschwerde gegen Gericht - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567
    Untätigkeitsbeschwerde bei "Rechtsverweigerung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Gericht bleibt untätig: So können Sie sich wehren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Gericht bleibt untätig: So können Sie sich wehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - 24 W 109/07
    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht kann grundsätzlich nur angerufen werden gegen eine ergangene, den Rechtsmittelführer beschwerende Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben (BGH NJW-RR 1995, 887f m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1993, 1279, 1280 und BVerfG NJW 2005, 2685, 2687).

    Ob gegen das Untätigbleiben eines Gerichts in außergewöhnlichen Fällen aus verfassungsrechtlichen Gründen ein außerordentliches Rechtsmittel gegeben ist, ist in der höchstrichtlichen Rechtsprechung bisher offen geblieben (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887f).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - 24 W 109/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf aus rechtsstaatlichen Gesichtpunkten überwiegend für statthaft und zulässig gehalten, wenn mit ihr eine willkürliche Untätigkeit des Gerichts geltend gemacht wird, die einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. z. B. jüngst OLG Karlsruhe OLGR 2007, 679 = MDR 2007, 1393 m. zahlr. w. N.).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - 24 W 109/07
    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht kann grundsätzlich nur angerufen werden gegen eine ergangene, den Rechtsmittelführer beschwerende Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben (BGH NJW-RR 1995, 887f m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1993, 1279, 1280 und BVerfG NJW 2005, 2685, 2687).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auch zahlreiche andere Instanzengerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2008, 24 W 109/07, OLGR Düsseldorf 2008, 330; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; KG Berlin, Beschl. v. 23.8.2007, 16 WF 172/07, NJW-RR 2008, 598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393 mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.1.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf wäre allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn nachvollziehbar dargelegt wäre, dass das Verhalten des Rechtspflegers auf Willkür beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt, die den Bereich der den Rechtspflegern zustehenden Unabhängigkeit verlässt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887, 888, OLG Koblenz NJW-RR 2008, 974 f.; OLG Düsseldorf MDR 2008, 406 f.).
  • LSG Bayern, 07.11.2008 - L 7 B 576/08

    Beschwerde ; PKH Beschwerde ; Sachverhalt ; PKH Verfahren

    Denn ein solcher außergewöhnlicher Rechtsbehelf kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Untätigkeit eines Gerichts einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.11.2008, Az.: I-24 W 109/07, 24 W 109/07).
  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentliches Rechtsmittel (nach Maßgabe der Vorschriften des § 252 bzw. §§ 567 ff ZPO) aus rechtsstaatlichen Gesichtpunkten für zulässig gehalten, wenn mit ihr eine willkürliche Untätigkeit des Gerichts geltend gemacht wird, die einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 W 593 - 596/07 und 13 - 16/09, 1 W 593 - 596/07, 1 W 13 - 16/09, 1 W 593/07, 1 W 594/07 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2009, 15 WF 140/09, OLGR Schleswig 2009, 579; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2008, I-24 W 109/07, MDR 2008, 406; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.05.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393, OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.01.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 54/07

    Krankenversicherung

    Hieraus folgt, dass eine Rechtsfortbildung durch die Schaffung einer richterrechtlichen Untätigkeitbeschwerde nicht in Betracht kommt; eine derartige Untätigkeitsbeschwerde ist unzulässig (BSG aaO; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 27.02.2008, Az V ZB 16/08; Landessozialgericht (LSG) Celle-Bremen, Beschluss vom 06.08.2007, Az L 8 B 139/07 AS; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.01.2008, Az i-24 W 109/07).
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