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   OLG Hamm, 15.11.2013 - I-25 U 2/13   

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https://dejure.org/2013,36335
OLG Hamm, 15.11.2013 - I-25 U 2/13 (https://dejure.org/2013,36335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2013 - I-25 U 2/13 (https://dejure.org/2013,36335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2013 - I-25 U 2/13 (https://dejure.org/2013,36335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach einem Verkehrsunfall; Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen; Rechtsfolgen eines vom Geschädigten abgeschlossenen Abfindungsvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 179 Abs. 1a; StVG § 7 Abs. 1
    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs nach einem Verkehrsunfall; Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen; Rechtsfolgen eines vom Geschädigten abgeschlossenen Abfindungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.05.2012 - 13 U 79/11

    Umfang des Übergangs von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten auf den Träger der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13
    Eine Vorverlegung des Anspruchsübergangs analog § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X (so Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 26.Aufl., Kap. 30 Rn. 152) auf den Zeitpunkt, in dem mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen war, der hier frühestens auf den 01.01.2001, dem Inkrafttreten des § 179 Abs. 1 a Satz 1 SGB VI, angenommen werden könnte, ist abzulehnen (vgl.auch Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. Rn. 758, S. 250; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Rn. 1116, S. 337; Langenick/Vatter, Der Beitragsregress des Bundes gemäß § 179 I a SGB VI - eine notwendige Gesetzesvorschrift ? in NZV 2005, S. 614; Lang, Anm. zu OLG Hamm, Urteil vom 30.05.20112 - 13 U 79/11, zitiert nach juris ).
  • BGH, 24.04.2012 - VI ZR 329/10

    Gesetzlicher Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13
    Hierauf hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.04.2012 - VI ZR 329/10, Rn. 21, zitiert nach juris) ausdrücklich hingewiesen.
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 183/81

    Ersatzanspruch des SVT umfaßt auch Kinderzulage

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13
    Eine vom klaren Wortlaut des § 179 Abs. 1 a Satz 1 SGB VI abweichende Bestimmung des Übergangszeitpunktes ist auch nicht mit dem vom Gesetzgeber verfolgten Gesetzeszweck zu begründen (vgl. BGH 87, 381/83; Palandt-Sprau, BGB, 72. Aufl., vor 1 Einl. 45, 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82

    Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13
    Diese sprachlich klare Regelung ist für die Auslegung des § 179 Abs. 1 a Satz 1 SGB VI maßgeblich und verbindlich (BGH 46, 76; OLG Hamm OLGZ 82, 481).
  • OLG Oldenburg, 03.08.2006 - 8 U 334/05

    Schadensqualität der einem Heimträger für eine unfallverletzte Person erstatteten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 25 U 2/13
    Darin liegt eine Systemänderung insofern, als durch diese Legalzession eine "neue Schnittstelle" zwischen dem Sozialversicherungsrecht und dem zivilrechtlichen Schadensersatzrecht erstellt wurde (so Langenick in NZV 2007, 105).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 546/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2014, 49 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt, dem klagenden Land stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Ersatz der an den Träger der B.-Werkstätten für D. B. erstatteten und noch zu erstattenden Rentenversicherungsbeiträge zu.
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