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   OLG Hamm, 09.11.2012 - I-26 U 142/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43518
OLG Hamm, 09.11.2012 - I-26 U 142/09 (https://dejure.org/2012,43518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2012 - I-26 U 142/09 (https://dejure.org/2012,43518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2012 - I-26 U 142/09 (https://dejure.org/2012,43518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler: Krankenhaus erkannte Gehirnblutung nicht

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patient kommt bereits bei einfachem ärztlichem Befunderhebungsfehler Beweiserleichterung zugute

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung eines Krankenhauses bei nicht erkannter Gehirnblutung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klinik haftet für nicht erkannte Gehirnblutung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Befunderhebung bei Kopfschmerz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus haftet aufgrund unterlassener Befunderhebung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus haftet für nicht erkannte Gehirnblutungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klinik muss für nicht erkannte Hirnblutung zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn - Kläger nach nicht erkannter Blutung schwerer Pflegefall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2012 - 26 U 142/09
    Dass es sich insoweit um einen so fernliegenden, nahezu ausgeschlossenen Kausalzusammenhang gehandelt hat, dass ausnahmsweise eine Beweislastumkehr nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. etwa das Urteil des BGH v.13.01.1998 - VI ZR 242/96 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.11), ist aus den soeben genannten Gründen dagegen nicht festzustellen.
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZR 144/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2012 - 26 U 142/09
    Eine Beweislasterleichterung ist nicht nur bei einem groben, sondern auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des Befundes oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. etwa Urteil des BGH v. 13.09.2011 - VI ZR 144/10 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.8).
  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 419/13

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags(zahn)arzt - Durchführung einer

    Die Ergebnisse der Anamnese und Befundung sind dokumentationspflichtig (vgl. OLG- Hamm, Urteil v. 09.11.2012 - 26 U 142/09 - juris Rdnr. 53).
  • OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11

    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
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