Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2013 - I-26 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24156
OLG Hamm, 25.06.2013 - I-26 U 90/09 (https://dejure.org/2013,24156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2013 - I-26 U 90/09 (https://dejure.org/2013,24156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - I-26 U 90/09 (https://dejure.org/2013,24156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,24156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2013 - 26 U 90/09
    Das Dienstleistungsrecht bildet bei einem gemischten Vertragstyp wie dem vorliegenden Heimvertrag den Schwerpunkt (vgl. BGH NJW 2004, 1104; BGH, NJW 2005, 824).

    Insofern stellen aber die Vorschriften des Heimgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung das speziellere Recht dar (vgl. BGH NJW 2005, 824).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 130/10

    Rechte des Heimbewohners bei Schlechterfüllung des Heimvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2013 - 26 U 90/09
    Das Entgelt wird also, anders als bei der Miete, nicht kraft Gesetzes gemindert (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1683).
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2013 - 26 U 90/09
    Das Dienstleistungsrecht bildet bei einem gemischten Vertragstyp wie dem vorliegenden Heimvertrag den Schwerpunkt (vgl. BGH NJW 2004, 1104; BGH, NJW 2005, 824).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht