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   OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - I-26 W 7/14 (AktE), 26 W 7/14 (AktE), I-26 W 7/14, 26 W 7/14   

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OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - I-26 W 7/14 (AktE), 26 W 7/14 (AktE), I-26 W 7/14, 26 W 7/14 (https://dejure.org/2014,18085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2014 - I-26 W 7/14 (AktE), 26 W 7/14 (AktE), I-26 W 7/14, 26 W 7/14 (https://dejure.org/2014,18085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - I-26 W 7/14 (AktE), 26 W 7/14 (AktE), I-26 W 7/14, 26 W 7/14 (https://dejure.org/2014,18085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 132; FamFG § 70 Abs. 2; FamFG §§ 42 f.
    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde in der Entscheidung über einen Auskunftsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 360
  • NZG 2015, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 109/12

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erfordernis der Zulassung durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Offenbar ist eine solche Unrichtigkeit nur, wenn sie ohne weiteres erkennbar ist, so dass ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, keine "offenbare" Unrichtigkeit darstellen kann (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn. 9; Beschluss vom 19.01.2014 - XII ZB 372/13 -, Rn. 15; NJW 2013, 2124 Rn. 1.; NJW 2007, 518 Rn. 12 zu § 319 jew. m.w.N).

    Die nachträgliche Zulassung holt daher nicht - wie es § 43 FamFG und auch die entsprechende Regelung des § 321 ZPO voraussetzen - eine unterbliebene Entscheidung nach, sondern ändert die bereits getroffene Entscheidung ab (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn 8; Beschluss vom 12.03.2009 - IX ZB 193/08 - Rn. 7; NJW 2004, 779; jew. zu § 574 ZPO).

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Ob das Landgericht Anlass hat, die Zulassung der Beschwerde auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung hin nachzuholen, weil die Nichtzulassung eine (willkürliche) Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (BGH NJW-RR 2013, 256 m.w.N.), war nicht Gegenstand des angegriffenen Berichtigungsbeschlusses und ist daher vom Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Die nachträgliche Zulassung holt daher nicht - wie es § 43 FamFG und auch die entsprechende Regelung des § 321 ZPO voraussetzen - eine unterbliebene Entscheidung nach, sondern ändert die bereits getroffene Entscheidung ab (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn 8; Beschluss vom 12.03.2009 - IX ZB 193/08 - Rn. 7; NJW 2004, 779; jew. zu § 574 ZPO).
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Offenbar ist eine solche Unrichtigkeit nur, wenn sie ohne weiteres erkennbar ist, so dass ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, keine "offenbare" Unrichtigkeit darstellen kann (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn. 9; Beschluss vom 19.01.2014 - XII ZB 372/13 -, Rn. 15; NJW 2013, 2124 Rn. 1.; NJW 2007, 518 Rn. 12 zu § 319 jew. m.w.N).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Die unterbliebene Zulassung der Beschwerde als solche kann daher den Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzen, wenn auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Partei verfahrensfehlerhaft übergangen worden ist (BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76; BGH NJW 2011, 1516; WuM 2011, 391; BGH, Urteil vom 1.12.2011, IX ZR 70/10; jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Offenbar ist eine solche Unrichtigkeit nur, wenn sie ohne weiteres erkennbar ist, so dass ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, keine "offenbare" Unrichtigkeit darstellen kann (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn. 9; Beschluss vom 19.01.2014 - XII ZB 372/13 -, Rn. 15; NJW 2013, 2124 Rn. 1.; NJW 2007, 518 Rn. 12 zu § 319 jew. m.w.N).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Die nachträgliche Zulassung holt daher nicht - wie es § 43 FamFG und auch die entsprechende Regelung des § 321 ZPO voraussetzen - eine unterbliebene Entscheidung nach, sondern ändert die bereits getroffene Entscheidung ab (BGH, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn 8; Beschluss vom 12.03.2009 - IX ZB 193/08 - Rn. 7; NJW 2004, 779; jew. zu § 574 ZPO).
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZB 48/13

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Konkludente Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Ausreichend ist es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber auch, wenn sich die Zulassung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Gründen des Beschlusses ergibt (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - IX ZB 48/13 - Rn. 7 zu § 574; NJW-RR 2011, 1569 Rn. 15 zu § 70 FamFG; jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Da das Versehen auch durch einen Richter berichtigt werden kann, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hatte, muss die Unrichtigkeit der Entscheidung selbst für Dritte ohne weiteres, also anhand von allgemein zugänglichen Informationsquellen erkennbar sein (vgl. nur: Musielak, ZPO, 14. A., Rn. 5 zu § 319; BGH NJW 2005, 156).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
    Ausreichend ist es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber auch, wenn sich die Zulassung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Gründen des Beschlusses ergibt (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - IX ZB 48/13 - Rn. 7 zu § 574; NJW-RR 2011, 1569 Rn. 15 zu § 70 FamFG; jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11

    Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14

    Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von

    Diesen Beschluss hat der Senat aufgehoben, weil eine für die - zeitlich unbegrenzt mögliche - Korrektur nach § 42 FamFG notwendige "offenbare" Unrichtigkeit des Ausgangsbeschlusses nicht vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 12.05.2014, I-26 W 7/14 (AktE), AG 2014, 755 = NJW-RR 2015, 360 f.).
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