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   OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20   

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https://dejure.org/2020,37803
OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20 (https://dejure.org/2020,37803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2020 - 27 U 3/20 (https://dejure.org/2020,37803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2020 - 27 U 3/20 (https://dejure.org/2020,37803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Stromnetzkonzessionen: Akteneinsicht ohne Rüge

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Konzessionen: Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht in Konzessionsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 283
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeinde- und Stadtgebiet eignen (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 21 bzw. Tz. 22).

    Ob ein Auswahlverfahren Bewerber um eine Konzession im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. GWB unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielrichtung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 51 bzw. 55; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2017 - 6 U 1/17 Kart, zitiert nach juris, Tz. 157).

    Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 50 bzw. 54).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeinde- und Stadtgebiet eignen (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 21 bzw. Tz. 22).

    Ob ein Auswahlverfahren Bewerber um eine Konzession im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. GWB unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielrichtung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 51 bzw. 55; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2017 - 6 U 1/17 Kart, zitiert nach juris, Tz. 157).

    Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12 und KZR 66/12, jeweils zitiert nach juris, Tz. 50 bzw. 54).

  • OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Dabei ist sie an die Mitteilung des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens, welche seiner Angebotsinhalte als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind, nicht gebunden (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart).

    Ein der Verfügungsklägerin zur Seite stehender Verfügungsgrund nach §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO in Form der Rechtsgefährdung gemäß §§ 935, 940 ZPO folgt aus der Gefahr eines Vertragsschlusses zwischen der Verfügungsbeklagten und der Nebenintervenientin (siehe auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart, und Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 19).

  • OLG Koblenz, 12.09.2019 - U 678/19

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung über Abschluss eines Konzessionsvertrags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Die Vorschrift des § 47 Abs. 3 Satz 3 EnWG verlangt, wie im Gesetzeswortlaut durch die Konjunktion "soweit" deutlich wird, eine Abwägungsentscheidung zwischen dem Interesse des unterlegenen Bewerbers an der Akteneinsicht auf der einen und dem Interesse des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens an der Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite (siehe auch OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - U 678/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 30; Wegner, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 47 EnWG Rn. 38).

    Ein anderes Verständnis des § 47 Abs. 3 Satz 3 EnWG würde zu einem zu großen Einfluss des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens auf das Akteneinsichtsrecht führen, über das nach Wortlaut und Systematik des § 47 Abs. 3 EnWG allein die Gemeinde entscheiden soll (siehe auch OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - U 678/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 29).

  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Ein der Verfügungsklägerin zur Seite stehender Verfügungsgrund nach §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO in Form der Rechtsgefährdung gemäß §§ 935, 940 ZPO folgt aus der Gefahr eines Vertragsschlusses zwischen der Verfügungsbeklagten und der Nebenintervenientin (siehe auch OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2020 - U 1/20 Kart, und Urteil vom 18.09.2019 - U 1/19 Kart, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es für das in § 111 Abs. 3 GWB a.F. beziehungsweise § 165 Abs. 3 GWB n.F. im Kartellvergaberecht geregelte Akteneinsichtsrecht anerkannt ist, dass es ungeachtet einer Kenntlichmachung durch die Verfahrensbeteiligten Sache der Vergabenachprüfungsinstanzen ist, zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.12.2014 - 11 Verg 8/14, zitiert nach juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - VII-Verg 12/08, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Im Übrigen ist für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese gestellt ist (BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, zitiert nach juris, Tz. 30).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Nicht entscheidend sind die subjektiven Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die - wie jedenfalls hier in Bezug auf eine Bindung der Gemeinde an eine etwaige Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen - im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden haben (BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18, zitiert nach juris, Tz. 66).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08

    Gewährung von Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es für das in § 111 Abs. 3 GWB a.F. beziehungsweise § 165 Abs. 3 GWB n.F. im Kartellvergaberecht geregelte Akteneinsichtsrecht anerkannt ist, dass es ungeachtet einer Kenntlichmachung durch die Verfahrensbeteiligten Sache der Vergabenachprüfungsinstanzen ist, zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.12.2014 - 11 Verg 8/14, zitiert nach juris, Tz. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - VII-Verg 12/08, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20
    Ob sich damit übereinstimmende Anforderungen im Streitfall zusätzlich auch aus den primärrechtlichen Grundsätzen des AEUV, insbesondere Art. 49 AEUV ("Niederlassungsfreiheit") und Art. 56 AEUV ("Dienstleistungsfreiheit"), sowie den sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - C-196/08, zitiert nach juris, Tz. 49) ergeben, kann dahinstehen.
  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18

    Klage des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes gegen die

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2 U 1/19

    Verfahren zur Vergabe einer Gasnetzkonzession; Voraussetzungen eines

  • LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages

    Entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten ist die Frage der ordnungsgemäßen Akteneinsicht dabei unabhängig von den im einzelnen vorgetragenen Rügen zu beantworten (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 285 Tz. 33; KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 94; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27; Pfeiffer in: Assmann/Pfeiffer, BeckOK EnWG, 1. Edition, Stand: 15.07.2021, EnWG, § 47 Rn. 14; Wegner in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, EnWG, § 47 Rn. 33; a.A. LG Stuttgart, 18.02.2021, Az. 11 O 398/20 = EnWZ 2021, 324, 326 Tz. 32 und wohl auch, letztlich aber offen gelassen, OLG Koblenz, Urt. v. 12.09.2019, Az. U 678/19 Kart, juris Tz. 26).

    Die Vergabe von Wegenutzungsrechten an den in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken an mögliche Stromversorgungsunternehmen zum Zweck der Verlegung und des Betriebs von Stromversorgungsleitungen stellt ein privatrechtliches Handeln dar, mit dem eine Gemeinde die ihr als Grundeigentümerin zustehenden Wegerechte wirtschaftlich verwertet (BGH, Urt. v. 17.12.2013, Az. KZR 66/12 = NVwZ 2014, 807, 810 Tz. 19, 21 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschl. v. 11.03.1997, Az. KZR 2/96 = GRUR 1997, 770, 771 - Erdgasdurchleitung; OLG Düsseldorf, 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 284 Tz. 25; OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.11.2013, Az. 201 Kart 1/13 = EnWZ 2014, 83, 85).

    Die Verfügungsklägerin ist auf dem hier relevanten Markt für die Vergabe von Wegenutzungsverträgen i.S.v. § 46 EnWG für Stromleitungen im Gemeindegebiet "..." als die in ihrem Gemeindegebiet alleinige Anbieterin marktbeherrschend (BGH, Urt. v. 17.12.2013, Az. KZR 66/12 = NVwZ 2014, 807, 809 Tz. 22 - Stromnetz Berkenthin; OLG Düsseldorf, 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 284 Tz. 25; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 25).

    Darüber hinaus droht eine Vertiefung dieser Rechtsverletzung durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages der Verfügungsbeklagten mit den Stadtwerken L., wenn nicht zuvor in ordnungsgemäßer Weise und in ordnungsgemäßem Umfang Akteneinsicht gewährt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 283, 284 Tz. 22; KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 92; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 26/27).

    Verkennt eine Gemeinde daher die ihr obliegenden Transparenzpflichten, indem sie Akteneinsicht nicht oder nur unzureichend gewährt, behindert sie im Konzessionsvergabeverfahren unterlegene Bewerber zugleich in deren Chancen auf Zugang zu dem jeweiligen relevanten Energieversorgungsmarkt (so i.E. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 283, 284 Tz. 22; KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 92; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 26/27; für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 47 EnWG n.F. auch bereits BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 9/12 - Gasnetz Rösrath).

    Mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages droht zudem eine Vertiefung der in der rechtswidrig verweigerten Akteneinsicht liegenden Rechtsverletzung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 283, 285 Tz. 22).

    Die gemäß §§ 935, 940 ZPO erforderliche Rechtsgefährdung folgt dabei aus der Gefahr eines Vertragsschlusses der Verfügungsbeklagten mit den Stadtwerken L. (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020, Az. I-27 U 3/20 = NZBau 2021, 283, 286 Tz. 44).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

    Gemeinden, die beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts handeln (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, NZBau 2014, 303 Rn. 18 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 19 - Stromnetz Berkenthin), haben auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt für Wegenutzungsrechte zur Verlegung und zum Betrieb eines Stromverteilernetzes im Gemeindegebiet eine Monopolstellung; sie sind dort ohne Wettbewerber (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 25).

    26-28; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 26).

    Dass der nachgelagerte Markt der Stromversorgung nicht auf das Gemeindegebiet beschränkt sein muss, ändert nichts daran, dass Städte und Gemeinden auf dem vorgelagerten Markt der Wegenutzungsrechte auf ihrem Gebiet jeweils Monopolisten sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 27).

    Zur Begründung des Akteneinsichtsrechts muss - über den Antrag auf Akteneinsicht hinaus - die Rüge einer Rechtsverletzung nicht erhoben werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rnrn. 32, 33).

    Durch die Konjunktion "soweit" im Gesetzeswortlaut wird deutlich, dass es einer Abwägungsentscheidung zwischen dem Interesse des unterlegenen Bewerbers an der Akteneinsicht auf der einen und dem Interesse des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens an der Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite bedarf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 38; OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 2019, U 678/19 Kart, BeckRS 2019, 29906 Rn. 27).

    Die Gemeinde hat die Angaben des Unternehmens zur Geheimhaltungsbedürftigkeit vielmehr zu prüfen und danach, soweit auch nach ihrer Rechtsauffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vorliegen, eine Abwägungsentscheidung zu treffen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 40; Czernek, EnWZ 2018, 99, 103; Todorovic, EWeRK 2018, 131, 140 f.).

    Mit Blick auf die Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs, wie sie auch in § 47 Abs. 3 Satz 3 EnWG zum Ausdruck kommen, kommt ein Akteneinsichtsrecht in die zum Akteninhalt gehörenden Angebotsunterlagen des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens allenfalls in einem zweiten Schritt in Betracht, wenn die hinreichende Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk der Gemeinde ergeben haben sollte, dass diese dem Einsicht nehmenden Unternehmen zur Rechtswahrung - namentlich zur Entscheidung über die Formulierung und Anbringung von Rügen - nicht ausreicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283 Rn. 36).

  • OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21

    Vorläufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages

    ebenso etwa OLG Schleswig, Urteil vom 18. Mai 2020 - 16 U 66/19 Kart, juris Rn. 163; anders im Ausgangspunkt zwar OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20, juris Rn. 39, allerdings einschränkend in Rn. 44 a.E.; a.A. KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19.EnWG, juris Rn. 94).

    Auch in einem solchen Fall können einer vollständigen Einsicht in die Angebote aber im Einzelnen von der Vergabestelle darzulegende überwiegende schutzwürdige Interessen des dritten Bieters entgegenstehen (vgl. näher OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20, juris Rn. 47 ff.; BGH, Urteil vom 7. September 2021 - EnZR 29/20, juris Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

    Entsprechendes folge aus § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG und der hierzu ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.11.2020 - 27 U 3/20.

    Auch § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG und das von der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.11.2020 - I-27 U 3/20 können das von ihr begehrte Akteneinsichtsrecht nicht begründen.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

    Für aussichtsreiche Beanstandungen bedurfte es danach hier keiner weiteren Kenntnis vom Inhalt des Angebots der Klägerin (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20, zitiert nach juris, Tz. 44, zu § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG).
  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
    Auf diesem sachlich und räumlich relevanten Markt für Wegenutzungsrechte zur Verlegung und zum Betrieb eines Stromverteilernetzes im Gemeindegebiet hat die Gemeinde eine Monopolstellung; sie ist dort ohne Wettbewerber (so z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2020, I-27 U 3/20, Rdnr. 26 m.w.N.; NZBau 2021, 283 Rdnr. 25).

    Ob ein Auswahlverfahren Bewerber um eine Konzession im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. GWB unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielrichtung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urteile vom 17.12.2013, KZR 65/12 und KZR 66/12, juris-Rdnr. 51 bzw. 55; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2020, 27 U 3/20, S. 12; OLG Brandenburg Urteil vom 22.08.2017, 6 U 1/17 Kart, juris-Rdnr. 157).

  • OLG Koblenz, 28.10.2021 - U 218/21

    Versagung von Akteneinsicht = unbillige Behinderung!

    Eine unbillige Behinderung im Sinne des § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB kann auch dann vorliegen, wenn die Gemeinde nach getroffener Auswahlentscheidung dem beteiligten Unternehmen eine nach § 47 Abs. 3 EnWG gebotene Akteneinsicht versagt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. September 2019 - U 1/19 Kart, Rdnr. 26 ff.; KG, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19 EnWG, Rdnr. 94; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20, Rdnr. 30).

    Das Akteneinsichtsrecht ist zunächst nicht von besonderen Voraussetzungen abhängig (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20 Rdnr. 39 ff.).

  • VG Bayreuth, 23.05.2022 - B 6 K 20.594

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für

    Mit Blick auf ebendiesen Mindestaufenhaltszeitraum erscheint der Kammer jedenfalls eine Duldungslücke, die mehr als drei Monate beträgt, im Regelfall nicht mehr mit dem nach dem Wortlaut des § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AufenthG geforderten "ununterbrochenen" Aufenthalt vereinbar (vgl. auch Koch in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, Rn. 1042; unbeachtliche Duldungslücke verneint bei einem Zeitraum von ca. 11 Monaten: BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 19 CE 19.2148 - BeckRS 2021, 4201 Rn. 10; unbeachtliche Duldungslücke verneint bei einem Zeitraum von ca. 4 Monaten: OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2020 - OVG 6 S 10/20 - BeckRS 2020, 32415 Rn. 5; a.A.: Fränkel in NK-AuslR, § 25a AufenthG Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 71/21

    Unzureichende Akteneinsicht ist keine rügefähige Rechtsverletzung!

    Ist § 47 Abs. 3 EnWG allenfalls analog anzuwenden, kommt es auf den Streit darüber, in welchem Umfang bei einer Auswahlentscheidung Akteneinsicht zu gewähren ist, ob nur in den Auswertungsvermerk (Theobald/Schneider in Theobald/Kühling, Energierecht, 109. EL, Stand Januar 2021, § 47, Rn. 45), in alle Aktenteile, die die Auswertung der Angebote dokumentieren (Huber in Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Aufl. 2019, § 47, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2020, I-27 U 3/20, NZBau 2021, 283, Rn. 36) oder in sämtliche bei der Vergabestelle vorhandene Unterlagen (Wegner in Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, § 47, Rn. 35), nicht an.
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