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   OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14   

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https://dejure.org/2014,50057
OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14 (https://dejure.org/2014,50057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2014 - 27 U 35/14 (https://dejure.org/2014,50057)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 27 U 35/14 (https://dejure.org/2014,50057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung von Lastschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 31.10.2013 - 4 U 14/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückerstattungsanspruch eines Gläubigers gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Dieser Zeitraum wird - soweit ersichtlich - bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung (ausdrücklich: OLG Hamm ZinsO 2013, 1425 ff; Rn.38 ff; OLG Saarbrücken ZinsO 2013, 2496 ff, Rn.36 ff) übereinstimmend jedenfalls als ausreichend angesehen.

    Selbst grobe Fahrlässigkeit genügt nicht (OLG Saarbrücken, ZinsO 2013, 2496 ff, Rn.47 ff).

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Es entspricht der einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erwarten ist, dass Kontobewegungen "zeitnah" nachvollzogen und beanstandet werden (BGH ZinsO 2012, 931 ff, Rn.28; BGHZ 186, 269 ff, Rn.48).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Das klagende Land verweist in diesem Zusammenhang zutreffend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach konkrete Einzelfallumstände die Unbilligkeit gerade in der vorliegenden Konstellation ergeben müssen (siehe z.B. BGH NJW 2007, 1130, Rn.15 f.).
  • OLG Hamm, 11.06.2013 - 27 U 4/13

    Anfechtbarkeit der Einziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen; Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Dieser Zeitraum wird - soweit ersichtlich - bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung (ausdrücklich: OLG Hamm ZinsO 2013, 1425 ff; Rn.38 ff; OLG Saarbrücken ZinsO 2013, 2496 ff, Rn.36 ff) übereinstimmend jedenfalls als ausreichend angesehen.
  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    den Beweis zu erleichtern (Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage, § 781, Rn.6; BGH WM 2003, 1421 ff, Rn.13).
  • BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Der Bundesfinanzhof hat in dem zwischenzeitlich ausgesetzten Verfahren - VII R 15/13 - durch Urteil vom 12.11.2013 entschieden, dass der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO keinen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis im Sinne des § 37 AO darstellt.
  • BGH, 03.04.2012 - XI ZR 39/11

    Insolvenzanfechtung: Konkludente Genehmigung gebuchter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Es entspricht der einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erwarten ist, dass Kontobewegungen "zeitnah" nachvollzogen und beanstandet werden (BGH ZinsO 2012, 931 ff, Rn.28; BGHZ 186, 269 ff, Rn.48).
  • BFH, 07.10.2015 - VII R 15/14
    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.11.2013 (VII R 15/14) entschieden, dass das klagende Land im Hinblick auf die streitgegenständliche Forderung nicht zum Erlass eines Rückforderungsbescheides ermächtigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

    Solche eindeutigen Anzeichen seien jedoch vorliegend gegeben, weshalb von einem kausalen Anerkenntnis auszugehen sei, denn das beklagte Land habe - anders als in der von ihr zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.12.2014 - I-27 U 35/14) - nicht lediglich eine "vorbehaltlose" Zahlung getätigt, sondern parallel zur Zahlung eine schriftliche Bestätigung abgegeben, die die klägerische Rechtsansicht geteilt habe.

    Bei dieser Sachlage musste das beklagte Land mit der Möglichkeit einer Konkretisierung und Fortentwicklung der Rechtsprechung rechnen, wie sie denn auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2010, auf die sich das beklagte Land stützt, erfolgt ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.10.2013 - 4 U 14/13 = BeckRS 2013, 18899; OLG Hamm, Urt. v. 09.12.2014 - I 27 U 35/14 = BeckRS 2015, 07181 Rn. 73 ff.).

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18

    Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis

    Entsprechend seinem Zweck hat es idR die Wirkung, dass es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausschließt, die der Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er zumindest rechnete (BGH NJW 1984, 799; NJW-RR 1987, 44; OLG Hamm WM 2015, 1154 [ggf auch nur Beweiserleichterung]).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 15 O 313/11

    Erstattung des Betrages nach Zahlung aufgrund einer vorangegangenen

    Im Unterschied zu der von der Beklagtenseite zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen I-27 U 35/14), das in einer vergleichbaren Konstellation durch eine bloße Zahlung ein Anerkenntnis als nicht gegeben angesehen hat, findet sich hier in den Schreiben der Beklagten ein nach außen erkennbarer Anknüpfungspunkt.
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