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   OLG Hamm, 10.03.2011 - I-28 U 131/10   

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https://dejure.org/2011,5650
OLG Hamm, 10.03.2011 - I-28 U 131/10 (https://dejure.org/2011,5650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2011 - I-28 U 131/10 (https://dejure.org/2011,5650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2011 - I-28 U 131/10 (https://dejure.org/2011,5650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein gebrauchtes Wohnmobil besteht bei Sachmangel i.R.e. nicht ausreichend reparierten Wasserschaden; Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rücktritt vom Wohnmobilkaufvertrag - Nachbesserungsversuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrecht: Zweiter Nachbesserungsversuch nicht zwingend!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist ein zweiter Nachbesserungsversuch entbehrlich?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtes Wohnmobil mit Feuchtigkeitsschaden gekauft Der erste Reparaturversuch des Verkäufers war total daneben

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages - Zweiter Nachbesserungsversuch muss unter Umständen nicht gewährt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1423
  • MDR 2011, 837
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    cc) Da es unbedenklich ist, wenn bereits in den Gründen des Feststellungsurteils vorsorglich zur Klarstellung auf einen künftig zu beachtenden Umstand hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295, unter II 3 b), weist der Senat zur Vermeidung zukünftiger Missverständnisse auf folgendes hin: Zwar kann der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen einen Vermögensschaden darstellen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426, Rn. 25, m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    cc) Da es unbedenklich ist, wenn bereits in den Gründen des Feststellungsurteils vorsorglich zur Klarstellung auf einen künftig zu beachtenden Umstand hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295, unter II 3 b), weist der Senat zur Vermeidung zukünftiger Missverständnisse auf folgendes hin: Zwar kann der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen einen Vermögensschaden darstellen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426, Rn. 25, m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Bei Vermögensschäden hängt der Erfolg der Feststellungsklage von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Pflichtverletzung - hier die Lieferung eines mangelhaften Kaufgegenstands, ferner dessen unsachgemäße Nachbesserung - zurückzuführenden Schadens ab (BGH, Urteile vom 5. Oktober 2006 - III ZR 283/05, NJW 2007, 224, Rn. 25; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, NJW 2008, 2041, Rn. 23).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Bei Vermögensschäden hängt der Erfolg der Feststellungsklage von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Pflichtverletzung - hier die Lieferung eines mangelhaften Kaufgegenstands, ferner dessen unsachgemäße Nachbesserung - zurückzuführenden Schadens ab (BGH, Urteile vom 5. Oktober 2006 - III ZR 283/05, NJW 2007, 224, Rn. 25; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, NJW 2008, 2041, Rn. 23).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet aber keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 249 Rn. 40).
  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Über das tatsächliche Vorliegen von Folgeschäden, die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und geltend gemachten Folgeschäden sowie die Höhe eines etwaigen Ersatzbetrages ist erst in einem etwaigen Folgeprozess zu befinden (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - VI ZR 108/04, NJW 2005, 1517; Hk-ZPO/Saenger, aaO, § 256 Rn. 24).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Es ist unschädlich, dass die Partei einen Schaden, der sich bei Erhebung des Antrags noch in der Fortentwicklung befand, schon teilweise beziffern könnte (BGH, Urteil vom 30. März 1983 - VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552, unter A 2 c; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 3. Aufl., § 256 Rn. 55, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Eine Nutzungsentschädigung könnte der Käufer in gewissem Umfang allenfalls verlangen, wenn das Wohnmobil gleich einem Pkw im täglichen Leben beansprucht wurde bzw. werden sollte (OLG Hamm, VersR 1990, 864).
  • OLG München, 10.04.1992 - 21 U 1849/92

    Gegendarstellung bei einer Sendung im ARD-Gemeinschaftsprogramm

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Eine Nutzungsvergütung für Gebrauchsvorteile müsste auch in diesem Fall berücksichtigt werden (§ 818 Abs. 1, 2, § 100 BGB; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 1444, 1145; Reinking/Eggert, aaO, Rn. 2204, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 48/94
    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung bei der Berechnung der Nutzungsvergütung für Reisemobile zum Teil nicht auf die Fahrleistung, sondern auf die Lebensdauer abgestellt, weil Fahrzeuge dieser Art bestimmungsgemäß in mehr oder weniger großem Umfang auch während der Standzeiten genutzt werden (OLG Düsseldorf, NZV 1995, 69; siehe auch Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1760).
  • BGH, 02.11.2010 - VIII ZR 287/09

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

  • OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 3372/01

    Gewährleistungsrecht bei überschwerem Reisemobil

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 195/83

    Umfang eines Feststellungsurteils

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 149/06

    Nachbesserung des Motorschadens eines Gebrauchtfahrzeugs: Keine Pflicht des

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Der Wert der Nutzung des erworbenen Pkw durch den Käufer ist anhand des Bruttokaufpreises, der Fahrstrecke und der zu erwartenden Restlaufleistung auf der Grundlage linearer Wertminderung zu errechnen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423).
  • LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Dem liegt folgende Rechnung zugrunde: 36.600,00 EUR Bruttokaufpreis x 26.100 km Fahrstrecke / 500.000 km mutmaßliche Laufleistung (vgl. zur Berechnung OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10 = NJW-RR 2011, 1423, beckonline).
  • LG Bonn, 07.03.2018 - 19 O 327/17

    VW-Abgasskandal; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Der Wert der Nutzung des erworbenen Pkw ist anhand des Bruttokaufpreises, der zurückgelegten Fahrtstrecke und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung auf der Grundlage linearer Wertminderung zu errechnen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch

    Ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs kann zu bejahen sein, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler unterlaufen oder dieser Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10.3. 2011 - 28 U 131/10, NJW-RR 2011, 1423 f.; hier: Arbeiten an der Zahnriemen-Spannrolle vor dem Hausanwesen des Käufers).

    Ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs kann demnach zu bejahen sein, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler unterlaufen oder dieser Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423 f.; Palandt/Weidenkaff, aaO § 440 Rn. 8).

  • LG Köln, 31.05.2017 - 32 O 191/16
    Der Wert der Nutzung des erworbenen Pkw durch den Käufer ist anhand des Bruttokaufpreises, der Fahrstrecke und der zu erwartenden Restlaufleistung auf der Grundlage linearer Wertminderung zu errechnen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423).
  • LG Hagen, 16.03.2017 - 4 O 93/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages eines Neuwagens wegen Manipulation der

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 34 U 300/22
    Bei einem nur unzureichend abgedichteten Feuchtigkeitsschaden eines Wohnmobils ist im Einzelfall ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs wegen Unzumutbarkeit zu bejahen, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler unterlaufen oder der erste Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011-28 U 131/10).

    Nach zutreffender Auffassung stellt ein Feuchtigkeitseintritt nicht nur bei einem PKW (vgl. BGH vom 05.11.2008-VIII ZR 166/07, Tz 19 und 21 sowie -explizit zu einem Wassereintritt am Heck- KG, Urteil vom 20.07.2009-8 U 96/09, zit nach beck-online) sondern auch bei einem Wohnmobil (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011-28 U 131/10, Tz 39) regelmäßig einen nicht nur unerheblichen Mangel dar.

  • LG Köln, 18.04.2017 - 4 O 177/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten VW Eos 2.0 TDI - VW-Abgasskandal

    Der Wert der Nutzung des erworbenen Pkw ist anhand des Bruttokaufpreises, der Fahrtstrecke und der zu erwartenden Restlaufleistung auf der Grundlage linearer Wertminderung zu errechnen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1423).
  • LG Hagen, 20.06.2018 - 2 O 271/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels und zur Bemessung der

    Die Beurteilung, ob ein Mangel unerheblich ist, erfordert dabei eine umfassende Interessenabwägung, wobei die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290, juris Rn. 16; OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • LG Bonn, 19.01.2021 - 7 O 304/20
  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

  • LG Dortmund, 17.06.2011 - 2 O 151/10

    Kantige Abknickungen im Bereich der Eckrundungen eines Wohnwagens sind erhebliche

  • LG Köln, 09.10.2020 - 4 O 441/19

    Abgas-Skandal - Saftiger Schadensersatz für manipulierten Audi A6

  • LG Bonn, 13.06.2019 - 7 O 397/18
  • LG Heidelberg, 29.11.2018 - 2 O 131/18

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

  • LG Bonn, 12.08.2019 - 13 O 51/19
  • LG Bonn, 26.11.2019 - 3 O 22/19
  • LG Köln, 09.08.2019 - 4 O 463/18
  • LG Bonn, 08.07.2019 - 20 O 204/18
  • LG Bonn, 13.06.2019 - 20 O 169/18
  • OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen arglistigen

  • LG Köln, 18.09.2019 - 3 O 392/18
  • LG Lübeck, 13.04.2017 - 3 O 319/15

    Verjährung im Kapitalanlagerecht

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