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   OLG Hamm, 21.02.2013 - I-28 U 224/11   

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https://dejure.org/2013,5369
OLG Hamm, 21.02.2013 - I-28 U 224/11 (https://dejure.org/2013,5369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-28 U 224/11 (https://dejure.org/2013,5369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-28 U 224/11 (https://dejure.org/2013,5369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltshonorar, Verwirkung, Verjährung, Pflichten eines "Stempelanwalts", Unternehmereigenschaft eines Vermieters, Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anwaltshonorar, Verwirkung, Verjährung, Pflichten eines "Stempelanwalts", Unternehmereigenschaft eines Vermieters, Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199; BGB § 13
    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts"; Unternehmereigenschaft eines Vermieters; Vollstreckungsgegenklage; Vollstreckungsabwehrklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch verjährt: Voraussetzungen für Regress?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit wird grundsätzlich die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände für ausreichend erachtet und es wird keine zutreffende rechtliche Würdigung vorausgesetzt (BGH, Beschl. v. 19.03.2008, III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237, Tz 7).

    Das Gesetz stellt nun einmal maßgeblich auf die Kenntnis der Tatsachen ab - und räumt dem Geschädigten nach Erlangung dieser Kenntnis drei Jahre ein, um den Vorgang rechtlich prüfen und sich entsprechend beraten zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1237, Tz 9).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Solange der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er nur des Rates in eine bestimmte Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, ihn umfassend und möglichst erschöpfend zu belehren (BGH, Urt. v. 13.03.2008, IX ZR 136/07, NJW-RR 2008, 1235).

    Eine solche Verpflichtung kommt vor allem in Betracht, wenn Ansprüche gegen Dritte zu verjähren drohen (BGH, Urt. v. 13.03.2008, IX ZR 136/07, NJW-RR 2008, 1235 Tz 16).

  • LG Gießen, 23.06.2005 - 4 O 100/05

    Erhebung einer Stufenklage gerichtet auf Auskunft über die Höhe des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    f) Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Münster vom 18.07.2006 - Az 4 O 100/05 - über 2.004,02 EUR, nebst jeweiliger Zinsen.

    Die Vollstreckungsgegen- und Herausgabeklage betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Münster vom 18.07.2006 - Az 4 O 417/04 - über 3.275,26 EUR und den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Münster vom 18.07.2006 - Az 4 O 100/05 - über 2.004,02 EUR ( Klage zu 1e) und 1f) ) ist unbegründet.

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 99/03

    Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Es wird als ausreichend angesehen, wenn der Verletzte die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Pflichtverletzung als nahe liegend, eine Haftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, dass dem Verletzten die Erhebung der Klage zugemutet werden kann (s. zur Amtshaftung BGH, Urt. v. 14.03.2002, III ZR 302/00, NJW 2002, 1793, 1797; zur Notarhaftung BGH, Urt. v. 22.01.2004, III ZR 99/03, NJW-RR 2004, 1069).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr., s. nur BGH, Urt. v. 14.11.2002, VII ZR 23/02 , NJW 2003, 824 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Dabei ist nach der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 23.10.2001, XI ZR 63/01, NJW 2002, 368, 369) unter einer gewerblichen Tätigkeit eine planmäßige und auf Dauer angelegte wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit unter Teilnahme am Wettbewerb zu verstehen.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Ausnahmsweise kann Anderes gelten, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH a.a.O. sowie Urt. v. 18.12.2008, III ZR 132/08, NJW 2009, 984 Tz 14).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Das bedeutet: Geht es um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, hat das Regressgericht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Beraters vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis es richtigerweise hätte gelangen müssen (BGH, Urt. v. 28.09.2000, IX ZR 6/99, NJW 2001, 146, 148 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Es genügt, dass er den Hergang der Schädigung in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für eine Ersatzpflicht des Verantwortlichen bietet (BGH, Urt. v. 29.06.1989, III ZR 92/87, NJW 1990, 176, 179, vgl. Fahrendorf a.a.O Rn 1108ff.; s. auch zur Arzthaftung BGH, Urt. v. 31.10.2000, VI ZR 198/99, NJW 2001, 885 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11
    Unterbleibt dies, so liegt darin eine Ursache für den späteren Eintritt der Verjährung (BGH, Urt. v. 18.03.1993, IX ZR 120/92, NJW 1993, 1779, 1781, vgl. auch Fahrendorf a.a.O. Rn 2065).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 85/10

    Rechtsanwaltshaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

  • OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05

    Nutzungsrecht bei gemeinsamer Giebelwand - Entschädigungsanspruch des Vermieters

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 47/04

    Pflichten des Prozessanwalts bei Unklarheit des erteilten Auftrags

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - 9 U 18/07

    Missbrauch einer gesellschaftsvertraglichen Verzinsungsregelung für

  • OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15

    Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer bei der Aufnahme eines Darlehens

    Das gilt allerdings nur so lange, wie die Verwaltung eigenen Vermögens nicht gewerblichen Zwecken dient und / oder nicht den für eine auch nur partielle unternehmerische Tätigkeit erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordert (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2013, 05754 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15

    Recht einer vermögensverwaltenden BGB -Gesellschaft zum Widerruf eines

    Das gilt allerdings nur so lange, wie die Verwaltung eigenen Vermögens nicht gewerblichen Zwecken dient und / oder nicht den für eine auch nur partielle unternehmerische Tätigkeit erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordert (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2013, 05754 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2021 - 15 K 4745/18

    Studierendenschaft Schadenersatz Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Untreue Organ

    Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass diese selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, III ZR 132/08, juris Rdnr. 14; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2013, I-28 U 224/11 -, juris Rdnr. 134.
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