Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - I-3 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5784
OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - I-3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2005 - I-3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - I-3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,5784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    KFZ-Kaufvertrag unter der Bedinugung des Zustandekommens eines Finanzierungsvertrages; Zur Frage des Zustandekommens eines Vertrages auf Grund widerspruchsloser Annahme einer Auftragsbestätigung nach den Grundsätzen des Schweigens auf ein kaufmännisches ...

  • Judicialis

    BGB § 14 Abs. 1; ; BGB § ... 116 Satz 1; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 162; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 309 Nr. 6; ; BGB § 310 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 339 Satz 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; HGB § 344 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Zustandekommens eines Vertrages nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Das kann schon dann anzunehmen sein, wenn er - wie hier - zeitgleich mit Abschluss des Kaufvertrags einen vom Verkäufer vermittelten Leasingantrag stellt (OLG Düsseldorf, DAR 2005, 625; Reinking/Eggert, aaO Rn. L 260), wobei ihm ein als Verbraucher zustehender Schutz nicht dadurch gemäß § 162 BGB verloren ginge, dass er noch vor Zustandekommen des Leasingvertrags von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht und auf diese Weise einen Vertragsschluss verhindert (MünchKommBGB/Koch, aaO, Finanzierungsleasing Rn. 41 mwN).
  • LG Bielefeld, 06.08.2013 - 17 O 13/13

    Schadensersatz wegen Nichtabnahme eines bestellten Gebrauchtwagens

    In dergleichen Fällen mag es sich von selbst verstehen, dass der Kaufvertrag vom Zustandekommen des gleichzeitig eingereichten Finanzierungsvertrages abhängig sein soll, auch wenn das Wort Bedingung im Kaufvertrag nicht auftaucht (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2005, 625).Die Klägerin hatte hingegen durch die Erklärung, sie finanziere nicht selber, den in der Email vom 09.03.2012 geäußerten Finanzierungswunsch der Beklagten ausdrückliche Absprache zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3090
OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2004 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2004,3090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit der Mithaft eines Ehegatten für einen Bankkreditvertrag: Darlegungs- und Beweislast der Bank für das persönliche und wirtschaftliche Interesse beider Ehegatten an der Verwendung der Darlehensvaluta bei beabsichtigter Kreditverwendung zur Renovierung ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 BGB; § 488 BGB; § 366 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Zahlung aus Darlehensvertrag; Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage; Qualifizierung als Mitdarlehensnehmer; Nachweis von Eigeninteresse an Darlehensverbindlichkeit; Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten; Sittenwidrigkeit der Mithaftung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung aus Darlehensvertrag; Sachdienlichkeit der Zulassung einer Widerklage; Qualifizierung als Mitdarlehensnehmer; Nachweis von Eigeninteresse an Darlehensverbindlichkeit; Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten; Sittenwidrigkeit der Mithaftung der ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 607 a. F.; ; BGB § 366 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zur "erkennbarkeit" von Umständen für eine Bank bei Gewährung eines Dahrlens an Eheleute

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss eines Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1, § 366 Abs. 2, § 607 a. F.
    Zur Verpflichtung der Bank, bei Ehegatten als Kreditnehmer Interesse an der Darlehensverwendung festzustellen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 2 O 234/02
  • LG Lüneburg - 2 O 234/03
  • OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2598
  • WM 2004, 1957
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Angesichts der banküblichen Gepflogenheit, Kreditnehmer nach ihren finanziellen Möglichkeiten ausführlich zu befragen, ist davon auszugehen, dass sie sich im vorliegenden Fall den objektiven Tatsachen und Verhältnissen bewusst verschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW 2001, 815, 816).

    Denn § 366 Abs. 2 BGB normiert den vermuteten Willen vernünftiger und redlicher Vertragsparteien (vgl. BGH, NJW 2001, 815, 817 f.), der im vorliegenden Fall eine andere Tilgungsreihenfolge verlangt.

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur, wer ein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. nur BGH, NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris).

    Bei dem aus dieser Konstellation für die Klägerin resultierenden Vorteil handelt es sich um einen nicht zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (vgl. BGH NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris; NJW 2000, 1182, 1184).

  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Liegt eine derartige Überforderung vor, wird jedoch widerleglich vermutet, dass die ruinöse Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittenwidriger Weise ausgenutzt hat (BGH, NJW 2002, 744, 745).

    Daher obliegt es vorliegend der Beklagten, im Einzelnen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass die Klägerin die ruinöse Mithaftung entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung nicht aus emotionaler Bindung an ihren Ehemann, sondern aufgrund eines im Wesentlichen autonomen und eigenverantwortlichen Entschlusses übernommen hat (BGH, NJW 2002, 744, 745; NJW 2002, 2228, 2229).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Darüber hinaus entspricht es banküblichen Gepflogenheiten, sich vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages nach den Vermögens und Lebensverhältnissen der potentiellen Darlehensnehmer zu erkundigen und entsprechende Nachweise zu verlangen (vgl. auch BGH, NJW 2000, 1182, 1184).

    Bei dem aus dieser Konstellation für die Klägerin resultierenden Vorteil handelt es sich um einen nicht zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (vgl. BGH NJW 2002, 2705 unter II.1 a - zitiert nach juris; NJW 2000, 1182, 1184).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 14/04
    Daher obliegt es vorliegend der Beklagten, im Einzelnen darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass die Klägerin die ruinöse Mithaftung entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung nicht aus emotionaler Bindung an ihren Ehemann, sondern aufgrund eines im Wesentlichen autonomen und eigenverantwortlichen Entschlusses übernommen hat (BGH, NJW 2002, 744, 745; NJW 2002, 2228, 2229).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Der Klägerin obliegt deshalb grundsätzlich der Beweis, dass die Beklagte bei Abschluss des Darlehensvertrages das für eine echte Mitdarlehensnehmerschaft notwendige Eigeninteresse an der Kreditaufnahme besaß (so auch OLG Celle WM 2004, 1957, 1959) .
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2006 - 16 W 57/06

    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsvereinbarung im Darlehensvertrag bei krasser

    Der Umstand, dass die zu finanzierende Immobilie von der aus den Eheleuten, der Tochter der Klägerin aus erster Ehe sowie dem gemeinsamen Kind der Eheleute, dessen Geburt bevorstand, bewohnt werden sollte, stellte nur einen regelmäßig nicht einmal zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme dar (vgl. BGH, NJW 2002, 2705, 2706; NJW 2000, 1182, 1184; OLG Celle, NJW 2004, 2598, 2599; vgl. a. Nobbe/Kichhof, BKR 2001, 5, 13).

    Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn der auf dem Immobilienerwerb beruhende Vermögenszuwachs des geschiedenen Ehemannes der Klägerin - eben nur indirekt - Einfluss auf einen der Klägerin gegebenenfalls zustehenden Zugewinnausgleich haben sollte (vgl. OLG Celle, NJW 2004, 2598, 2599).

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07

    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Das war der Klägerin auch bei Vertragsabschluss bekannt oder jedenfalls - was ausreicht - erkennbar (vgl. Senat, NJW 2004, 2598).
  • OLG München, 16.12.2008 - 5 U 4153/08

    Darlehensvertrag: Ehegatte als Mitdarlehensnehmer bei Mitbenutzung des

    15Der Umstand, dass die zu finanzierende Immobilie bis zum Scheitern der Ehe von der gesamten Familie und mithin auch von der Beklagten bewohnt wurde, deutet entgegen der Auffassung des Erstgerichts nicht darauf hin, dass die Beklagte gleichberechtigte Mitdarlehensnehmerin sein sollte, sondern verweist nur auf einen regelmäßig nicht einmal zuverlässig feststellbaren und häufig nur flüchtigen mittelbaren Vorteil aus der Kreditaufnahme (BGH a.a.O., Rdnr. 13; OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004, 3 U 14/04, Juris-Umdruck, Rdnr. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.08.2005 - 3 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,64363
OLG Schleswig, 29.08.2005 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,64363)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.08.2005 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,64363)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. August 2005 - 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,64363)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,82632
LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,82632)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2005 - L 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,82632)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2005 - L 3 U 14/04 (https://dejure.org/2005,82632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04
    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. etwa Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R sowie vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R m.w.N., zu den Kriterien im einzelnen vgl. auch Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Juni 2005, § 2 SGB VII, Rdnr. 104 ff. sowie Wiester in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 3, Gesetzliche Unfallversicherung - Brackmann/Wiester -, § 2, Rdnr. 804 ff.).

    Wie das Sozialgericht ist der erkennende Senat aber der Auffassung, dass die Tätigkeit hier nicht unter konkreten Umständen geleistet wurde, die einem Arbeitsverhältnis entsprechen, weil die auf Freundschaft basierende Sonderbeziehung (zum Begriff vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 a.a.O.) der Klägerin zu der Wohnungsinhaberin eine arbeitnehmerähnliche Stellung ausschließt.

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04
    Dies hat das Bundessozialgericht für die Sonderbeziehung der Vereinsmitglieder zu ihrem Verein entschieden (vgl. Urteil vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04
    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. etwa Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R sowie vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R m.w.N., zu den Kriterien im einzelnen vgl. auch Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Juni 2005, § 2 SGB VII, Rdnr. 104 ff. sowie Wiester in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 3, Gesetzliche Unfallversicherung - Brackmann/Wiester -, § 2, Rdnr. 804 ff.).
  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 5/72

    Unfallversicherung - Träger - Aufgaben des Bundes - Deutsche Bundespost -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2005 - L 3 U 14/04
    Für den Unternehmensbegriff gilt die allgemeine Definition des Unfallversicherungsrechts, vgl. § 121 Abs. 1 SGB VII. Danach ist ein Unternehmen jede planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, gerichtet auf einen einheitlichen Zweck und ausgeübt mit einer gewissen Regelmäßigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1973, BSGE 36, 111, 115).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2007 - L 9 U 5/05

    Anerkennung einer Querschnittslähmung durch einen Absturz beim Baumausästen für

    Die Berufungsbeklagte verteidigt das erstinstanzliche Urteil und bezieht sich ergänzend zur Begründung auf die von ihr vorgelegte Entscheidung des LSG Hamburg vom 22. November 2005 (L 3 U 14/04).
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