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   OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - I-3 U 23/05   

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OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - I-3 U 23/05 (https://dejure.org/2006,6557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Ersatz des aus der Befolgung eines Rates oder einer Empfehlung entstehenden Schadens; Geltendmachung des Schadens eines Dritten durch den Auskunftsempfänger als eigener Ersatzanspruch

  • Judicialis

    HOAI § 73 Abs. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 675 Abs. 2 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften Auskunftserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baustofflieferung - Haftet der Hersteller für Richtigkeit der Auskunft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Kostenlose Auskünfte von Herstellern sind nichts wert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Hersteller für Richtigkeit seiner Auskunft? (IBR 2007, 136)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Maßgebend ist die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080; Palandt-Sprau, BGB 65. Auflage 2006 § 675 Rdz. 30).

    Jedoch sind auch andere Umstände von Bedeutung (BGH NJW 1992, 2080).

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Den Schaden eines Dritten kann der Auskunftsempfänger nicht zum Gegenstand eines eigenen Ersatzanspruchs machen (BGHZ 133, 36).

    Jedoch kann der Dritte nach dem Willen der Vertragsparteien in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein (BGH NJW 1991, 352. Außerdem kann der Auskunftsvertrag ausnahmsweise nicht (nur) mit dem unmittelbaren Auskunftsempfänger, sondern mit einem Dritten zustande kommen, wenn der Auskunftsgeber weiß, dass die Auskunft auch für diesen bestimmt und für ihn von erheblicher Bedeutung ist, weil er sie zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen (wesentlichen Vermögensverfügungen - BGHZ 133, 36, 42) machen will oder der Auskunft Erteilende zum Ausdruck bringt, dass er - hierfür gelten strenge Anforderungen - Jedem, "den es angeht", für die Richtigkeit einstehen will (BGH NJW 1973, 321).

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    In einem solchen Fall ist ein konkludenter Abschluss anzunehmen, wenn die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärung die Auskunft zum Gegenstrand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW 1986, 180).
  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Jedoch kann der Dritte nach dem Willen der Vertragsparteien in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein (BGH NJW 1991, 352. Außerdem kann der Auskunftsvertrag ausnahmsweise nicht (nur) mit dem unmittelbaren Auskunftsempfänger, sondern mit einem Dritten zustande kommen, wenn der Auskunftsgeber weiß, dass die Auskunft auch für diesen bestimmt und für ihn von erheblicher Bedeutung ist, weil er sie zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen (wesentlichen Vermögensverfügungen - BGHZ 133, 36, 42) machen will oder der Auskunft Erteilende zum Ausdruck bringt, dass er - hierfür gelten strenge Anforderungen - Jedem, "den es angeht", für die Richtigkeit einstehen will (BGH NJW 1973, 321).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Maßgebend ist die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (BGH NJW 1991, 32; 1992, 2080; Palandt-Sprau, BGB 65. Auflage 2006 § 675 Rdz. 30).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Selbst bei Bejahung eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Sachverständigen kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Dritte einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ("Expertenhaftung") nur herleiten, wenn die Auslegung des Vertrages - was vorliegend vom Landgericht zu Recht verneint worden ist - hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Willen der Parteien ergibt (BGHZ 127, 378; Palandt-Grüneberg § 328 Rdz. 34), wofür - was ebenfalls hier nicht der Fall ist - eine namentliche Bezeichnung des Dritten in dem Vertrag sprechen kann (BGH NJW 2001, 514; Palandt a.a.O.).
  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
    Selbst bei Bejahung eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Sachverständigen kann der durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Dritte einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ("Expertenhaftung") nur herleiten, wenn die Auslegung des Vertrages - was vorliegend vom Landgericht zu Recht verneint worden ist - hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Willen der Parteien ergibt (BGHZ 127, 378; Palandt-Grüneberg § 328 Rdz. 34), wofür - was ebenfalls hier nicht der Fall ist - eine namentliche Bezeichnung des Dritten in dem Vertrag sprechen kann (BGH NJW 2001, 514; Palandt a.a.O.).
  • BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 25.04.1974 - II ZR 161/72

    Schadensersatz infolge Erteilung einer falschen Bankauskunft - Vorliegen eines

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13

    Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

    Es handelt sich dabei vielmehr nur um im Rahmen der sonstigen Gesamtumstände (insbesondere eigenes wirtschaftliches Interesse des Auskunftsgebers, persönliches Engagement des Auskunftsgebers in Gestalt von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, Versprechen eigener Nachprüfungen, Hinzuziehung des Auskunftsgebers zu Verhandlungen mit dem eigentlichen Vertragspartner auf Verlangen des Auskunftsempfängers, Einbeziehung des Auskunftsgebers in solche Verhandlungen als "neutrale Person") zu gewichtende Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369 mwN in Rn 10/11; BGH, Urteil vom 19.03.1992, III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, IBR 2007, 136 mit Anm. Wenkebach; OLG Köln, Urteil vom 23.05.2000, 22 U 218/99, GI 2002, 298; Palandt-Sprau, BGB, 72. Auflage 2013, § 675, Rn 35 ff. mwN; vgl. auch Zugehör, NJW 2000, 1601, dort zu 4.).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Es kommt also darauf an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden darstellt (BGH, Urteil vom 22.06.1956, I ZR 198/54, BGHZ 21, 102; BGH Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2006, I-15 U 43/05, BauR 2006, 1357; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, BauR 2011, 279; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, BauR 2007, 765; Prütting/Wegen/Weinreich-Fehrenbacher, BGB, 7. Auflage, 2012, § 662 BGB Rdnr. 4).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 54/06

    Haftet der Hersteller für Richtigkeit seiner Auskunft?

    7. Februar 2006 3 U 23/05 - wird zurückgewiesen, weil weder die.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05   

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OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen bzw. Sinn und Zweck der Aktivlegitimation im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Berechtigte Erwartungshaltung eines Verbrauchers an die Wirkung einer Hautcreme; Anforderungen an das Vorliegen einer Irreführung im Rahmen ...

  • Judicialis

    LFGB § 27 Abs. 1 Nr. 1 (= LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1); ; UWG § 8; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    Irreführung durch die Angabe "Sichtbare Glättung bis zu 50 % geringere Faltentiefe" für eine Hautcreme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04

    Verstoß einer Werbung gegen § 27 Abs. 1 Nr. 1 LMBG , wenn denn die behauptete

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05
    Die dagegen teilweise gerichteten Berufungen der Beklagten hatten hinsichtlich der Punkte zu 5.), 17.), 19.) und zu 20.) Erfolg, insoweit hat der Senat mit Urteil vom 17. März 2005 das landgerichtliche Urteil abgeändert, die Beschlussverfügung vom 6. Juli 2004 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag zurückgewiesen (OLG Hamburg, 3 U 210/04).

    Auf das Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg, 3 U 210/04 (Beiakte) und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg 3 U 210/04 Bezug genommen.

    Die Beklagten selbst haben die Gewinn- und Verlustrechnung 2002 betreffend den Kläger vorgelegt (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort die Schutzschrift Landgericht Hamburg 416 AR 179/04 mit der Anlage Schu ASt 3).

    Der Kläger hat hierzu vorgetragen, dass er in repräsentativem Umfang Mitglieder aus den Bereichen der Kosmetika- und der Pharmabranche hat (vgl. hierzu Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlagen ASt BB 1-2); in der vorgelegten Mitgliederliste vom 7. Januar 2005 sind eine Vielzahl von Unternehmen, auch Herstellerfirmen aus diesen Branchen aufgeführt, und zwar 15 Unternehmen aus der Kosmetikbranche und 63 pharmazeutische Unternehmen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlage ASt BB 1; vgl. vorliegend auch Anlage K 19.1).

  • OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 100/06

    Bewerbung eines Haarpflegemittels mit wissenschaftlich ungesicherten

    Der Irreführungstatbestand bezieht sich nämlich darauf, dass die Aussage nicht wissenschaftlich hinreichend gesichert ist und nicht darum, dass sie nicht zutrifft (vgl. Leitsatz des OLG Hamburg WRP 2006, 909 -Sichtbare Glättung).
  • LG Hamburg, 15.11.2006 - 324 O 618/06
    Ein solcher Anschein wird nicht dadurch erweckt, dass vorgerichtlich auf ein Mahnschreiben geantwortet wird, wenn nicht eindeutig und unmissverständlich auf eine eventuelle Prozessvollmacht hingewiesen wird (HansOLG WRP 2006 909; GRUR 1998, 175).
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