Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - I-3 Wx 123/10   

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https://dejure.org/2010,5559
OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - I-3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,5559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2010 - I-3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,5559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - I-3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,5559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1059a Nr. 2, 1094, 1098 Abs. 3; GBO §§ 22, 29; AktG § 273 Abs. 4 (analog)
    Nachtragsliquidation zur Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts einer liquidierten GmbH erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts hinsichtlich aller Verkaufsfälle für eine GmbH; Nachweispflichten bzgl. des Untergangs eines Vorkaufsrechts einer Firma im Falle des Erlöschens der Firma; Anforderungen an die Auslegung einer Beschwerde als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 1059 a Nr. 2, 1094, 1098 Abs. 3; GBO §§ 22, 29; AktG § 273 Abs. 4
    Nachweis eines untergegangenen Vorkaufsrechts durch Erlöschen einer GmbH

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 9
  • Rpfleger 2011, 26
  • NZG 2010, 1111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - 3 Wx 123/10
    Die Firma erlischt demnach nicht mit der Löschung, sondern erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung der Liquidation (vgl. BayObLG, BB 1983, 82 f.; Senat, NJW-RR 1995, 611 f.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - 3 Wx 123/10
    Es genügt in solchen Fällen, dass Rechtsbeziehungen oder Tatsachen bekannt werden, die eine gesetzliche Vertretung der Gesellschaft verlangen (OLG München FGPrax 2008, 171; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Auflage 2010 § 60 Rdz. 105; Heinemann in Keidel, FamFG 16. Auflage 2009, § 394 Rdz. 38).
  • OLG München, 12.05.2016 - 34 Wx 424/15

    Nachweis des Erlöschens eines Vorkaufsrechts gegenüber dem Grundbuchamt

    Der Nachweis, dass ein zugunsten einer juristischen Person eingetragenes subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht durch Fortfall der Berechtigten erloschen ist, ist nicht mit den Eintragungen über die Auflösung und Löschung im Handelsregister geführt (Anschluss an OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26).

    Ein Vermögenswert kann auch dem subjektiv-persönlichen Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 1 BGB) innewohnen, denn es kann gemäß § 1098 Abs. 3, § 1059a Nr. 2 BGB ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers (vgl. § 873 Abs. 1 BGB) zusammen mit dem von der Gesellschaft betriebenen Unternehmen oder einem Unternehmensteil rechtsgeschäftlich übertragen werden (ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26).

    Es genügt vielmehr, dass Rechtsbeziehungen oder Tatsachen bekannt werden, die eine gesetzliche Vertretung der Gesellschaft verlangen (BGH NJW 1979, 1987; OLG München a. a. O.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26/27).

  • OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer OHG

    Die angestrebte Beseitigung (Löschung) des gebuchten Vorkaufsrechts erfordert deshalb eine Nachtragsliquidation (OLG Düsseldorf, RPfleger 2011, 26; OLG München, NZG 2016, 945 ).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 160/16

    Löschung einer zugunsten einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Augenscheinlich ist dies, wenn sie gemäß § 1092 Abs. 2 i. V. m. § 1059a Nr. 2 BGB ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers (vgl. § 873 Abs. 1 BGB) zusammen mit dem von der juristischen Person betriebenen Unternehmen oder einem Unternehmensteil rechtsgeschäftlich übertragen werden kann (ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26).

    c) Überwiegend wird vertreten, dass unabhängig vom Fortfall der Dienstbarkeit allein für die erstrebte Beseitigung der Buchposition eine Nachtragsliquidation stattfinden müsse (OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26/27 m. w. N.; in dieser Richtung auch der Beschluss des Senats vom 10.3.2015, 34 Wx 467/14 = NJW-RR 2015, 1358; Demharter § 19 Rn. 103 a. E.).

  • OLG Hamm, 05.01.2017 - 15 W 246/16

    Erlöschen eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts

    Ein Vermögenswert kann auch dem subjektiv-persönlichen Vorkaufsrecht (§ 1094 Abs. 1 BGB ) innewohnen (h.A., vgl. OLG Düsseldorf MittBayNot 2011, 303; OLG München NZG 2016, 946; Niesse ZfIR 2016, 716; BeckOK-GBO/Wilsch, Stand 2016, § 23 Rdn.16; Staudinger/Heinze, Stand 2017, § 1061 BGB Rdn.12; MK-BGB/Pohlmann, 7.Aufl., § 1061 Rdn.8; zum ähnlich gelagerten Fall der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit vgl. auch OLG Schleswig FGPrax 2011, 71f; OLG München NZG 2016, 790 sowie NZG 2015, 241).
  • OLG München, 10.06.2014 - 34 Wx 167/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Vorlage eines

    Vielmehr erlöschen die juristische Person und die für diese bestellten Dienstbarkeiten erst im Augenblick der tatsächlichen Beendigung ihrer Liquidation (RGZ 159, 193/199; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 9/10; BayObLG BB 1983, 82; Demharter § 19 Rn. 103; Stalinski Rpfleger 2012, 657/661).

    Dies genügt als Nachweis des Erlöschens der juristischen Person jedenfalls für das Grundbuchverfahren nicht (OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26; siehe auch Senat vom 6.3.2012, 34 Wx 39/12, bei juris).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2019 - 5 W 87/18

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Nachweis des Untergangs eines Erbbaurechts

    Verfügt ein Verein noch über Vereinsvermögen, ist er nämlich ungeachtet einer Löschung im Vereinsregister als fortbestehend zu betrachten (vgl. OLG München, NZG 2016, 790, für die Löschung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 9, für eine GmbH; siehe auch Heinze in: Staudinger, BGB, 2017, § 1061 Rdn. 12).

    Das dafür vorgeschriebene Verfahren nach §§ 84 ff. GBO ist nicht durchgeführt worden (§ 85 Abs. 2 Halbsatz 1 GBO) und eine insoweit ablehnende Entscheidung des Grundbuchamts wäre nicht anfechtbar (§ 85 Abs. 2 Halbsatz 2 GBO; vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 9).

  • OLG München, 10.03.2015 - 34 Wx 467/14

    Fortbestand der Grunddienstbarkeit trotz Löschung des Beteiligten im

    Ein eingetragenes Recht stellt unabhängig davon, ob es einen Vermögenswert besitzt, eine formale Rechtsposition dar, deren Beseitigung durch Löschung eine Nachtragsliquidation erfordert (OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26; LG Hagen Rpfleger 2009, 312; Demharter § 19 Rn. 103 a. E.; siehe auch OLG Schleswig FGPrax 2011, 71).
  • OLG Schleswig, 21.10.2010 - 2 W 161/10

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten einer

    Dabei genügt nicht bereits die Auflösung der juristischen Person; vielmehr erlöschen die juristische Person und die Dienstbarkeit erst mit der Beendigung der Liquidation (RGZ 159, 192, 199; Frank in: Staudinger, 2009, § 1061 Rn. 12, m. w. N.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2010, 3 Wx 123/10, juris Rn. 24, 25 - zum Vorkaufsrecht).
  • OLG München, 06.03.2012 - 34 Wx 39/12

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs: Bescheinigung der griechischen

    Registerlöschungen allein belegen nicht das Erlöschen der Gesellschaft (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26/27 für GmbH) und erst recht nicht von Rechten solcher Gesellschaften (vgl. Hügel/Kral GBO/Gesellschaftsrecht Rn. 78; Demharter § 19 Rn. 103).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25452
OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. November 2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme in Familiensachen im Falle eines sich von vornherein als eindeutig aussichtslos erweisenden Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81; FamFG § 83
    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 575
  • NJW-RR 2011, 576
  • FamRZ 2011, 923
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Die Kosten seien dann von dem Kindesvater allein zu tragen, zumal dieser die Möglichkeit gehabt habe, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (OLG München FamRZ 2011, 923, 924; OLG Stuttgart Beschluss vom 6. Juni 2012 - 15 WF 119/12 - juris Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Die Anordnung einer Kostenerstattung stellt sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung dar (Senat, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, SchlHAnz 2011, 204; Schindler in MüKoZPO. Bd. 4. FamFG , 3. Aufl. 2010, § 81 Rn. 7; Zimmermann a. a. O. § 81 Rn. 44).
  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13

    Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

    Die Anordnung einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten bzw. die Anordnung, dass keine Kostenerstattung stattfindet, hat sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung darzustellen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 - SchlHAnz 2011, 204 = NJW-RR 2011, 576; OLG München FamRZ 2012, 1895; Schindler in MüKoFamFG, 2. Aufl. 2013, § 81 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, aaO., § 81 Rn. 44).

    Auch das Vorliegen eines dem Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG entsprechenden Falles, nämlich dass bei einer objektiven Betrachtung aufgrund einer sorgfältigen Prüfung von vornherein erkennbar gewesen ist, dass der Antrag aussichtslos ist (Senat NJW-RR 2011, 576), kann nicht festgestellt werden.

  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Nur das Hinzutreten weiterer Umstände, wie etwa eine offenkundig erkennbare Aussichtslosigkeit des Antrages, kann eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterliegenden Antragstellers rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, NJW-RR 2011, 575, 576; Senat, Beschluss vom 1.12.2014 - 3 Wx 33/14 -).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung bei positiver

    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 3 WF 139/13

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Ermessensentscheidung

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird vertreten, dass es in Abstammungsverfahren für den Fall, dass dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft in vollem Umfang stattgegeben wird und der Vater trotz Aufforderung nicht bereit war, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen, in der Regel der Billigkeit entspreche, dem Vater die gesamten Kosten (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten) aufzuerlegen (OLG München, Beschluss vom 29.11.2010, 16 UF 1411/10, FamRZ 2011, 923).
  • OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags der Kindesmutter auf Übertragung

    Dementsprechend führt zwar allein die Antragsrücknahme nicht notwendig zu einer Kostenentscheidung zu Lasten der Antragstellerin, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 08.11.2010 - 3 Wx 123/10, FamRZ 2011, 923).
  • OLG Bamberg, 07.11.2012 - 2 UF 281/12

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Beteiligung der

    Nach einer weiteren Meinung entspricht es, wenn ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft erfolgreich ist, der Billigkeit, dem festgestellten Vater die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er trotz entsprechender Aufforderung nicht bereit war, die Vaterschaft urkundlich anzuerkennen (OLG München, Beschluss vom 29.11.2010 - 16 UF 1411/10 - FamRZ 2011, 923 mit Anmerkung von RiOLG Kieninger in Juris-PR-FamR 18/2011, Anm. 4).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2019 - 9 WF 183/19

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Der Antragsgegner hatte die Möglichkeit, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (vgl. dazu OLG Celle, FamRZ 2010, 1840; OLG München, FamRZ 2011, 923; OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 733; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2012 - Az. 15 WF 119/12; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1922 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.02.2012 - 8 WF 154/11

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Übertragung des alleinigen

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