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   OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05   

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https://dejure.org/2005,8260
OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1795, 1629, 181
    Geschäftsführerbestellung durch Vormund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Eintragung der Mutter des gesetzlichen Vertreters der Alleingesellschafterin als Geschäftsführerin ohne vorherige Bestellung eines Ergänzungspflegers; Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Bestellungsbeschlusses zum ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § ... 1629; ; BGB § 1629 Abs. 2; ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1795; ; BGB § 1795 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1822 Nr. 11; ; FGG § 27; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 § 1821 § 1822
    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH bei einer noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähigen Alleingesellschafterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 9 T 4/04
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 271/00

    Anwendung des § 181 BGB auf Beschlüsse einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 3 Wx 137/05
    aa) Wegen des Interessenkonflikts zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen wird zu Recht angenommen, dass § 181 BGB heranzuziehen ist, wenn der Vertreter eines Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der GmbH mit den Stimmen der von ihm vertretenen Person sich selbst zum Geschäftsführer bestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 469, m.w.N.).
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