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   OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4895
OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2005 - I-3 Wx 140/05 (https://dejure.org/2005,4895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Ausführung eines Eigentümerbeschlusses durchgeführter Aufbau eines Baugerüstes auf einer zur Sondernutzung zugewiesenen Vorgartenfläche mit Zustimmung des Sondernutzungsberechtigten; Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten am ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 4 § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Pflanzen in einem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Vorgarten anlässlich von Instandsetzungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruch des Sondernutzungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 104
  • ZMR 2006, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Das wäre nur dann der Fall, wenn der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Regelungsbefugnis schlechthin gefehlt hätte, z.B. weil kein Bezug zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder zu den sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer bestanden habe (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Da es also bei diesem Anspruch darum geht, dass Ersatz für Schäden zu leisten ist, die durch eine hinzunehmende Einschränkung des Sondernutzungsrechts entstehen, ist es geboten, in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift einen Anspruch aus § 14 Nr. 4 HS 2 WEG auch dann zu bejahen, wenn allein eine vom Berechtigten zu duldende Einschränkung des Sondernutzungsrechts erfolgt und hierdurch Schäden am Eigentum des Sondernutzungsberechtigten entstehen (im Ergebnis ebenso, allerdings unter Hinweis auf eine Regelung in der dort zugrunde liegenden Gemeinschaftsordnung: BayObLG NJW-RR 1994, 1104).

    Dem steht die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BayObLG vom 19.05.1994 (NJW-RR 1994, 1104) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97

    Begriff der Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von dem durch Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.04.1998 (NJW-RR 1999, 160) entschiedenen Fall, in dem es um die Beschädigung von 30 Jahre alten Rhododendronsträuchern ging.
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Verbindet ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach feststehender Rechtsprechung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (vgl. BGH NJW 1996, 916 f., m.w.N.) Der danach maßgebliche Wille der Beteiligten zu 1 war, wie diese selbst geltend machen und was auch bei objektiver Betrachtung anzunehmen ist, darauf gerichtet, die Bodendecker nur in eigenem Interesse einzupflanzen, im Rahmen des ihnen durch die Teilungserklärung zugewiesenen Rechts, die Vorgartenfläche allein zu nutzen.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • FG Hamburg, 22.06.2004 - II 106/04

    Erlass oder Teilerlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05
    unter Abänderung der Beschlüsse des Landgerichts Duisburg vom 18.05.2005 (Aktenzeichen 11 T 379/04) und des Amtsgerichts Oberhausen (Aktenzeichen 10 II 106/04), entsprechend dem in 1. Instanz gestellten Sachantrag zu erkennen;.
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Er bindet zwar dann die Wohnungseigentümer, ist aber nicht geeignet, Schadensersatzansprüche in ihrer Entstehung zu hindern, die sich aus einer schuldhaft ordnungswidrigen Beschlussfassung ergeben (Im Ergebnis ebenso Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).

    Es kann deshalb hier dahingestellt bleiben, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt eine Kompetenz zur Anspruchsvernichtung durch Mehrheitsbeschluss hat (ablehnend Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252/267 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).

  • LG Frankfurt/Main, 16.07.2014 - 13 S 177/12

    Mietwohnung wegen Dachsanierung unbewohnbar: WEG muss Ersatz leisten!

    Die Frage der Erstattungsfähigkeit des bei der Instandhaltung und Instandsetzung entstehenden Schadens ist weder durch das Gesetz noch durch eine Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt daher (vgl. ebenso Niedenführ/Kümmel § 14 Rn 60; Jennißen/Hogenschurz § 14 Rn 27; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    (2) Es ist zweifelhaft, ob die Eigentümergemeinschaft eine Kompetenz zur Anspruchsvernichtung durch Mehrheitsbeschluss hat (ausführlich und ablehnend Schmidt/Riecke ZMR 2005, 252 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 459).
  • AG Krefeld, 15.12.2017 - 13 C 22/17

    Wie werden Treppenhausreinigung und Müllbehälterbereitstellung geregelt?

    Die Kompetenz zur Fassung von Negativbeschlüssen folgt vielmehr aus der Autonomie der Eigentümer, sich in einer Angelegenheit nicht zu binden (BGH, Urt. v. 15.01.2010, V ZR 114/09; BGH, Urt. v. 19.09.2002, V ZB 30/02; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.11.2005, 3 Wx 140/05; Elzer, ZMR 2005, 892, 893; Schultzky in: Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 23, Rdn. 95-97).
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2018 - 9 S 48/15
    So gibt es zwar Rechtsprechung und Literatur, die einen solchen Ersatzanspruch auch dann bejaht, wenn dem Eigentümer durch das Betreten oder die Benutzung eines Sondernutzungsbereiches ein Schaden entsteht (so OLG Düsseldorf, BeckRS 2005, 30365532; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 14, Rdnr.54, ablehnend hingegen Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage, 2017, § 14 WEG, Rdnr. 42; BayObLG ZWE 2003, 187), doch fehlt es hierzu bisher an höchstrichterlicher Rechtsprechung.
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