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   OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - I-3 Wx 149/03   

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https://dejure.org/2003,7963
OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - I-3 Wx 149/03 (https://dejure.org/2003,7963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2003 - I-3 Wx 149/03 (https://dejure.org/2003,7963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - I-3 Wx 149/03 (https://dejure.org/2003,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Eigentümerversammlung; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Vorgabe einer gewerblichen Nutzung durch die Teilungserklärung; Nichtigkeit teilungserklärungsändernder Beschlüsse mangels Beschlusskompetenz

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2

  • prewest.de PDF

    § 15 WEG
    Einschränkung erlaubter Nutzung des Teileigentums - Beschlusskompetenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung der nach der Teilungserklärung erlaubten gewerblichen Nutzung eines Teileigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 805
  • ZMR 2003, 861
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
    Diese Beurteilung hält der rechtlichen Nachprüfung, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518) nicht stand.

    Teilungserklärungsändernde - vereinbarungsändernde - Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung sind jedoch nach der oben erwähnten BGH-Rechtsprechung mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer von Anfang an nichtig - sofern nicht eine Vereinbarung Beschlusskompetenz zur Änderung der Teilungserklärung einräumt, was hier nicht der Fall ist - (vgl. BGH NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518; Bärmann/Pick/Merle, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 12 sowie Rdnrn. 143 ff.).

  • BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94

    Zweckbestimmung für ein Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
    Sie sind nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Räume gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 13; Senat in 3 Wx 336/01 und 3 Wx 249/02).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
    Sie sind nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Räume gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 13; Senat in 3 Wx 336/01 und 3 Wx 249/02).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
    Für die Auslegung ist deshalb der für Grundbucheintragungen geltende Grundsatz maßgebend, wonach auf Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGH ZMR 91, 230).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
    Sie sind nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Räume gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 13; Senat in 3 Wx 336/01 und 3 Wx 249/02).
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