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   OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07   

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https://dejure.org/2007,3962
OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07 (https://dejure.org/2007,3962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07 (https://dejure.org/2007,3962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2007 - I-3 Wx 158/07 (https://dejure.org/2007,3962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf die Entfernung einer Kellertür

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit eines Berufens des Wohnungseigentümers, der entgegen der Teilungserklärung errichtete Kellerräume erfolgreich herausverlangt hat, hinsichtlich der übrigen Keller auf einen seit Jahren bestehenden Nutzungszustand

  • Judicialis

    WEG n. F. § 10 Abs. 2 Satz 2; ; WEG n. F. § 21 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung von Kellerräumen einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Aufteilung der Keller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschafts- und Sondereigentum: Änderung der Grenzen durch bloße Übung? (IMR 2008, 55)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 551
  • BauR 2008, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Düsseldorf, 15.11.2004 - 290 C 1/04

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des Kellerraums eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
    Im Rechtsstreit 290 C 1/04 AG Düsseldorf = 21 S 545/04 LG Düsseldorf verurteilte das Landgericht Düsseldorf am 09. März 2006 die Beteiligte zu 3 auf Antrag des Beteiligten zu 1, an ihn den in den Eintragungsbewilligungen des Notariats L. vom 28. Juni und 16. August 1978 (UR-Nr.: 2747 und 3372 für 1998 (richtig: 1978) mit Nr. 6 bezeichneten, links neben der Kellertreppe befindlichen Kellerraum herauszugeben.

    Eine Berufung auf Verwirkung sei dem Beteiligten zu 1 verwehrt, da er selbst in dem Verfahren Amtsgericht Düsseldorf 290 C 1/04 einen Herausgabeanspruch hinsichtlich des Kellerraums Nummer 6 gemäß der ursprünglichen Teilungserklärung geltend gemacht habe und ein dementsprechendes Urteil ergangen sei.

    Hinzu kommt, dass die Beteiligte zu 3 auf Antrag des Beteiligten zu 1 im Verfahren 290 C 1/04 AG Düsseldorf = 21 S 545/04 LG Düsseldorf am 09. März 2006 rechtskräftig verurteilt worden ist, an den Beteiligten zu 1 den in den Eintragungsbewilligungen des Notariats L. vom 28. Juni und 16. August 1978 (UR-Nr.: 2747 und 3372 für 1998 (richtig: 1978) mit Nr. 6 bezeichneten, links neben der Kellertreppe befindlichen Kellerraum herauszugeben.

  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
    Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849].
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
    Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849].
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