Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 14 Nr. 1; BGB §§ 1004, 242
Beseitigungsverlangen bei teilungserklärungswidrigem Zustand auch auch jahrelanger Duldung rechtmäßig, wenn Änderung ohne größeren Aufwand möglich ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf die Entfernung einer Kellertür
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit eines Berufens des Wohnungseigentümers, der entgegen der Teilungserklärung errichtete Kellerräume erfolgreich herausverlangt hat, hinsichtlich der übrigen Keller auf einen seit Jahren bestehenden Nutzungszustand
- Judicialis
WEG n. F. § 10 Abs. 2 Satz 2; ; WEG n. F. § 21 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1004
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung von Kellerräumen einer Wohnungseigentumsanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Falsche Aufteilung der Keller
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinschafts- und Sondereigentum: Änderung der Grenzen durch bloße Übung? (IMR 2008, 55)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 09.03.2006 - 290 II 125/06
- LG Düsseldorf, 25.06.2007 - 25 T 59/07
- OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 551
- BauR 2008, 407
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Düsseldorf, 15.11.2004 - 290 C 1/04
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des Kellerraums eines Wohnungseigentümers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
Im Rechtsstreit 290 C 1/04 AG Düsseldorf = 21 S 545/04 LG Düsseldorf verurteilte das Landgericht Düsseldorf am 09. März 2006 die Beteiligte zu 3 auf Antrag des Beteiligten zu 1, an ihn den in den Eintragungsbewilligungen des Notariats L. vom 28. Juni und 16. August 1978 (UR-Nr.: 2747 und 3372 für 1998 (richtig: 1978) mit Nr. 6 bezeichneten, links neben der Kellertreppe befindlichen Kellerraum herauszugeben.Eine Berufung auf Verwirkung sei dem Beteiligten zu 1 verwehrt, da er selbst in dem Verfahren Amtsgericht Düsseldorf 290 C 1/04 einen Herausgabeanspruch hinsichtlich des Kellerraums Nummer 6 gemäß der ursprünglichen Teilungserklärung geltend gemacht habe und ein dementsprechendes Urteil ergangen sei.
Hinzu kommt, dass die Beteiligte zu 3 auf Antrag des Beteiligten zu 1 im Verfahren 290 C 1/04 AG Düsseldorf = 21 S 545/04 LG Düsseldorf am 09. März 2006 rechtskräftig verurteilt worden ist, an den Beteiligten zu 1 den in den Eintragungsbewilligungen des Notariats L. vom 28. Juni und 16. August 1978 (UR-Nr.: 2747 und 3372 für 1998 (richtig: 1978) mit Nr. 6 bezeichneten, links neben der Kellertreppe befindlichen Kellerraum herauszugeben.
- KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849]. - BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99
Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2007 - 3 Wx 158/07
Die Beteiligte zu 3 habe durch Entfernen der den Vorraum abgrenzenden Tür einen dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustand erstmalig hergestellt [vgl. BayObLG ZMR 2000, 39; KG ZMR 2001, 849].