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   OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - I-3 Wx 167/05   

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https://dejure.org/2006,6468
OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - I-3 Wx 167/05 (https://dejure.org/2006,6468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2006 - I-3 Wx 167/05 (https://dejure.org/2006,6468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - I-3 Wx 167/05 (https://dejure.org/2006,6468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung eines Verwaltervertrages für Wohnungseigentumsanlagen; Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Verwaltervertrages durch fristlose Kündigung; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 23; ; WEG § 26; ; BGB § 611

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 23 § 26; BGB § 611
    Keine Wohnungseigentümergemeinschaft, solange sich sämtliche Eigentumsrechte in der Hand einer GbR befinden - Vergütungsanspruch des Verwalters aus dem Vertrag mit der GbR richtet sich gegen diese

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GbR als Alleineigentümer = Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 881
  • NZM 2006, 594
  • ZMR 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei äußerlich unrichtiger Bezeichnung grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen ist, dass durch die fehlerhafte Bezeichnung nach deren objektivem Sinn betroffen werden soll (vgl. BGH NZM 2003, 235).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05
    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers hingegen ist schlechthin nichtig (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Senat NJW-RR 2005, 1469, 1470, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 3 Wx 103/05

    Zur Wirksamkeit der Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05
    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers hingegen ist schlechthin nichtig (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Senat NJW-RR 2005, 1469, 1470, m.w.N.).
  • BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04

    Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich - die Problematik der werdenden Eigentümergemeinschaft kann hier außer Betracht bleiben, da auch eine solche nicht vorliegt - rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. zuletzt BayObLG ZMR 2005, 462, m.w.N.).
  • VG München, 06.12.2021 - M 8 K 20.1250

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau eines Hellip-Schauraums und

    Es genüge nicht, dass mehrere Wohnungseigentumsrechte bestünden, die in einer Person oder Gesellschaft vereinigt seien (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, B.v. 13.8.2019 - 27 W 6/19 - BeckRS 2019, 51604; B.v. 17.01.2006 - I-3 Wx 167/05, 3 Wx 167/05 - juris).

    Dabei können die rechtlichen Problemstellungen um die sog. "Vorratsteilung" nach § 8 des Gesetzes über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht in der Fassung vom 1. Januar 1964 (Wohnungseigentumsgesetz - WEG), insbesondere die Frage, ob hierdurch eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des WEG entstanden oder infolge des Umstands, dass die Klägerin zu 1 (noch immer) Alleineigentümerin sämtlicher, zur Wohnungseigentumsanlage gehörender Wohnungseigentumsrechte ist, keine Änderung der bestehenden Eigentumsverhältnisse eingetreten ist (vgl. hierzu: Schneider in: Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Auflage 2017, § 2 Rn. 61; OLG Düsseldorf, B.v. 13.8.2019 - 27 W 6/19 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2006 - I-3 Wx 167/05, 3 Wx 167/05 - juris Rn. 41), im Ergebnis ebenso offen bleiben wie die Frage, ob und welche Auswirkungen sich infolge der Änderungen des WEG durch das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) ergeben könnten (vgl. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG in der Fassung vom 1. Dezember 2020; vgl. hierzu: Kral in BeckOK, WEG, 46. Edition 1.10.2021, § 8; sowie Müller in: BeckOK, WEG, 46. Edition 1.10.2021, § 9a Rn. 66).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 81/06

    Zur Behandlung von Vormerkungsberechtigten im Rahmen einer werdenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. Senat NJW-RR 2006, 881, mN).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2019 - 27 W 6/19
    Der Bestand einer Wohnungseigentümergemeinschaft setzt mehrere Personen voraus; es genügt nicht, dass mehrere Wohnungseigentumsrechte bestehen, die in einer Person vereinigt sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2006, I-3 Wx 167/05, ZflR 2006, 331, 334; AG Bremerhaven v. 02.06.2010 - 55 C 1463/09 - ZMR 2010, 882-883; Abramenko in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 10 Rn. 79; Lafontaine in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 10 WEG Rn. 259; Suilmann in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Auflage 2018, § 10 Rn. 343 ff.; a.A. ohne Begründung LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25. März 2014, 2-09 S 63/12; die von Becker in Festschrift für Seuß, 2007, S. 19 ff. de lege ferenda vorgetragenen Argumente für eine Ein-Personen-Wohnungseigentümergemeinschaft sind durch die Gesetzeslage überholt).
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