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   OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03   

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https://dejure.org/2003,4980
OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens gegen eine Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsrechts; Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO-Vorschriften) erlassen worden sind; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 355
  • FGPrax 2003, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Diese Grundsätze sind auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden (vgl. BayObLG ZMR 2003, 369, 370).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Aus dem durch das Zivilprozessreformgesetz neu geschaffenen § 321 a ZPO hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (vgl. BGHZ 150, 133 ebenso KG MDR 2002, 1086 und OLG Celle ZIP, 2002 2058).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Aus dem durch das Zivilprozessreformgesetz neu geschaffenen § 321 a ZPO hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (vgl. BGHZ 150, 133 ebenso KG MDR 2002, 1086 und OLG Celle ZIP, 2002 2058).
  • OLG München, 14.03.2007 - 31 Wx 7/07

    Sofortige Beschwerde gegen Aussetzung des Spruchverfahrens bei Vorgreiflichkeit

    Eine solche Handhabung entspricht dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; für die Kostenbeschwerde: BayObLG FamRZ 2006, 137).
  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    In Ermangelung von Sondervorschriften kann die in § 148 ZPO enthaltene Regelung entsprechend herangezogen werden (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1967, 1761; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283; BayObLG FamRZ 2006, 137).
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die

    In diesem Fall sind dann auch die Beschränkungen der Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 574 ZPO anwendbar (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; OLG Schleswig a.a.O.; Demharter NZM 2002, 233, 236; Budde in Bauer/v. Oefele, GBO, 2. Aufl., § 78, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03

    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage -

    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Streitwertfestsetzung

    Im Übrigen entspricht eine solche Handhabung dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von ZPO-Vorschriften erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283).
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