Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 03.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - I-3 Wx 21/11   

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https://dejure.org/2011,3594
OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - I-3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2011 - I-3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - I-3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,3594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 2, 1945, 1954, 1955
    Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aufgrund vagen Verdachts der Überschuldung der Erbschaft (Vorinformationsobliegenheit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer in Erwartung von Wertlosigkeit oder Schulden aufgrund ungenauer Information erklärten Ausschlagung einer Erbschaft bei nachträglich festgestellter Werthaltigkeit des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 Abs. 2
    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1171
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Die Überschuldung des Nachlasses ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BayObLG FamRZ 1997, 1174; Palandt-Weidner, BGB 70. Auflage 2011 § 194 Rdz. 6).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11
    Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, so kann er nicht wegen irrtümlich angenommener Überschuldung anfechten (Senat, a.a.O.; ZEV 2005, 255; Staudinger/Otte, § 1954 Rdnr. 17).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Grundsätzlich wird die Erbschaft als Sache i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB angesehen, so dass ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft zur Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung berechtigt (Senat FamRZ 2011, 1171; Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1954 Rn. 11).

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRz 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).

  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Daran fehlt es, wenn dem Erben die Möglichkeit der Überschuldung bewusst war, weil er selbst keine genauen Vorstellungen vom Nachlassbestand hatte (OLG Düsseldorf, ErbR 2015, 91, 91 f; FamRZ 2011, 1171; Leipold in MüKo-BGB, 6. Aufl. 2013, § 1954 Rn. 14).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Die Überschuldung des Nachlasses ist eine solche verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.1998, 11 U 49/98, OLGR-Düsseldorf, 1999, 446; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1993, 1z BR 55/1992, NJW-RR 1993, 780 = FamRZ 1993, 1367).

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen, der Irrtum also wesentliche Verbindlichkeiten betrifft, deren Bestehen ungeklärt ist (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschl. v. 05.07.2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2009, 19 U 150/08, FamRZ 2009, 1182).

    Ist ihm der Bestand des Nachlasses hingegen gleichgültig, kommt ihm kein willensbildender Faktor zu und eine Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist nach § 1956 BGB kann hierauf nicht gestützt werden (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12).

  • KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 130/12

    Berechtigender Irrtum zur Anfechtung der Erbausschlagung; Schadensersatzbegehren

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171 = ZEV 2011, 317).

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171 = ZEV 2011, 317).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2014 - 5 W 64/14

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen

    Seine Überschuldung oder Werthaltigkeit können nur dann einen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB begründen, wenn die Fehlvorstellung des Ausschlagenden oder des die Ausschlagung Anfechtenden sich auf die Zusammensetzung des Nachlasses, also die zum Nachlass gehörenden Gegenstände oder die gegen ihn gerichteten Forderungen bezieht (OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171 ).
  • AG Dinslaken, 02.11.2015 - 14 VI 355/15

    Erteilung eines Erbscheins nach Anfechtung der Ausschlagung des Erbes;

    Fehlvorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses können einen Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften des Nachlasses begründen und einen Anfechtungsgrund darstellen, wenn diese objektiv erheblich und ursächlich für die Ausschlagung waren, beispielsweise bei Überschuldung des Nachlasses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2011 - 3 Wx 21/11).
  • AG Köln, 30.01.2019 - 39 VI 373/18
    Dass die Antragstellerin sich bei der Abgabe der Ausschlagungserklärung von der Annahme der Überschuldung des Nachlasses hat leiten lassen, kann somit nicht als festgestellt gelten (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1171f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12363
OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,12363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2011 - 3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,12363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2011 - 3 Wx 21/11 (https://dejure.org/2011,12363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2369; FamFG § 343
    Inlands- und Auslandsvermögen als Voraussetzung für Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach § 2369 Abs. 1 BGB erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheines nach § 2369 Abs. 1 BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Voraussetzungen der Erteilung eines auf das Inland beschränkten Erbscheins

  • rechtsportal.de

    BGB § 2361; BGB § 2369 Abs. 1
    Voraussetzungen der Erteilung eines auf das Inland beschränkten Erbscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf das Inland beschränkten Erbscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 10
  • MDR 2011, 1426
  • FGPrax 2012, 20
  • FamRZ 2012, 584
  • Rpfleger 2012, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11
    Entsprechend fehlt es - wie die Rechtspflegerin zutreffend angenommen hat - bereits am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Siegmann/Höger in BeckOK BGB, Edition 19, § 2369, Rdnr. 4; ferner KG FGPrax 2006, 220).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14

    Erbscheinsverfahren: Gegenständlich beschränkter Erbschein bei reinem

    Nach herrschender Meinung bedeutet dies, dass sich Teile des Nachlasses sowohl im Inland als auch im Ausland befinden müssen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; Fröhler in: Prütting/Helms, FamFG 3. Aufl. § 352 Rdnr. 85; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl. § 2369 Rdnr. 1; Staudinger/Herzog, BGB Neubearb. 2010 § 2369 Rdnr. 42; wohl auch Bahrenfuss/Schaal, FamFG 2. Aufl. § 343 Rdnr. 11; a.A. Bachmayer, BWNotZ 2010, 146, 171 f.; Schaal, BWNotZ 2012, 82, 84).

    Mangels Vorliegens entgegenstehender Anhaltspunkte ist von der Richtigkeit dieser Angaben auszugehen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10).

    cc) Sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass Nachlassgegenstände vorhanden sind, so fehlt für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 10; BeckOK BGB/Siegmann/Höger, § 2369 Rdnr. 4; vgl. auch KG, FGPrax 2006, 220).

  • OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für diese Einschränkung ist daher anzunehmen (vgl. hierzu: Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 109; OLG Brandenburg NJW-RR 2012, 10, Rn. 8, juris).
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