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   OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - I-3 Wx 46/14   

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OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - I-3 Wx 46/14 (https://dejure.org/2014,42610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2014 - I-3 Wx 46/14 (https://dejure.org/2014,42610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - I-3 Wx 46/14 (https://dejure.org/2014,42610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1032
  • FamRZ 2015, 1047
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    Außerdem vermag allein der Umstand, dass sich - wovon vor dem Betreten der Wohnung nicht ausgegangen werden konnte - nach dem Betreten der Wohnung weitere darüberhinausgehende körperliche Handlungen als nicht erforderlich erweisen, die Einordnung von Eingriffen als Durchsuchung nachträglich nicht zu ändern (anders wohl OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, I-3 Wx 46/14, FamRZ 2015, 1047, juris Rn. 28, in einem Fall, in dem der gesuchte Gegenstand vom Bewohner sofort freiwillig herausgegeben wurde).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Das nach § 62 Absatz 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung, das gemäß § 62 Absatz 2 Nr. 1 FamFG in der Regel bei schwerwiegenden Grundrechteingriffen vorliegt, ist bei einer Durchsuchung der Wohnung gegeben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047; OLG München, NVwZ-RR 2013, 78).
  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21

    Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    (2) Das mit einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff verbundene Rehabilitierungsinteresse ist jedoch grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn es infolge der angefochtenen Entscheidung auch zu einem effektiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen gekommen, die Rechtsverletzung also auch als solche eingetreten ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 231 [juris Rn. 12, 13]; OLG Brandenburg, FamRZ 2013, 802 Rn. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047 Rn. 24; Obermann in Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK FamFG, 48. Ed., § 62 Rn. 23; Göbel in Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 62 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 239/17

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber zum

    Dass die Verletzung dieses Rechts ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist und ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung einer Rechtsverletzung durch eine erledigte Entscheidung begründet, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, ist unzweifelhaft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 18. Januar 2017, I-3 Wx 237/16; Beschluss vom 23. Dezember 2014, FamRZ 2015, 1047, jeweils mit weiteren Nachweisen; Keidel/Budde, aaO., § 62 R. 14).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Wx 237/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohn-,

    Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben, soweit es um die Durchsuchungsanordnungen geht, § 42 Abs. 1 Satz 3 PolG NW in Verbindung mit §§ 58 ff. FamFG (Senat, Beschlüsse vom 23. Dezember 2014, 3 Wx 46/14; vom 27. November 2013, 3 Wx 227/12 und vom 06. Februar 2014, 3 Wx 193/13 = FGPrax 2014, 182).

    Ein solcher tiefgreifender Grundrechtseingriff kommt namentlich bei einer Durchsuchung der Wohnung in Betracht (vgl. Senat, 23. Dezember 2014, 3 Wx 46/14 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Das erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung, das gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG bei einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff regelmäßig vorliegt, ist bei einer Wohnungsdurchsuchung gegeben (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1047f m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 211/18

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung auf Antrag der Ausländerbehörde

    Es muss infolge der angefochtenen Entscheidung zu einem effektiven (d. h. tatsächlichen) Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen gekommen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 3 Wx 46/14, Rn. 24 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - 3 Wx 226/20

    Beschwerde gegen die Anordnung eines Kontaktverbots und Aufenthaltsverbots;

    Ein Grundrechtseingriff ist nur dann als schwerwiegend im Sinne von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zu bewerten, wenn die nach Erledigung verbleibende Beschwer von erheblichem Gewicht und mit einer fühlbaren fortwirkenden und nach außen erkennbaren Beeinträchtigung eines verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts verbunden ist (Senat BeckRS 2015, 610 und BeckRS 2017, 101587 m.w.N.).
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