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   OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12   

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https://dejure.org/2013,13433
OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12 (https://dejure.org/2013,13433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12 (https://dejure.org/2013,13433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - I-3 Wx 47/12 (https://dejure.org/2013,13433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schriftvergleichendes Gutachten bei Zweifeln an Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments - Erbrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments kann durch Gutachten geprüft werden - Erbrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament - echt oder gefälscht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beseitigung der Zweifel an Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments durch schriftvergleichendes Gutachten - Errichtung eines eigenhändigen Testaments durch § 2247 BGB möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1841
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Wx 47/12
    Soll ein Erbschein erteilt werden, muss nicht nur der erbrechtliche Charakter der Erklärung - der hier nicht in Zweifel steht - feststehen, sondern auch deren Echtheit und Eigenhändigkeit; kann sich das Gericht davon nicht überzeugen, geht dies zulasten desjenigen, der Rechte aus der Urkunde herleiten will (OLG Köln NJW-RR 2004, S. 1015 f).
  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Wx 47/12
    Im Zweifelsfall ist zwar von Amts wegen ein schriftvergleichendes Gutachten einzuholen, ein weiteres Gutachten hingegen nur ausnahmsweise; können ungeklärte Zweifel des Gutachters nicht restlos beseitigt werden, genügt für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2023 - 3 W 96/23

    Erbeinsetzung auf dem Kneipenblock: "Schnucki bekommt alles" ist wirksames

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren - wie dem Erbscheinsverfahren - vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; BGH NJW 1994, 1348; BGH NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1414 f. ; BayObLG FamRZ 2005, 1782 f. ; OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 1994, 93, 94; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1841 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 - und Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Wx 62/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2017 - 3 Wx 55/16

    Anforderungen an die Form eines Ehegattentestaments

    Dabei genügt für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (Senat FamRZ 2013, 1841; BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2014 - 25 Wx 84/14

    Anforderungen an den Nachweis der Eigenhändigkeit der Unterzeichnung des

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren - wie dem Erbscheinsverfahren - vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; BGH NJW 1994, 1348; BGH NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1414 f.; BayObLG FamRZ 2005, 1782 f.; OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 1994, 93, 94; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1841; OLG Brandenburg Beschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 - und Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Wx 62/13 -).

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, FamRZ 2013, 1841 f.) und das OLG Brandenburg (vgl. OLG Brandenburg ErbR 2014, 341) haben entschieden, dass bei einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" (90 %) oder bei einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (95 %) der Beweis im eingangs genannten Sinne noch als geführt angesehen werden könne.

  • KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22

    Wirksamkeit eines Testaments: Ermittlung des Testierwillens bei Verwendung eines

    Für die richterliche Überzeugung von der Echtheit und Eigenhändigkeit des Testaments genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 08.05.2013 - 3 Wx 47/12, BeckRS 2013, 10295, beck-online).
  • OLG Rostock, 31.08.2020 - 3 W 84/19

    Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Testamentsechtheit

    Dies ändert im Ergebnis jedoch nichts, denn der Senat folgt insoweit u. a. der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, wonach bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (90 %) oder bei einer hohen Wahrscheinlichkeit (95 %) der Beweis der Urheberschaft des Testaments (noch) als geführt angesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12 -, zit. n. juris, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament;

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
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