Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - I-3 Wx 81/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 18 Abs. 2; FamFG §§ 58, 63; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
Keine Irreführung bei Firmenbildung mit Namen, an den maßgebliche Verkehrskreise mangels Kenntnis kein Vertrauen knüpfen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verwendung des Namens des verstorbenen Urgroßvaters der Mehrheitsgesellschafter in der Firma einer Gesellschaft
- online-und-recht.de
Wahl eines Personennamens in Firmenbezeichnung eines Online-Autohauses
- Betriebs-Berater
Verwendung eines Personennamens in der Firma eines über das Internet handelnden Autohauses
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Verwendung des Namens des verstorbenen Urgroßvaters der Mehrheitsgesellschafter in der Firma einer Gesellschaft
- rechtsportal.de
HGB § 18 Abs. 2
Zulässigkeit der Verwendung des Namens des verstorbenen Urgroßvaters der Mehrheitsgesellschafter in der Firma einer Gesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Irreführung durch Firma mit dem Namen einer den betroffenen Verkehrskreisen unbekannten Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 60 InsO, § 61 InsO, § 270 InsO, §§ 270 ff InsO, § 43 Abs 2 GmbHG, § 280 Abs 1
Firma - st-sozien.de (Kurzinformation)
Fortführung eines Firmennamens bei Ausscheiden eines Gesellschafters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Irreführung bei Verwendung des Namens des längst verstorbenen Firmengründers als Firmennamen - Keine Irreführung aufgrund Unbekanntheit des Namens und Bezug zur Firma
Besprechungen u.ä.
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Können für die Firma Namen von Nichtgesellschaftern genutzt werden?
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 423
- MDR 2017, 409
- FGPrax 2017, 73
- NZG 2017, 350
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 17.11.2014 - 1 W 53/14
Handelsregistereintragung einer GmbH: Eintragungshindernis bei Bildung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 3 Wx 81/16
Vielmehr beginnt eine Irreführung erst dort, wo Namen verwendet werden, die für die beteiligten Verkehrskreise Relevanz haben und in ihrer Verwendung den Schluss auf eine maßgebliche Beteiligung des Namensträgers nahelegen, insbesondere wenn der durch die Verwendung des Personennamens begründete Schluss auf eine maßgebliche Beteiligung des Namensträgers von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entscheidung ist, etwa weil der Person im Zusammenhang mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich ein gewisses Vertrauen entgegengebracht wird (…Thür.OLG, a.a.O., m.w.Nw.; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 491;… Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 21. Auflage 2017, § 4 Rn. 12;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Auflage 2016, § 4 Rn. 34 f.). - OLG München, 08.11.2012 - 31 Wx 415/12
Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Verwendung eines fiktiven …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 3 Wx 81/16
Kennt der durchschnittliche Angehörige der angesprochenen Verkehrskreise den Träger des verwendeten Namens nicht, kann durch ihn auch keine Verwechslung entstehen (OLG München MDR 2013, 44). - OLG Jena, 22.06.2010 - 6 W 30/10
GmbH: Irreführungseignung bei Verwendung des Namens einer fiktiven Person für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 3 Wx 81/16
Maßgebend ist also auf den "durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" abzustellen (Thür.OLG MDR 2010, 1128).
- OLG Köln, 26.01.2021 - 18 Wx 16/20
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrages; Grenzen der freien …
Deshalb kann aus der Aufnahme des Namens einer Person, die nicht (mehr) Gesellschafter ist, grundsätzlich keine Irreführungsgefahr abgeleitet werden (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2017 - 3 Wx 81/16 -, FGPrax 2017, 73; OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2014 - 1 W 53/14 -, NZG 2015, 243;… MüKoHGB/ Heidinger , a. a. O., Rn. 186;… Schlingloff in Oetker, HGB, 6. Aufl. 2019, § 18 Rn. 26).