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   OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-3 Wx 91/09, I-3 Wx 92/09, 3 Wx 91/09, 3 Wx 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5759
OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-3 Wx 91/09, I-3 Wx 92/09, 3 Wx 91/09, 3 Wx 92/09 (https://dejure.org/2009,5759)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2009 - I-3 Wx 91/09, I-3 Wx 92/09, 3 Wx 91/09, 3 Wx 92/09 (https://dejure.org/2009,5759)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - I-3 Wx 91/09, I-3 Wx 92/09, 3 Wx 91/09, 3 Wx 92/09 (https://dejure.org/2009,5759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Ausführung einer Amtshandlung durch einen Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 91/09
    Das gemäß §§ 15 Abs. 2 BNotO, 27 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1, 29 FGG als weitere Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 1., deren Beschwerdebefugnis dahin stehen mag, hat in der Sache lediglich insoweit Erfolg, als das Landgericht die Erstbeschwerde bereits als unzulässig hätte zurückweisen müssen (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1430).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 91/09
    Das vorliegende Verfahren richtet sich noch nach der bis zum 31. August 2009 geltenden Lage des Verfahrensrechts, nämlich nach dem FGG (dazu Senatsbeschluss vom 24. September 2009 - I- 3 Wx 187/09 BeckRS 2009, 27032).
  • KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20

    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG;

    Beschwerdefähig ist jede Amtsweigerung des Notars, auch ein bloßes Unterlassen einer Amtshandlung (allgemeine Meinung, statt vieler vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I-3 Wx 91/09 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 12. September 2008 - 31 Wx 018/08 -, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 31 Wx 31/08 -, Rn. 9, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 58/03 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 92/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Ausführung einer

    I-3 Wx 91/09: 651.385,- Euro.
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