Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - I-4 U 165/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Merkmals "demnächst" i.S. von § 167 Zivilprozessordnung (ZPO), hier bei einer Zustellungsverzögerung von mehr als zwei Wochen; Kriterien für die Annahme eines zumindest leicht fahrlässigen Versäumnisses des Prozessbevollmächtigten i.S. der §§ 85 Abs. 2 , 167 ZPO; ...
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 1; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 167
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
Nachfragepflicht des Anwalts bei ungewöhnlich langem Ausbleiben der Klagezustellungsnachricht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
Zustellung als "demnächst" gemäß § 167 ZPO - Versäumung der Nachfragepflicht durch den Rechtsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- VersR 2006, 349
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen).Denn selbst im Falle einer überflüssigen oder gar fehlerhaften Auflage muss sich der Prozessbevollmächtigte alsbald um den Fortgang der Sache kümmern (BGH NJW-RR 1992, 470, 471 = VersR 1992, 433).
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04
Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Stattdessen muss er die Zustellung spätestens nach vier Wochen anmahnen, weil das Ausbleiben der Nachricht nach Ablauf dieser Frist so ungewöhnlich ist, dass sich einem Rechtsanwalt der Verdacht aufdrängen muss, es sei im Geschäftsbetrieb des Gerichts ein Fehler aufgetreten (OLG Hamm VersR 2005, 390, 391; NJW-RR 1998, 1004; KG r+s 2003, 140; OLG Celle, VersR 1976, 854).Etwas anderes mag gelten, wenn bekannt ist, dass in einem bestimmten Bezirk, bei einem bestimmten Gericht oder auch nur bei einer bestimmten Abteilung eines Gerichts längere Bearbeitungszeiten üblich sind (OLG Hamm VersR 2005, 390, 391).
- BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen).d) Die Versäumung der Nachfragepflicht ist auch für die weitere Verzögerung der Klagezustellung ursächlich geworden (zum Kausalitätserfordernis BGH VersR 2003, 489, 490).
- BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98
Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Ferner ist auch der weiteren vom Kläger zitierten Rechtsprechung (BGH VersR 1999, 217; NJW 1993, 2614; NJW 1988, 411, 413) nicht zu entnehmen, dass unter den gegebenen Umständen eine Nachfrageobliegenheit nicht bestand. - BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen, um die sich die Klagezustellung durch leichte Fahrlässigkeit verzögert, wird nicht mehr als unschädlich betrachtet (BGH NJW-RR 1995, 254). - BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86
Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Ferner ist auch der weiteren vom Kläger zitierten Rechtsprechung (BGH VersR 1999, 217; NJW 1993, 2614; NJW 1988, 411, 413) nicht zu entnehmen, dass unter den gegebenen Umständen eine Nachfrageobliegenheit nicht bestand. - BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Deshalb durfte er das Ausbleiben der Nachricht von der Klagezustellung, für die es aus seiner Sicht keinen erkennbaren Grund gab, nicht unbegrenzt hinnehmen (BGH VersR 2003, 489; NVersZ 2000, 72, 73; VersR 1992, 433; BGHZ 69, 361, 364 = VersR 1977, 1153, allerdings jeweils ohne Festlegung auf eine Frist von höchstens drei Wochen). - OLG Braunschweig, 16.10.1997 - 2 U 75/97
Bezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Stattdessen muss er die Zustellung spätestens nach vier Wochen anmahnen, weil das Ausbleiben der Nachricht nach Ablauf dieser Frist so ungewöhnlich ist, dass sich einem Rechtsanwalt der Verdacht aufdrängen muss, es sei im Geschäftsbetrieb des Gerichts ein Fehler aufgetreten (OLG Hamm VersR 2005, 390, 391; NJW-RR 1998, 1004; KG r+s 2003, 140; OLG Celle, VersR 1976, 854). - KG, 21.12.2001 - 6 U 908/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04
Stattdessen muss er die Zustellung spätestens nach vier Wochen anmahnen, weil das Ausbleiben der Nachricht nach Ablauf dieser Frist so ungewöhnlich ist, dass sich einem Rechtsanwalt der Verdacht aufdrängen muss, es sei im Geschäftsbetrieb des Gerichts ein Fehler aufgetreten (OLG Hamm VersR 2005, 390, 391; NJW-RR 1998, 1004; KG r+s 2003, 140; OLG Celle, VersR 1976, 854). - OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 7 U 247/97
- BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92
Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …
- OLG Celle, 30.04.1976 - 8 U 70/75
- OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 225/05
Keine Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO bei bereits geringfügiger …
Geringfügig sind nach ständiger Rechtsprechung nur - die Erledigungsfrist überschreitende - Verzögerungen von bis zu 14 Tagen (BGH VersR 1995, 368; Senat VersR 2006, 349). - OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Nichtwahrung der Anfechtungsfrist eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei über …
Das Landgericht hat - gestützt auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 2006, 349) - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Anfechtungsfrist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG sei nicht gewahrt. - LG Düsseldorf, 08.05.2007 - 19 T 28/07 Eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen, um die sich die Klagezustellung durch leichte Fahrlässigkeit verzögert, wird nicht mehr als unschädlich betrachtet (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2005, Az. I-4 U 165/04, zitiert nach Juris).