Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.03.2011 - I-4 U 204/10   

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https://dejure.org/2011,5224
OLG Hamm, 15.03.2011 - I-4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,5224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2011 - I-4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,5224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2011 - I-4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,5224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Unternehmereigenschaft bei Verkauf einer großen Anzahl von Schallplatten über eine Internetversteigerungsplattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gem. § 12 UWG besteht bei Nachweis der Unternehmereigenschaft des Handelnden; Begriff des Unternehmers i .S. von § 14 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay - gewerbliche Verkaufstätigkeit

  • rabüro.de

    Zur Unternehmereigenschaft bei Verkauf einer großen Anzahl von Schallplatten über eine Internetversteigerungsplattform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 14
    Begriff des Unternehmers i .S. von § 14 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gewerbliche Tätigkeit bei 500 Angeboten in 6 Wochen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer zu viel zu schnell verkauft, handelt gewerblich! - eBay-Recht

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbliche Tätigkeit bei 500 Angeboten in 6 Wochen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerblicher Online-Anbieter bei über 500 Kaufangeboten

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unternehmereigenschaft auf der Verkaufsplattform eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EBay & Co: Mehr als 500 Verkaufsangebote innerhalb von 6 Wochen begründen gewerbliches Handeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer auf Internetplattformen wie eBay: Unternehmer oder Privatverkäufer

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EBay Verkäufer- privat oder gewerblich?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EBay & Co: Mehr als 500 Angebote in 6 Wochen? Gewerbliches Handeln!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 537
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09

    Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10
    Grundsätzlich kann ein wirtschaftlich wenig vernünftiges Verhältnis zwischen dem Umsatz des Abmahnenden und den sich als Folge seiner Abmahntätigkeit ergebenden Kosten bzw. Kostenrisiken für einen Rechtsmissbrauch sprechen (vgl. Senat, Urt. v. 02.03.2010, 4 U 217/09).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10
    Anhaltspunkte für eine unternehmerische Tätigkeit sind wiederholte, gleichaltrige Angebote ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige Bewertungen ("Feedbacks") und Verkaufsaktivitäten für Dritte (Köhler/Bornkamm a.a.O.; BGH - Ohrclips, BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III; BGH NJW 2007, 2636 - Internet -Versteigerung II).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10
    Anhaltspunkte für eine unternehmerische Tätigkeit sind wiederholte, gleichaltrige Angebote ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige Bewertungen ("Feedbacks") und Verkaufsaktivitäten für Dritte (Köhler/Bornkamm a.a.O.; BGH - Ohrclips, BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III; BGH NJW 2007, 2636 - Internet -Versteigerung II).
  • OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14

    E-Bay-Verkäufer darf seine Händlereigenschaft nicht tarnen; Nr. 23 des Anhangs zu

    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Die auf Dauer angelegte und damit planmäßige Tätigkeit ist abzugrenzen von einer bloß ab und an erfolgenden, sich also in gelegentlichen Geschäftsakten erschöpfenden Tätigkeit (Senat, MMR 2011, 537).

    Verkäufe aus Privatvermögen, mögen sie auch einen gewissen Umfang erreichen (z.B. Haushaltsauflösung), begründen daher zwar zumeist keine Unternehmereigenschaft (Senat, MMR 2011, 537).

    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Jnternetplattform wie Ebay solchermaßen gewerblich oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11 - , juris; MMR 2011, 537).

    Für eine gewerbliche Betätigung können dabei vor allem der wiederholte Handel mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen (Senat, MMR 2013, 717), das Angebot erst kurz zuvor erworbener Waren (Senat, MMR 2011, 537), eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters (Senat, MMR 2011, 537) oder Verkaufsaktivitäten für Dritte (Senat, MMR 2011, 537) sprechen.

  • LG Würzburg, 31.01.2018 - 42 S 1655/17

    Einziehungs- und Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters für

    Hierzu gehört zum Beispiel der sog. "Kontrahierungsschaden" (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: 4 U 204/10).
  • AG Würzburg, 04.08.2017 - 18 C 1140/17

    Kein Schadensersatz aus unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einer

    Hierzu gehört z. B. der sog. Kontrahierungsschaden (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 4 U 204/10 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 69/11

    Ambulante Verkaufseinrichtung

    Es ist deshalb stets auf Grund einer Gesamtschau zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein Angebot bzw. ein Inverkehrbringen zu gewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken erfolgte (in diesem Sinne zu vergleichbaren Fragestellungen in anderen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes: BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips [MarkenG]; OLG Hamm MMR 2011, 537 [UWG]; OLG Hamm MMR 2010, 608 [UWG]; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 317 - Cartierschmuck II [MarkenG]; LG Berlin GRUR-RR 2004, 16 - Fernglas [MarkenG]).
  • AG Würzburg, 02.06.2017 - 18 C 718/17

    Keine Aktivlegitimation des geschädigten Anlegers für Schadensersatzansprüche

    Hierzu gehört z. B. der sog. Kontrahierungsschaden (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 4 U 204/10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - L 4 U 204/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57399
LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - L 4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,57399)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,57399)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 4 U 204/10 (https://dejure.org/2011,57399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr - 30 cm langes Metallrohr am Rand der Überholspur einer Autobahn - Fortsetzung der begonnenen Hilfsmaßnahme - Hilfeabsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - L 4 U 204/10
    Aus diesem Grunde hat das BSG ausgeführt, dass unter einer gemeinen Gefahr iS des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII ein Zustand zu verstehen ist, bei dem wegen einer ungewöhnlichen Gefahrenlage ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten unmittelbar droht (vgl. SozR 4-2700 § 2 Nr. 7).

    Sie setzt zwar nicht voraus, dass objektiv eine gemeine Gefahr vorgelegen hat, verlangt jedoch, dass die Einschätzung des Handelnden bei lebensnaher Betrachtung anhand der objektiven Sachlage nachvollziehbar ist (BSG, SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 mwN).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - L 4 U 204/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die gemeine Gefahr als einen Zustand charakterisiert, in dem "nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann" (vgl. z.B. SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).
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Rechtsprechung
   SG Heilbronn, 12.08.2014 - S 4 U 204/10   

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https://dejure.org/2014,107655
SG Heilbronn, 12.08.2014 - S 4 U 204/10 (https://dejure.org/2014,107655)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 12.08.2014 - S 4 U 204/10 (https://dejure.org/2014,107655)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 12. August 2014 - S 4 U 204/10 (https://dejure.org/2014,107655)
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