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   OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - I-4 W 22/10   

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https://dejure.org/2010,17380
OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,17380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,17380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,17380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abänderung eines Prozesskostenhilfebeschlusses wegen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei; Einsatz des durch einen Vergleich erlangten höheren Geldbetrages zur Begleichung der Prozesskosten im Falle vorher gewährter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 1
    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2000 - II ZR 163/99

    Kostenfolge eines nach einer gerichtlichen Entscheidung geschlossenen Vergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10
    Werden die Kosten später in einem Vergleich von einem anderen übernommen, wird die Haftung nach § 29 Nr. 1 GKG dadurch nicht beseitigt, denn § 30 Satz 1 GKG verlangt eine andere gerichtliche Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Juni 2007, Az.: 4 W 13/07, abgedruckt u.a. in JurBüro 2008, 325; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage (2010) § 30 Rdnr. 3; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2007, § 29 Rdnr. 4; Meyer, GKG, 11. Auflage (2009), § 29 Rdnr. 11 und zum GKG a.F. vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000, Az.: II ZR 163/99, abgedruckt u.a. NJW-RR 2001, 285).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1993 - 3 WF 97/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10
    Die Abänderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass die Partei alle auf sie entfallenden Kosten in einer einmaligen Zahlung zu erbringen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. September 1993, Az.: 3 WF 97/93, abgedruckt u.a. in: FamRZ 1994, 1266; Philippi, in: Zöller, ZPO, 27. Auflage (2009), § 120 Rdnr. 29).
  • OLG Naumburg, 04.06.2007 - 4 W 13/07

    Zur Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG - Erlöschen der Haftung als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10
    Werden die Kosten später in einem Vergleich von einem anderen übernommen, wird die Haftung nach § 29 Nr. 1 GKG dadurch nicht beseitigt, denn § 30 Satz 1 GKG verlangt eine andere gerichtliche Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Juni 2007, Az.: 4 W 13/07, abgedruckt u.a. in JurBüro 2008, 325; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage (2010) § 30 Rdnr. 3; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2007, § 29 Rdnr. 4; Meyer, GKG, 11. Auflage (2009), § 29 Rdnr. 11 und zum GKG a.F. vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000, Az.: II ZR 163/99, abgedruckt u.a. NJW-RR 2001, 285).
  • AG Bad Segeberg, 23.04.2014 - 17 C 211/13

    Prozesskostenhilfe: Übernahme der Kostenpflicht entsprechend der Regelung in

    Der Vergleich wirkt aus kostenrechtlicher Sicht nur im Verhältnis zwischen den Beteiligten selbst, hat aber keinen Einfluss auf eine zuvor ausgesprochene gerichtliche Kostenentscheidung (Anschluss OLG Koblenz, 10. Januar 2014, 13 WF 13/14, AGS 2014, 233; OLG Brandenburg, 26. Januar 2011, 9 WF 9/11, FamRZ 2011, 1323; OLG Düsseldorf, 18. Juni 2010, 4 W 22/10; OLG Naumburg, 4. Juni 2007, 4 W 13/07, JurBüro 2008, 325).(Rn.11).

    Der Vergleich wirkt aus kostenrechtlicher Sicht nur im Verhältnis zwischen den Beteiligten selbst, hat aber keinen Einfluss auf eine zuvor ausgesprochene gerichtliche Kostenentscheidung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.01.2014 - 13 WF 13/14, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2011 - 9 WF 9/11, FamRZ 2011, 1323, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.06.2010 - 4 W 22/10, juris Rn. 7; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.06.2007 - 4 W 13/07, JurBüro 2008, 325, juris Rn. 2; Scheffer, Rpfleger 2008, 13, 14).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer ratenfreien Bewilligung nach Erhalt einer

    Eine prinzipiell relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere darin liegen, dass der Partei aus dem Prozess etwas zugeflossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1851; Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 26. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 390).
  • BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einsatz des Vermögens; Genugtuung;

    Erwirbt der Beteiligte jedoch nachträglich Vermögen, aus dem die Kosten der Prozessführung ohne Weiteres aufgebracht werden können, kann die Zahlung eines Betrags aus dem Vermögen angeordnet werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 - FamRZ 2002, 403; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 - 9 W 74/00 - AnwBl 2001, 373 f. und vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 166 Rn. 58; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 172; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 11.04.2014 - 6 WF 366/13

    Kostenhaftung als Entscheidungsschuldner nach Übernahme der Kosten durch die

    Der dem Versäumnisbeschluss nachfolgende Vergleich berührt daher die Haftung des Entscheidungsschuldners -hier des Beteiligten zu 1)- gegenüber der Staatskasse nicht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 285; OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.06.2010, 4 W 22/10, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28478
OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 13 O 235/09
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2010 -4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 4 U 60/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - 4 W 22/10).
  • LG Bochum, 05.05.2010 - 13 O 217/09

    Zum Gesamtkostenersatzanspruch des zu Unrecht missbräuchlich Abgemahnten

    Auch wenn in der Abmahnung zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die Abgabefrist für die Unterlassungserklärung wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht verlängert werden könne, bleibt unverständlich, weshalb in diese fehlende Verlängerungsmöglichkeit auch die Zahlungsfrist mit einbezogen worden ist (vgl. OLG Hamm I-4 W 22/10).
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