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   OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - I-5 U 114/16   

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https://dejure.org/2017,58082
OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - I-5 U 114/16 (https://dejure.org/2017,58082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2017 - I-5 U 114/16 (https://dejure.org/2017,58082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - I-5 U 114/16 (https://dejure.org/2017,58082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 314
    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden Leistungsumfangs für die Kaufpreisrate für die Fertigstellung der Dachflächen und Dachrinnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag kann nicht "frei" gekündigt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (61)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16
    Das freie Kündigungsrecht nach § 649 BGB findet auf den Bauträgervertrag wegen seiner Besonderheiten keine Anwendung (vgl. BGH, NJW 1986, 925; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 11808).

    Jedoch kann ein Bauträgervertrag entsprechend § 314 BGB außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Vertragspartei der anderen einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt (vgl. zur Anwendbarkeit des § 314 BGB auf den Bauträgervertrag OLG Düsseldorf, BauR 2012, 970; Palandt/ Grüneberg , § 314, Rn. 5).

    Der Erwerber kann dann die Übereignung unter Anrechnung der für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen (vgl. zu alldem BGH, NJW 1986, 925; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 970; KG, BauR 2000, 114; Kniffka/Koeble, 11. Teil, Rn. 158; Voit, BauR 2002, 145; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Auflage, Rn. 1146 ff.).

    Bei der umfassenden Würdigung sind die Besonderheiten des jeweiligen Vertragstyps zu berücksichtigen; eine schuldhafte Pflichtverletzung des anderen Teils ist weder erforderlich, noch ausreichend (vgl. BGH, DB 1969, 1403; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 970; Palandt/ Grüneberg , § 314, Rn. 7).

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16
    Das freie Kündigungsrecht nach § 649 BGB findet auf den Bauträgervertrag wegen seiner Besonderheiten keine Anwendung (vgl. BGH, NJW 1986, 925; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 11808).

    Der Erwerber kann dann die Übereignung unter Anrechnung der für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen (vgl. zu alldem BGH, NJW 1986, 925; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 970; KG, BauR 2000, 114; Kniffka/Koeble, 11. Teil, Rn. 158; Voit, BauR 2002, 145; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Auflage, Rn. 1146 ff.).

    Durch die Kündigung wurde der ursprünglich einheitliche Vertrag aufgeteilt und der Grundstücksübereignungsanspruch von dem durch die Erfüllungsablehnung für die Zukunft erledigten Anspruch auf Fertigstellung des Bauwerks gelöst (vgl. BGH, NJW 1986, 925).

  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16
    Eine Schadenspauschalabrede liegt dagegen vor, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Vertragsanspruches dienen soll (vgl. zu alldem BGH, NJW 1970, 29; 1968, 149; Werner/Pastor, Rn. 2555).

    Die Regeln über die Vertragsstrafe finden auf die Schadensersatzpauschale keine Anwendung (vgl. BGH, NJW 1970, 29; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage, § 348, Rn. 45; MünchKomm-BGB/ Gottwald , 7. Auflage, Vorbemerkung zu §§ 336 ff., Rn. 34; a. A.: Knütel/Rieger NZBau 2010, 285).

  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 39/21

    Zulässigkeit der nachträglichen Geltendmachung eines Umbauzuschlags bei

    Bei der umfassenden Würdigung sind die Besonderheiten des jeweiligen Vertragstyps zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2017 - I-5 U 114/16 -, Rn. 124, juris).

    Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und das Unterbleiben einer Fortsetzung binnen einer angemessen gesetzten Frist können als schwerwiegende Verletzung der bauvertraglichen Kooperationspflicht einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen (vgl. BGH NJW 2000, 807, 808; OLG Düsseldorf BauR 1996, 115, 116; Virneburg ZfBR 2004, 419, 420; Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Rn. 1708; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2011 - 1 U 154/10 -, Rn. 18, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2017 - I-5 U 114/16 -, Rn. 126, juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2019 - 21 U 4/19

    Ansprüche aus einem Bauträgervertrag nach außerordentlicher Kündigung;

    Der Erwerber kann sein Recht zur außerordentlichen Kündigung darauf stützen, dass die Beklagte ihre Weiterarbeit ernsthaft und endgültig von der Zahlung einer weiteren Vergütung abhängig gemacht hat, auf die sie eindeutig keinen Anspruch hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2017 - I-5 U 114/16, Rn. 126, juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rn. 1757; Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn. 29).

    Das Urteil entspricht insoweit vielmehr der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.09.2018 - VII ZR 293/16: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2016 - 19 U 109/14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2017 - I-5 U 114/16).

  • OLG Hamburg, 08.01.2020 - 4 U 134/18

    Werklohnklage: Auswirkung einer Schiedsgutachterklausel auf die Zulässigkeit der

    Mithin berührt die Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel die Zulässigkeit einer Klage nicht (OLG Düsseldorf, I-5 U 114/16, Urteil vom 22.06.2017, Rdnr. 88, juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rdnr. 539).
  • OLG Hamburg, 08.01.2020 - 4 U 133/18

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Urkalkulation nach

    Mithin berührt die Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel die Zulässigkeit einer Klage nicht (OLG Düsseldorf, I-5 U 114/16, Urteil vom 22.06.2017; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rdnr. 539).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,63515
OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 U 114/16 (https://dejure.org/2016,63515)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Wann entspricht eine einseitige Preisbestimmung "billigem Ermessen"?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Auf diese Weise hätte es der Beklagten Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen zu den durch das Landgericht für entscheidend angesehenen Punkten zu ergänzen und ggf. weiteren Beweis anzutreten (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993, Az.: XI ZR 58/92, Rn. 28, BGH, Beschluss vom 29. April 2014, Az.: VI ZR 530/12, Rn. 4, jeweils m. w. Nachw.).

    Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014, a.a.O., Rn. 5, m. w. Nachw.).

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Auf diese Weise hätte es der Beklagten Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen zu den durch das Landgericht für entscheidend angesehenen Punkten zu ergänzen und ggf. weiteren Beweis anzutreten (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993, Az.: XI ZR 58/92, Rn. 28, BGH, Beschluss vom 29. April 2014, Az.: VI ZR 530/12, Rn. 4, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Ob die seitens der Beklagten getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für die Klägerin verbindlich ist (§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB), wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner der Beklagten und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015, Az.: VIII ZR 138/14 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 13/15

    Private Unfallversicherung für fremde Rechnung: Adressat der Hinweise auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Wie der Senat bereits in seinem am 22. April 2015 verkündeten Urteil, Gesch.-Nr.: 5 U 13/15 (Hs), mit Bindungswirkung für die Parteien entschieden hat, ist die Klage, mit der die Klägerin letztlich die Feststellung erstrebt, dass die ihr gegenüber seitens der Beklagten für das Jahr - getroffene Bestimmung der Höhe der Kosten der Abfallentsorgung nicht der Billigkeit entspricht, zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2017 - 5 U 13/16

    Haftung des Versicherungsnehmers wegen Mitwirkung an Täuschungshandlungen beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16
    Wie der Senat in seinem am 22. April 2015 verkündeten Urteil, Gesch.-Nr.: 5 U 13/16 (Hs), bereits entschieden hat, ist zunächst Beweis über die zwischen den Parteien streitigen Grundlagen der Kalkulation zu erheben.
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZR 318/16

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Senat weist darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts im Urteil vom 22. April 2015 (5 U 13/15 Hs) und im angefochtenen Urteil vom 7. Dezember 2016 (5 U 114/16) hinsichtlich des Bestehens eines durch schlüssiges Handeln zustande gekommenen Entsorgungsvertrages zwischen den Parteien keine Bindungswirkung analog § 563 Abs. 2 ZPO entfaltet, weil es sich insoweit nicht um diese Entscheidungen tragende Erwägungen handelt.
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