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   OLG Hamm, 15.12.2016 - I-5 U 158/15   

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OLG Hamm, 15.12.2016 - I-5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,58128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2016 - I-5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,58128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I-5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,58128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1021 f.
    Zum Umfang der Unterhaltspflicht bei eingetragener Grunddienstbarkeit (hier: Geh- und Fahrtenrechte)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Wegerecht - Umfang der Unterhaltungspflicht bei Eintragung im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1021 f.
    Unterhaltspflicht im Rahmen der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1021 f.
    Begriff der Unterhaltung i.S. von § 1021f BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterhaltung von Wegeflächen: Wer trägt die Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht im Rahmen der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02

    Unterhaltspflichten bei Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Eine Bestimmung über die Unterhaltspflicht erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gem. § 874 BGB Bezug genommen ist (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, RnotZ 2003, 455 ff. - Rdn. 14 ff. zitiert nach Juris).

    Im Einzelfall kann sich auch die Verpflichtung zur Neuerrichtung von Schutzmaßnahmen ergeben, wenn die alte Anlage den Sicherungsvorschriften nicht mehr entspricht (vgl.: RGZ 131, 158 ff - S. 178; BGH NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf RNotZ 2003, 455 ff, Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris; Staudinger/Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 17 f. und § 1021 Rdnr. 4; Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1020 Rdnr. 11 und § 1021 Rdnr. 4 f.).

    An dieser Stelle wird nicht verkannt, dass die vom Beklagten angeführte Auffassung des 9. Zivilsenats des OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2002 mit dem Az. 9 U 71/02 (veröffentlicht u.a. in RNotZ 2003, 455 ff - Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris) etwas enger ist und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks nur Leistungen abverlangt, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert.

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Zudem handelt es sich bei der Feststellung der Wiederholungsgefahr um eine Tatfrage, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1999, 356 ff. - Rdnr. 19 zitiert nach Juris, BGH NJW 2012, 3781 - Rdnr. 12 zitiert nach Juris und Palandt/Bassenge, a.a.O.).

    Dies kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung geschehen (vgl. BGH NJW 2012, 3781 - Rdnr. 12 zitiert nach Juris und Palandt/Bassenge, a.a.O.).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Schließlich ist anerkannt, dass der Gegenstand einer Gemeinschaft auch der Besitz sein kann (vgl. BGH, NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 28 zitiert nach Juris).

    Im Einzelfall kann sich auch die Verpflichtung zur Neuerrichtung von Schutzmaßnahmen ergeben, wenn die alte Anlage den Sicherungsvorschriften nicht mehr entspricht (vgl.: RGZ 131, 158 ff - S. 178; BGH NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf RNotZ 2003, 455 ff, Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris; Staudinger/Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 17 f. und § 1021 Rdnr. 4; Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1020 Rdnr. 11 und § 1021 Rdnr. 4 f.).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Des Weiteren ist durch die vorangegangene Beeinträchtigung des Wegerechts auf dem Flurstück X eine tatsächliche Vermutung für die im Sinne von §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB vorausgesetzte Wiederholungsgefahr begründet worden (vgl. BGH NJW 2004, 1035 - Rdnr. 9 zitiert nach Juris und Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004, Rdnr. 32).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Zudem handelt es sich bei der Feststellung der Wiederholungsgefahr um eine Tatfrage, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1999, 356 ff. - Rdnr. 19 zitiert nach Juris, BGH NJW 2012, 3781 - Rdnr. 12 zitiert nach Juris und Palandt/Bassenge, a.a.O.).
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Im Einzelfall kann sich auch die Verpflichtung zur Neuerrichtung von Schutzmaßnahmen ergeben, wenn die alte Anlage den Sicherungsvorschriften nicht mehr entspricht (vgl.: RGZ 131, 158 ff - S. 178; BGH NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf RNotZ 2003, 455 ff, Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris; Staudinger/Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 17 f. und § 1021 Rdnr. 4; Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1020 Rdnr. 11 und § 1021 Rdnr. 4 f.).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15
    Zum anderen kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks sich gegen Mehrkosten der Unterhaltung durch entwicklungsbedingte Veränderungen und/oder eines gesteigerten Umfangs der Benutzung grundsätzlich nicht wenden, wenn die Steigerung im Rahmen der Benutzungsart bleibt, wie sie im Zeitpunkt der Bestellung der Grunddienstbarkeit allgemein für ein Grundstück der vorliegenden Art in Rechnung gestellt worden ist (vgl. BGH NJW 1960, 673 f. und Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1021, Rdnr. 4).
  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und

    Eine solche Vereinbarung erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gemäß § 874 BGB Bezug genommen ist (OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 U 158/15, ZfIR 2017, S. 453, 455; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 9 U 71/02, OLGR 2003, S. 355, 358; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2020 - V ZR 128/19, NJW-RR 2020, S. 897, 898 Rn. 13 ff.).
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   OLG Köln, 17.08.2016 - 5 U 158/15   

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OLG Köln, 17.08.2016 - 5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,30361)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.2016 - 5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,30361)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 2016 - 5 U 158/15 (https://dejure.org/2016,30361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei einer zerebralen intraarteriellen Angiographie und Embolisation eines Tumors nicht bewiesen sind

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei einer zerebralen intraarteriellen Angiographie und Embolisation eines Tumors nicht bewiesen sind

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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