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   OLG Hamm, 05.03.2015 - I-5 U 52/14   

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OLG Hamm, 05.03.2015 - I-5 U 52/14 (https://dejure.org/2015,47646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2015 - I-5 U 52/14 (https://dejure.org/2015,47646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2015 - I-5 U 52/14 (https://dejure.org/2015,47646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZR 218/06

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Sie haben gemeint, die Gebrauchsüberlassungsvereinbarungen stellten Leihverträge dar; es handele sich nicht um eine unentgeltliche Zuwendung, was sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 1553 und FamRZ 2007, 1649) ergebe.

    Die Einräumung eines unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts stellt selbst bei langer Dauer keine Schenkung, sondern Leihe dar (BGH, Beschluss vom 11.7. 2007 - IV ZR 218/06 = ZEV 2008, 192 m. w. N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung der Leihe von der Schenkung, dass es - wie im Streitfall - bei der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer das Vermögen des Überlassenden in seiner Substanz mindernden Zuwendung und einer entsprechenden Vermögensmehrung auf Seiten des Empfängers fehlt (BGH, Beschluss vom 11.7. 2007 - IV ZR 218/06 = ZEV 2008, 192 m. w. N).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit - bezogen auf die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts im Hinblick auf die Rückforderungsmöglichkeit nach § 2287 BGB (den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen) - ausgeführt: "In die freie Befugnis zu lebzeitigen Verfügungen, die § 2286 BGB auch dem erbvertraglich oder durch wechselbezügliches Testament gebundenen Erblasser garantiert, greift § 2287 BGB nur bei einem Missbrauch und nur dann ein, wenn es um eine Schenkung geht (vgl. BGHZ 108, 73, 77)", die aber im mangels Schenkungscharakter des als Leihe zu qualifizierenden Wohnrechts nicht vorliege (BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZR 218/06 = BeckRS 2007, 12156).

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Zwar sind bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses an das Vorliegen eines wichtigen Grundes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84 (Celle) = NJW 1986, 978).

    Es genügt vielmehr, dass ein vernünftiger Grund für die Beendigung spricht (BGH, Urteil vom 07-11-1985 - III ZR 142/84 (Celle) = NJW 1986, 978).

    Auch aus dem Urteil des BGH vom 7.11.1985 (III ZR 142/84 (Celle) = NJW 1986, 978) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Die Rechtsprechung hat den diesen Bestimmungen wie auch dem § 181 BGB zugrundeliegenden Rechtsgedanken auf die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft und die Offene Handelsgesellschaft angewendet (BGH, Urteil vom 29.3. 1971 - III ZR 255/68 (Hamm) = NJW 1971, 1265 m. w. N.) und auch hier für bestimmte Fälle des Interessenwiderstreits die Stimmenthaltung Beteiligter gefordert.

    Auch ist für die Erbengemeinschaft anerkannt, dass ein Interessenwiderstreit dazu führen kann, einem Miterben in bestimmten, ihn betreffenden Angelegenheiten das Stimmrecht zu versagen (BGH, Urteil vom 29.3. 1971 - III ZR 255/68 (Hamm) = NJW 1971, 1265).

    Dies gilt jedoch nur, soweit die rechtsgeschäftlichen Beziehungen zu dem Mitglied der Erbengemeinschaft selbst betroffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.3. 1971 - III ZR 255/68 (Hamm) = NJW 1971, 1265), hier also nicht im Verhältnis zu der Beklagten zu 2).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Zwar ist für Mietverträge nach der Rechtsprechung des BGH eine Kündigung durch Mehrheitsbeschluss herbeiführbar, wenn es sich hierbei um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung handelt, wobei die Mehrheit nicht nach Köpfen, sondern nach Erbteilen zu bemessen ist (BGH, Urteil vom 11.11.2009 - XII ZR 210/05 (OLG Dresden) = NJW 2010, 765; BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 25/09 (OLG Schleswig) = NJW 2011, 61).

    Für den Fall, dass zwischen Grundstückseigentümer und Erben Personenidentität besteht, hat der BGH im Fall der Beendigung eines Nießbrauchs die Kündigung nach § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB für ausgeschlossen gehalten (BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 25/09 (OLG Schleswig) = NJW 2011, 61), dies bei direkter Anwendung des § 1056 BGB.

    Vereinigten sich jedoch die mietrechtlichen Verpflichtungen mit der tatsächlichen Möglichkeit, diese zu erfüllen, in einer Person, wie es der Fall ist, wenn der Grundstückseigentümer Alleinerbe des Nießbrauchers ist, wäre es treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sich der Grundstückseigentümer auf die formalen Rechtspositionen berufen und das Mietverhältnis gem. § 1056 Abs. 2 s. 1 BGB kündigen könnte (BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 25/09 (OLG Schleswig) = NJW 2011, 61).

  • BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72

    Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Zwar ist das Kündigungsrecht aus § 314 BGB im Kern nicht abdingbar (BeckOK BGB/Lorenz BGB § 314 Rn. 26; Palandt/Grüneberg, § 314 Rn. 3; BGH, Urteil vom 04.04.1973 - VIII ZR 47/72 (OLG Düsseldorf vom 20.01.1972) = BeckRS 1973, 31125503).

    Es kann allenfalls unter besonderen Verhältnissen gerechtfertigt sein, eine außerordentliche Kündigung für eine begrenzte Zeit und aus einem bestimmten Grund auszuschließen (BGH, Urteil vom 04.04.1973 - VIII ZR 47/72 (OLG Düsseldorf vom 20.01.1972) = BeckRS 1973, 31125503).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Hiervon wäre auszugehen, wenn die Vertragsausgestaltung nach Inhalt, Beweggrund und Zweck in einer Weise zu missbilligen wäre, dass es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BGH, Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (LG Bamberg) = NJW 2009, 1346).

    Diese mögliche Folge einer Schenkung führt nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der sittlichen Missbilligung der Schenkung als solcher und nicht zu deren Nichtigkeit (BGH, Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (LG Bamberg) = NJW 2009, 1346).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Sie haben gemeint, die Gebrauchsüberlassungsvereinbarungen stellten Leihverträge dar; es handele sich nicht um eine unentgeltliche Zuwendung, was sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 1553 und FamRZ 2007, 1649) ergebe.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den von den Beklagten zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 07, 1649; NJW 1985, 1553).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH, Urteil vom 9.3.2010 - VI ZR 52/09 (OLG Stuttgart) = NJW 2010, 1874 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Zwar ist für Mietverträge nach der Rechtsprechung des BGH eine Kündigung durch Mehrheitsbeschluss herbeiführbar, wenn es sich hierbei um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung handelt, wobei die Mehrheit nicht nach Köpfen, sondern nach Erbteilen zu bemessen ist (BGH, Urteil vom 11.11.2009 - XII ZR 210/05 (OLG Dresden) = NJW 2010, 765; BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 25/09 (OLG Schleswig) = NJW 2011, 61).
  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87

    Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit - bezogen auf die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts im Hinblick auf die Rückforderungsmöglichkeit nach § 2287 BGB (den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen) - ausgeführt: "In die freie Befugnis zu lebzeitigen Verfügungen, die § 2286 BGB auch dem erbvertraglich oder durch wechselbezügliches Testament gebundenen Erblasser garantiert, greift § 2287 BGB nur bei einem Missbrauch und nur dann ein, wenn es um eine Schenkung geht (vgl. BGHZ 108, 73, 77)", die aber im mangels Schenkungscharakter des als Leihe zu qualifizierenden Wohnrechts nicht vorliege (BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZR 218/06 = BeckRS 2007, 12156).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41579
OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,41579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,41579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,41579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "verlorener Baukostenzuschuss" in den am gewerblichen Mietmarkt beteiligten Kreisen als Sonderleistung des Mieters neben der Miete; Beteiligung des Mieters an den Investitionskosten zur Ermöglichung der Finanzierbarkeit eines langfristigen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 157, §§ 535 ff., § 536b
    Zum Begriff des verlorenen Baukostenzuschusses - Fälligkeit trotz mangelhafter Bauleistung und Gegenrechten

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich der Pflicht des Mieters zur Zahlung eines "verlorenen Baukostenzuschusses"

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist ein "verlorener Baukostenzuschuss"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Begriffs "verlorener Baukostenzuschuss" in einem gewerblichen Mietvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung des Begriffs "verlorener Baukostenzuschuss" in einem gewerblichen Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist ein "verlorener Baukostenzuschuss"? (IMR 2015, 156)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 120
  • BauR 2015, 881
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    So hat der für die Geschäftsraummiete zuständige XII. Zivilsenat des BGH die Zulässigkeit von die Minderung beschränkenden in seinem Urteil vom 23.04.2008 (XII ZR 62/06, NJW 2008, 2497) damit begründet, dass sie dem berechtigten Interesse des Vermieters, seine Immobilie ohne Liquiditätsprobleme bewirtschaften und finanzieren zu können, Rechnung tragen.

    Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03, NJW 2005, 2771) zum Werkvertrag, auf welche sich der BGH im Urteil vom 07.04.2011 (a.a.O.) bezieht, war zum Zeitpunkt des Urteils vom 23.04.2008 (a.a.O.) zum Mietvertrag auch schon bekannt.

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Die Beklagte beruft sich deshalb ohne Erfolg auf das Urteil des BGH vom 07.04.2011 (VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729), welches eine Formularbestimmung zur Aufrechnung gegen den Honoraranspruch eines Architekten zum Gegenstand hatte.

    Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03, NJW 2005, 2771) zum Werkvertrag, auf welche sich der BGH im Urteil vom 07.04.2011 (a.a.O.) bezieht, war zum Zeitpunkt des Urteils vom 23.04.2008 (a.a.O.) zum Mietvertrag auch schon bekannt.

  • BGH, 12.12.2000 - XI ZR 72/00

    Begriff des Eigenkapitalnachweises in Baukreditbedingungen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Wird ein im Wortlaut einer Vereinbarung verwendeter Begriff in den beteiligten Verkehrskreisen in einer bestimmten Weise verstanden, verstößt es in aller Regel gegen §§ 133, 157 BGB, ihn in einem davon abweichenden Sinne zu verstehen (Anschluss BGH, Urt. v. 12.12.2000, XI ZR 72/00, NJW 2001, 1344).

    Wird ein im Wortlaut verwendeter Begriff in den beteiligten Verkehrskreisen in einer bestimmten Weise verstanden, verstößt es in aller Regel gegen §§ 133, 157 BGB, ihn in einem anderen Sinne zu deuten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2000, XI ZR 72/00, NJW 2001, 1344).

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03, NJW 2005, 2771) zum Werkvertrag, auf welche sich der BGH im Urteil vom 07.04.2011 (a.a.O.) bezieht, war zum Zeitpunkt des Urteils vom 23.04.2008 (a.a.O.) zum Mietvertrag auch schon bekannt.
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Die am gewerblichen Mietmarkt beteiligten Verkehrskreise verstehen diesen Begriff in der Weise, dass damit eine Geld- oder Sachleistung gemeint ist, welche der Mieter als Sonderleistung neben der Miete zugunsten des Vermieters zum Neu- oder Ausbau, zur Erweiterung, Wiederherstellung oder Instandsetzung von Räumen erbringt, ohne dass der Vermieter zur vollen oder teilweisen Rückerstattung dieser Leistung vertraglich verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289; Urt. v. 26.04.1978, VIII ZR 236/76, NJW 1978, 1483; Urt. v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2000, 24 U 115/99, NZM 2001, 1093; von der Osten in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. III A Rn. 1951; Weidenkaff in Palandt, BGB, 73. Aufl., Einführung vor § 535 Rn. 109).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Die am gewerblichen Mietmarkt beteiligten Verkehrskreise verstehen diesen Begriff in der Weise, dass damit eine Geld- oder Sachleistung gemeint ist, welche der Mieter als Sonderleistung neben der Miete zugunsten des Vermieters zum Neu- oder Ausbau, zur Erweiterung, Wiederherstellung oder Instandsetzung von Räumen erbringt, ohne dass der Vermieter zur vollen oder teilweisen Rückerstattung dieser Leistung vertraglich verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289; Urt. v. 26.04.1978, VIII ZR 236/76, NJW 1978, 1483; Urt. v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2000, 24 U 115/99, NZM 2001, 1093; von der Osten in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. III A Rn. 1951; Weidenkaff in Palandt, BGB, 73. Aufl., Einführung vor § 535 Rn. 109).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Die am gewerblichen Mietmarkt beteiligten Verkehrskreise verstehen diesen Begriff in der Weise, dass damit eine Geld- oder Sachleistung gemeint ist, welche der Mieter als Sonderleistung neben der Miete zugunsten des Vermieters zum Neu- oder Ausbau, zur Erweiterung, Wiederherstellung oder Instandsetzung von Räumen erbringt, ohne dass der Vermieter zur vollen oder teilweisen Rückerstattung dieser Leistung vertraglich verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289; Urt. v. 26.04.1978, VIII ZR 236/76, NJW 1978, 1483; Urt. v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2000, 24 U 115/99, NZM 2001, 1093; von der Osten in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. III A Rn. 1951; Weidenkaff in Palandt, BGB, 73. Aufl., Einführung vor § 535 Rn. 109).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Auch im Rahmen einer vom Vermieter gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung ist eine solche Regelung in einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag wirksam (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1993, XII ZR 141/91, NJW-RR 1993, 519; Urt. v. 27.06.2007, XII ZR 54/05, NJW 2007, 3421).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Auch im Rahmen einer vom Vermieter gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung ist eine solche Regelung in einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag wirksam (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1993, XII ZR 141/91, NJW-RR 1993, 519; Urt. v. 27.06.2007, XII ZR 54/05, NJW 2007, 3421).
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14
    Der Mietvertrag ist danach der Rechtsgrund für die Zahlung des verlorenen Baukostenzuschusses, so dass er (teilweise) rechtsgrundlos erbracht wurde, wenn der Mietvertrag vorzeitig endet (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2009, XII ZR 72/07, ZMR 2010, 104).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

  • BGH, 10.04.2013 - XII ZR 39/12

    Minderung und Aufrechnungsausschluss im Pachtvertrag?

  • OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 24 U 115/99

    Abgrenzung von Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschuss; Verjährung bei

  • OLG Köln, 25.10.2013 - 1 U 19/13

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen

  • OLG Dresden, 24.06.2020 - 5 U 653/20

    Änderung des Glücksspielrechts ist Vermieterrisiko

    Die Auslegung des Begriffs der Auflage einer Behörde hat sich an der einschlägigen gesetzlichen Regelung aus § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG zu orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2020, XII ZR 120/18, NZM 2020, 507 Rn. 20; Senatsbeschluss vom 15.07.2014, 5 U 52/14, ZMR 2015, 120), in welcher der Begriff der Auflage als Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt dahin definiert wird, dass es sich um eine Bestimmung handelt, welche dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt.
  • KG, 26.03.2015 - 8 U 19/15

    Mietvertrag über noch herzustellende Räume: Mieteranspruch auf auf Zutritt zur

    Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass der Vermieter mangels abweichender Vereinbarungen für das Vorhandensein von anfänglichen Mängeln entsprechend § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB verschuldensunabhängig auf Schadensersatz haftet (s. BGHZ 9, 320, bei Juris Tz 16 betr. Herstellung eines Kinos), dass - anders als im Werkvertragsrecht - eine Formularklausel, die den Vermieter ohne Obergrenze zu einer Vertragsstrafe für jeden Tag des Übergabeverzugs verpflichtet, wirksam ist (s. BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158, 2161 unter IV.2; OLG Celle ZMR 2014, 353, bei Juris Tz 48) und dass ein Baukostenzuschuss seinen Rechtsgrund allein im Mietvertrag, nicht aber in einer Werkvertragsabrede hat (s. OLG Dresden ZfIR 2015, 199, bei Juris Tz 22, 29).

    Auch ein (verlorener) Baukostenzuschuss hat seinen Rechtsgrund allein im Mietvertrag und stellt keinen Werklohn dar (vgl. OLG Dresden ZfIR 2015, 199).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43055
OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,43055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,43055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,43055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage gegen die Republik Kroatien wegen Verletzung des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsvertrages

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 GVG, § 19 GVG, § 20 GVG, Art 10 SozSichAbk HRV, Art 11 SozSichAbk HRV
    Verfahrenshindernis der Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit: Klage einer als Angestellte des kroatischen Generalkonsulats tätig gewesenen kroatischen Staatsangehörigen gegen die Republik Kroatien aus ihrem beendeten Anstellungsvertrag

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Klage gegen die Republik Kroatien wegen Verletzung des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    GVG § 18 ; GVG § 19 ; GVG § 20
    Zulässigkeit der Klage gegen die Republik Kroatien wegen Verletzung des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 501/00

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit mit Botschaftsangestellter - deutsche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14
    Demgegenüber unterwirft das Bundesarbeitsgericht sämtliche Bestandsstreitigkeiten mit Konsulatsangestellten, die nach dem Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses originär konsularische, d.h. hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (BAG NJOZ 2002, 1366, 1368; BAG NJOZ 2003, 1658, 159; BAG NZA 2012, 760).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14
    Demgegenüber unterwirft das Bundesarbeitsgericht sämtliche Bestandsstreitigkeiten mit Konsulatsangestellten, die nach dem Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses originär konsularische, d.h. hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (BAG NJOZ 2002, 1366, 1368; BAG NJOZ 2003, 1658, 159; BAG NZA 2012, 760).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14
    In Deutschland bedürfen sie, um innerstaatliche Geltung zu erlangen, eines Rechtsanwendungsbefehls, den das Vertragsgesetz erteilt (BVerfGE 46, 342 [363]).
  • VGH Hessen, 17.02.2010 - 7 E 2900/09

    Befreiung einer internationalen Organisation von der deutschen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14
    Fragen der Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts, namentlich dessen Rechtswegzuständigkeit, sind von ihm erst und nur dann zu prüfen, wenn die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit nicht eingreift (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 E 2900/09, Juris-Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 U 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58468
OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,58468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,58468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 U 52/14 (https://dejure.org/2014,58468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage gegen die Republik Kroatien wegen Verletzung des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 2c EUV 1215/2012, § 522 Abs 2 ZPO
    EuGVVO: Anwendungsbereich der Verordnung im Zusammenhang mit der Abführung von Sozialbeiträgen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Klage gegen die Republik Kroatien wegen Verletzung des deutsch-kroatischen Sozialversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit;

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2014 - 5 U 52/14 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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