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   OLG Hamm, 11.06.2015 - I-6 U 145/14   

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OLG Hamm, 11.06.2015 - I-6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,17108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2015 - I-6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,17108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,17108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unfall, Bahnübergang, Schrankenwärter, Eisenbahninfrastruktur, Eisenbahnbetrieb, Betriebsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfall, Bahnübergang, Schrankenwärter, Eisenbahninfrastruktur, Eisenbahnbetrieb, Betriebsgefahr

  • verkehrslexikon.de

    Haftung der Deutschen Bahn für Bahnübergangsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Betreibers einer Privatbahn und der Deutschen Bahn für die Beschädigung eines Pkw durch einen Zug auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Urteil vom 11. 6. 2015 - 6 U 145/14

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEG § 1; HpflG § 1; StVG § 17
    Unfall infolge schuldhafter Pflichtverletzung eines Schrankenwärters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1 HaftpflG, 17 StVG; 840 BGB
    Haftung des Betreibers einer Privatbahn und der Deutschen Bahn für die Beschädigung eines Pkw durch einen Zug auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zusammenstoß mit einer Privatbahn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zusammenstoß am Bahnübergang - Wer haftet?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klärung der Haftungsfragen bei Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang - OLG Hamm klärt Haftungsfragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungseinheit bei Kollision eines Pkw auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Audi kracht in Personenzug - Autounfall am Bahnübergang: Schrankenwärter hatte Schranke und Warnlicht vergessen!

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm urteilt zu Unfall auf unzureichend gesichertem Bahnübergang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungseinheit bei Kollision eines Pkw auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Haftung für Fahrzeugschäden - Pkw kollidiert mit Bahn

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Pkw und Zug auf unzureichend gesichertem Bahnübergang

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bahn haftet bei Schranken-Unfall eines Privatzuges

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftungsfrage bei Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang - Deutsche Bahn und Privatbahn müssen sich Fehlverhalten des Schrankenwärters zurechnen lassen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung bei unzureichender Absicherung eines Bahnübergangs trifft Privatbahnbetreiber und Deutsche Bahn gesamtschuldnerisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 332
  • NZV 2016, 370
  • VersR 2016, 330
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Bei den Beklagten zu 1) und 2) handelt es sich um selbständig organisierte Teile eines einheitlichen Eisenbahnunternehmens i. S. d. § 2 I AEG, die - jeder für sich - Betriebsunternehmer i. S. d. § 1 I HaftpflG sind (vgl. BGH NZV 2008, 79; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.5.2012 - 12 U 1247/11 -, abgedr. bei "juris" Rz. 97 f, 104 f.; Filthaut, VersR 2001, 1348 ff.).

    Höhere Gewalt setzt voraus, dass der Unfall auf Seiten der Beklagten zu 2) durch einem betriebsfremden, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführten Ereignis beruht, welches nach menschlicher Erfahrung unvorhersehbar, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist (vgl. BGH NZV 2008, 79, 80).

  • RG, 30.05.1918 - VI 81/18

    Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Sie besteht darüber hinaus zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dem von diesen unmittelbar oder über einen Subunternehmer mit der Sicherung der Gleisanlagen betrauten Schrankenwärter, weil sich auch bei sorgfältiger Auswahl des Schrankenwärters die Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Betriebshandlung als Mängel des Betriebes selbst darstellen, die die Sachlage gegenständlich beeinflussen und deshalb auch bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge Berücksichtigung finden müssen (vgl. RGZ 93, 96 ff.).
  • OLG Schleswig, 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84

    Mäßige Geschwindigkeit; Vorschrift; Bahnübergang ; Fahrer ;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Er durfte den Bahnübergang daher - wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat - mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit passieren und brauchte diese erst zu reduzieren, wenn anderweitig Anzeichen für das Sichnähern eines Schienenfahrzeugs für ihn wahrnehmbar werden (vgl. OLG Schleswig DAR 1985, 291; BayObLG, VerkMitt 1975, a. a. O.).
  • BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 334/12

    Kraftfahrzeugleasing: Wirksamkeit der Verpflichtung des Leasingnehmers zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Ihr Regelungsgehalt ist jedoch beschränkt auf Entgeltforderungen, d. h. auf solche Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für erbrachte Leistungen gerichtet sind (vgl. BGH NZV 2014, 211, 212 f.).
  • OLG Hamm, 30.06.1992 - 9 U 90/91
    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Unter diesen Umständen durfte der Fahrer des Klägerfahrzeugs darauf vertrauen, bei geöffneter unbewegter Schranke und bei Nichtbetätigung des für den Bahnbetrieb geltenden optischen Warnsignals den Bahnübergang gefahrlos passieren zu können (vgl. OLG Stuttgart VersR 1979, a. a. O.; OLG Hamm NZV 1993, 28, 30; BayOblG VerkMitt 1975 a. a. O.; Hentschel-König, a. a. O., StVO § 19 Rn. 16; Filthaut, Haftpflichtgesetz, a. a. O., § 4 Rn. 57 f.).
  • OLG Stuttgart, 03.08.1978 - 3 U 33/78

    Feststellung einer Verschuldenshaftung eines Lastkraftwagenfahrers nach Kollision

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn vorhandene Gleissicherungsanlangen ausgefallen sind (vgl. OLG Stuttgart VersR 1979, 1129; BayOblG VerkMitt 1975, Nr. 76).
  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 221/64

    Ausgleichspflicht von Fahrer und Halter desselben Kraftfahrzeugs gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Von einer solchen Haftungseinheit, die das Bestehen einer Sonderverbindung zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt, sind nicht nur Fahrer und Halter eines schädigenden Kraftfahrzeugs (vgl. BGH NJW 1966, 1262, 1263), sondern auch Schienenbetriebsunternehmer und Lokführer im Verhältnis zueinander erfasst (vgl. Filthaut, Haftpflichtgesetz, a. a. O., § 4 Rn. 116, § 13 Rn. 11, m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14
    Bei den Beklagten zu 1) und 2) handelt es sich um selbständig organisierte Teile eines einheitlichen Eisenbahnunternehmens i. S. d. § 2 I AEG, die - jeder für sich - Betriebsunternehmer i. S. d. § 1 I HaftpflG sind (vgl. BGH NZV 2008, 79; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.5.2012 - 12 U 1247/11 -, abgedr. bei "juris" Rz. 97 f, 104 f.; Filthaut, VersR 2001, 1348 ff.).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Höhere Gewalt liegt ebenfalls nicht vor, da die Unfallursache nicht außerhalb des Bahnbetriebs und seiner Einrichtungen liegt und nicht von seinen Gefahrenquellen unabhängig ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Urt. v. 11.06.2015, Az. 6 U 145/14, NJW 2016, 332 Tz. 5).
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 14 U 133/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Pkw mit schweren

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hängt die Verpflichtung zum Ersatz und der Umfang des zu leistenden Ersatzes im Verhältnis der Beteiligten zueinander, wenn bei einem Unfall mehrere Fahrzeuge beteiligt sind, von denen eines eine Eisenbahn ist, gemäß § 17 Abs. 1 StVG davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, wobei die Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG , die derjenigen aus §§ 4, 13 HaftPflG vorgeht, vorzunehmen ist (OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14 -, Rn. 32 juris).

    Vorliegend waren jedoch unstreitig die Halbschranken oben und auch das Warnsignal am Bahnübergang aus, wobei dieser Ausfall der BÜSA für die Klägerin auch nicht erkennbar war, sodass mit der Kollision ein objektiver Verstoß gegen § 19 StVO durch die Klägerin gerade nicht vorliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 44 m.w.N. juris).

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    In die gemäß § 17 Abs. 1, 2, 4 StVG vorzunehmende Haftungsabwägung, die der Abwägung aus §§ 4, 13 HPflG vorgeht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015, 6 U 145/14 , Rn. 32 mwN, juris), ist, soweit es Verschuldensvorwürfe anbelangt, lediglich auf Beklagtenseite ein Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1 Nr. 4 ; 19 Abs. 3 StVO einzustellen (aa).

    Sie stellt insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49 mwN; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36, beide juris).

    Ohne den Zugbetrieb wäre es nicht zu dem streitgegenständlichen Unfall gekommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 37, juris).

  • OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw;

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist zwischen der Beklagten zu 1) als Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Beklagten zu 2) als Eisenbahnverkehrsunternehmen von einer Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit auszugehen (so auch hinsichtlich der Haftungseinheit OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015 - 6 U 145/14 Rn. 13; LG Stade, Urteil vom 7.2.2022 - 1 O 221/19; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020, HaftpflG §§ 1-13 Rn. 14; Pardey, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Auflage 2021, § 1 HaftpflG Rn. 61; LG Stade, Urteil vom 7.2.2022 - 1 O 221/19).
  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Denn sie stellen insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteile vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49, und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 73; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36; jew. juris).
  • OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Das Oberlandesgericht Hamm hat, allerdings im Rahmen der Gefährdungshaftung nach § 1 HaftPflG , zudem eine Haftungseinheit zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Schrankenwärter und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, juris Rn. 36 f.).

Redaktioneller Hinweis

  • Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung wurde vom BGH zurückgewiesen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14   

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OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 592 Abs 1 HGB vom 20.04.1972, § 606 aF HGB, § 612 Abs 1 HGB vom 26.11.2001, § 133 BGB, § 157 BGB
    Haftung des Verfrachters für Verlust und Beschädigung von Transportgut: Auslegung eines Seefrachtvertrages mit der Wahl der Anwendung deutschen Rechts hinsichtlich der Bestimmung des Empfängers; Anspruchsgeltendmachung in gewillkürter Prozessstandschaft; Ausschlussfrist ...

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • degruyter.com

    See

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • rechtsportal.de

    HGB § 606 a.F.; BGB § 164
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 06.11.2012 - VI ZR 174/11

    Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Denn Ziel der Aufgabenübertragung auf ein unabhängig handelndes, wenn auch gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen ist es i.d.R. gerade, andere Teile des Konzerns zu entlasten (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 16 - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Diese Ausführungen halten möglicherweise bereits den (unterhalb der Frage ausreichender "Substantiierung" bzw. der Schlüssigkeit anzusiedelnden, vgl. BGH NJW 1967, 2210) Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des Streitgegenstandes i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht Stand (vgl. dazu allg. BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ff. - zitiert nach beck-online; NJW 2001, 305 (307) - jeweils i.Z.m. Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsanträge).

    Die Lage stellt sich insoweit möglicherweise aus Sicht der Beklagten nicht anders dar, als wenn bei einem Zwei personenverhältnis in einem Mahnbescheid diverse Forderungspositionen zusammengefasst werden, ohne dass im Einzelnen spezifiziert wird, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. dazu allg. die bereits zitierten Entscheidungen BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ; NJW 2001, 305 (307)).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Diese Ausführungen halten möglicherweise bereits den (unterhalb der Frage ausreichender "Substantiierung" bzw. der Schlüssigkeit anzusiedelnden, vgl. BGH NJW 1967, 2210) Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des Streitgegenstandes i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht Stand (vgl. dazu allg. BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ff. - zitiert nach beck-online; NJW 2001, 305 (307) - jeweils i.Z.m. Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsanträge).

    Die Lage stellt sich insoweit möglicherweise aus Sicht der Beklagten nicht anders dar, als wenn bei einem Zwei personenverhältnis in einem Mahnbescheid diverse Forderungspositionen zusammengefasst werden, ohne dass im Einzelnen spezifiziert wird, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. dazu allg. die bereits zitierten Entscheidungen BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ; NJW 2001, 305 (307)).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (vgl. NJW-RR 2009, 1482, insbes. Tz 34 ff. - zitiert nach beck-online) ausgeführt, dass bereits der Umstand, dass ein Schiff mit unzureichend gesicherter Ladung einen Hafen verlasse, für ein grobes Organisationsverschulden im Unternehmen des Verfrachters sprechen könne.
  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prozessstandschaft von Anfang an durch eine wirksame Ermächtigung gedeckt ist; das nachträgliche Einverständnis des Berechtigten mit der Prozessführung wirkt nicht analog § 185 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (vgl. BGH NJW-RR 1993, 669 Tz 30 - zitiert nach juris; WM 1978, 1406; NJW 1958, 338).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .
  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09

    Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft tritt im Übrigen erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist (vgl. BGH NVwZ 2011, 1150 Tz 35 - zitiert nach beck-online; NJW-RR 2002, 20 (22); NJW 1985, 1826 Tz 21 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prozessstandschaft von Anfang an durch eine wirksame Ermächtigung gedeckt ist; das nachträgliche Einverständnis des Berechtigten mit der Prozessführung wirkt nicht analog § 185 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (vgl. BGH NJW-RR 1993, 669 Tz 30 - zitiert nach juris; WM 1978, 1406; NJW 1958, 338).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 28/82

    Beginn der Ausschlußfrist des § 612 HGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Damit ist für den Beginn der Frist des § 612 HGB a.F. - nicht anders als bei einem Totalverlust - derjenige Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Güter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrags hätten ausgeliefert werden müssen (vgl. allg. BGH NJW 1983, 1264; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 612 Rn 6 - jeweils zum Fall des Totalverlustes).
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 408/94

    Anforderungen an die organisatorischen Vorkehrungen bei einem Gefahrguttransport

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

  • BGH, 22.05.1967 - II ZR 87/65

    Unterbrechung der Verjährung durch unsubstantiierte Klageerhebung

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

  • OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11

    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

  • OLG Hamburg, 23.02.1995 - 6 U 252/94
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 23 U 218/02

    Zur Wirksamkeit und den Folgen der Voll- und Vertretungsmacht nach italienischem

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89

    Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

  • OLG Hamburg, 09.07.1992 - 6 U 57/92

    Auslieferungsanspruch; Verfrachter; Seefrachtvertrag; Hafen; Schiffsfracht;

  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 6 U 21/21

    Verjährung von Freistellungsansprüchen von weiter auflaufenden Lager- und

    Ist - wie im Streitfall - ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart, dann ist dieser im Wege der Vertragsauslegung zu bestimmen, und zwar dahin, dass die Ware binnen angemessener, für den Transport üblicherweise zu veranschlagender Zeit abzuliefern war (vgl. Urteil des Senats vom 01.12.2016 - 6 U 145/14 -, Rn. 82, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77564
OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,77564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,77564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,77564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12

    Arbeitnehmermitbestimmung im Krankenhauswesen: Einbeziehung einer Holding in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Darüber verhält sich der Beschluss des erkennenden Senats vom 05.02.2013 in dem Statusverfahren 6 Wx 5/12 (6 AktE 1/10 Landgericht Neuruppin).

    Mit Beschluss vom 11.04.2012 hatte das Landgericht den Antrag vom 09.09.2010 zurückgewiesen, der erkennende Senat hat die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 05.02.2013 zurückgewiesen ( 6 Wx 5/12).

    Erst nach rechtskräftigem Abschluss des bereits vor Ausspruch der Kündigung eingeleiteten Statusverfahrens mit Beschluss des Senats vom 05.02.2013 ( 6 Wx 5/12) war ein Aufsichtsrat in der in vorgesehenen Zusammensetzung zu bilden.

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Beschlüsse eines Aufsichtsrates können grundsätzlich nicht stillschweigend gefasst werden, weil es bei stillschweigender Beschlussfassung unmöglich wäre, die für eine Abstimmung unerlässlichen Feststellungen über Beschlussfähigkeit und Stimmenverhältnis bzw. Enthaltung zu treffen (BGHZ 41, 282 , Rn 17).

    Die Kenntnis eines Aufsichtsratsmitgliedes reicht aus, um ein rechtserhebliches Wissen der Aktiengesellschaft zu begründen, denn das Wissen schon eines Mitglieds des in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organs ist das Wissen der Gesellschaft (BGHZ 41, 282 Rn 20 m.w.N).

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Die Kompetenzen nach § 31 MitbestG , insbesondere die obligatorische Zuständigkeit für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrages (BGHZ 89, 48 ; Lutter-Hommelhoff-Kleindiek, a.a.O., Anh. zu § 6 Rn 6), standen dem bei der Beklagten zu 1) bestehenden Aufsichtsrat deshalb nicht zu.
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er erst innerhalb der Frist nach § 626 Abs. 1 BGB Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen erlangt hat, trägt der Kündigende (BAG, Urt. v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, NZA 2007, 744 , zit. nach juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Mit der Rüge, seine Abberufung als Geschäftsführer sei altersdiskriminierend kann der Kläger nicht gehört werden, weil das AGG auf die Beendigung der Organstellung in einer Gesellschaft keine Anwendung findet (BGHZ 193, 110 Rn 21).
  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02

    GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Der Verdacht muss allerdings durch objektive Anhaltspunkte begründet werden, nach denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die schwere Pflichtverletzung besteht (OLG Celle, Urt. v. 05.03.2003 - 9 U 111/02, NZG 2003, 820 ; Fichtelmann/Schmitt in: Bartl/Bartl/Fichtelmann, GmbH-Recht, 7. Aufl. 2013, § 35 Rn 179).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist nicht der Bestand des aktuellen Anstellungsvertrages, sondern die Beschäftigungsdauer bei der Beklagten zu 2), die 1990 begonnen hat, denn Grund für die Verlängerung der Kündigungsfrist ist die Honorierung der Betriebstreue (BAG, Urteil vom 02. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99, NJW 2000, 1355 Rn 12).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Zwar steht es einem Dienstherrn frei, eine Kündigung statt auf den eigentlichen Sachverhaltsvorwurf etwa auf das Werturteil zu stützten, das mit der Verurteilung eines Dienstverpflichteten verbunden ist (BAG, Urt. v. 29.07.1993 - 2 AZR 90/93, DB 1994, 146 Rn 20).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAGE 23, 475 ).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (BVerfG, Kammerbeschluss v. 16.01.91 - 1 BvR 1326/90 Rn 19).
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

  • BGH, 23.06.1983 - VI ZR 245/81
  • RG, 05.04.1909 - VI 244/08

    1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen

  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2016 - 6 U 145/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59670
KG, 24.06.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,59670)
KG, Entscheidung vom 24.06.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,59670)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,59670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rechtsschutzversicherungsvertrag: Deckungsausschluss hinsichtlich der Wahrnehmung rechtlicher Interessen sonstiger Lebenspartner untereinander

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Ausschlusses von Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen sonstiger Lebenspartner

  • rechtsportal.de

    Umfang des Ausschlusses von Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen sonstiger Lebenspartner

  • rechtsportal.de

    ARB § 3 Abs. 4 Buchst. b
    Umfang des Ausschlusses von Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen sonstiger Lebenspartner

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart - 6 U 145/14   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,145870
OLG Stuttgart - 6 U 145/14 (https://dejure.org/9999,145870)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.05.2015 - 6 U 145/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,52059
OLG Celle, 07.05.2015 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,52059)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,52059)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2015,52059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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