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   OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-6 U 216/06   

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https://dejure.org/2007,17323
OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-6 U 216/06 (https://dejure.org/2007,17323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2007 - I-6 U 216/06 (https://dejure.org/2007,17323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2007 - I-6 U 216/06 (https://dejure.org/2007,17323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen; Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens; Auslegung von Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften; Angabe des Streitgegenstandes im Mahnbescheid und Hemmung der Verjährung bei ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 195; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 242; ; StBerG § 68 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz wegen unrichtiger Prospektangaben eines "Investment-Fonds" - Einrede der Verjährung; Nachweis eines Prospektfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 83, 222, 224 ff.; NJW 1985, 380; NJW 2002, 1711, NJOZ 2003, 679, 680) verjähren die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Prospekthaftungsansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile.

    Zwar traf den Beklagten nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, NJW 2002, 1711) schon als Treuhandkommanditisten, welcher die Interessen der Anleger als ihre Treugeber wahrzunehmen hatte, die Verpflichtung, diese über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein mussten und die für die von den Anlegern zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren.

    Erst recht traf ihn als Mitwirkender bei der Erstellung des Emissionsprospekts (Seite 36 des Prospekts, K 4, Bl. 20 GA) und als Gründungsgesellschafter die Verpflichtung, in dem Prospekt, der im Allgemeinen die Grundlage für den Beitrittsentschluss des mit ihm geworbenen Interessenten bildet, ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalbeteiligung zu vermitteln, wozu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig dargestellt werden (BGH, NJW 2002, 1711).

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 83, 222, 224 ff.; NJW 1985, 380; NJW 2002, 1711, NJOZ 2003, 679, 680) verjähren die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Prospekthaftungsansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile.

    In den Fällen der Vertragspartnerschaft bzw. der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens bei den Vertragsverhandlungen verjährt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gemäß dem nach Maßgabe des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB anzuwendenden § 195 BGB i. d. F. bis zum 31. Dezember 2001 auch dann in 30 Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von (fehlerhaften) Prospekten verhandelt worden ist (BGH, NJOZ 2003, 679, 680; BGH, VersR 2006, 1231, 1232).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    Der Prospekt durfte daher nicht in erheblichen Punkten unrichtig oder unvollständig sein (BGH, NJW 1993, 2865 = BGHZ 123, 106).
  • BGH, 14.04.1975 - II ZR 147/73

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer sog. Publikums-KG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    Abgesehen davon, dass die genannte Bestimmung Schadensersatzansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung nicht eindeutig erfasst, ist die vorliegende Verkürzung für Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis einschließlich solcher gegen Gesellschaftsorgane auf weniger als fünf Jahre nach § 242 BGB unwirksam (vgl. BGHZ 64, 238, 241 ff.; VersR 2006, 1232).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 83, 222, 224 ff.; NJW 1985, 380; NJW 2002, 1711, NJOZ 2003, 679, 680) verjähren die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Prospekthaftungsansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile.
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    In den Fällen der Vertragspartnerschaft bzw. der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens bei den Vertragsverhandlungen verjährt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gemäß dem nach Maßgabe des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB anzuwendenden § 195 BGB i. d. F. bis zum 31. Dezember 2001 auch dann in 30 Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von (fehlerhaften) Prospekten verhandelt worden ist (BGH, NJOZ 2003, 679, 680; BGH, VersR 2006, 1231, 1232).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 U 216/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 83, 222, 224 ff.; NJW 1985, 380; NJW 2002, 1711, NJOZ 2003, 679, 680) verjähren die im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Prospekthaftungsansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt zu der Gesellschaft oder dem Erwerb der Anteile.
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