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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 6 U 68/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26680
OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2015,26680)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2015 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2015,26680)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2015 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2015,26680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen gilt auch für kostenlose Kundenzeitschriften

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87

    Vermögensberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 6 U 68/14
    Erforderlich ist jedoch, dass eine Kundenzeitschrift auf dem Titelblatt eine unmissverständliche und eindeutige Kennzeichnung als Werbeschrift trägt (BGH GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 6 U 68/14
    Eine Verschleierung liegt vor, wenn die betreffende Handlung so vorgenommen wird, dass der Werbecharakter nicht klar und eindeutig zu erkennen ist (BGH GRUR 2013, 644, 646 [BGH 31.10.2012 - I ZR 205/11] Tz. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - I-6 U 68/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59052
OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - I-6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,59052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2014 - I-6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,59052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2014 - I-6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,59052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Information des Aufsichtsrats über ein Standortkonzept; Auslegung des Anstellungsvertrages hinsichtlich der Zahlung einer Tandieme für das Erreichen eines bestimmten ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Information des Aufsichtsrats über ein Standortkonzept

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Information des Aufsichtsrats über ein Standortkonzept; Auslegung des Anstellungsvertrages hinsichtlich der Zahlung einer Tandieme für das Erreichen eines bestimmten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    Nach der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256 ff./juris Tz. 12).

    Es ist, wie schon unter 2. ausgeführt, bereits zweifelhaft, ob die vom Bundesarbeitsgericht in dessen Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 889/07, NJW 2009, 1227 ff.) für Arbeitnehmer entwickelten Grundsätze auf den Kläger Anwendung finden können.

    Nach der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256 ff./juris Tz. 12).

    Es ist, wie schon unter 2. ausgeführt, bereits zweifelhaft, ob die vom Bundesarbeitsgericht in dessen Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 889/07, NJW 2009, 1227 ff.) für Arbeitnehmer entwickelten Grundsätze auf den Kläger Anwendung finden können.

  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06

    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09

    Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    Hat ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der von der Erreichung zu vereinbarender Ziele abhängig ist, und kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3, 281, 252 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat (zuletzt BAG, Urt. v. 12.05.2010 - 10 AZR 390/09, DB 2010, 1944 ff./juris Tz.11 m.N.).

    Hat ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der von der Erreichung zu vereinbarender Ziele abhängig ist, und kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3, 281, 252 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat (zuletzt BAG, Urt. v. 12.05.2010 - 10 AZR 390/09, DB 2010, 1944 ff./juris Tz.11 m.N.).

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urt. v. 09. April 2013 - II ZR 273/11, WM 2013, 931 - 933/juris Tz. 12 m.w.N.).

    Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urt. v. 09. April 2013 - II ZR 273/11, WM 2013, 931 - 933/juris Tz. 12 m.w.N.).

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
    Die stets vorzunehmende abschließende Interessenabwägung (vgl. zu deren Erforderlichkeit: BAG, Urt. v. 28.11.2007 - 5 AZR 952/06/zitiert nach juris), bei welcher die Beendigungsinteressen des Arbeitgebers und das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen sind, führt nicht zu einem Überwiegen des Bestandsschutzinteresses des Klägers.

    Die stets vorzunehmende abschließende Interessenabwägung (vgl. zu deren Erforderlichkeit: BAG, Urt. v. 28.11.2007 - 5 AZR 952/06/zitiert nach juris), bei welcher die Beendigungsinteressen des Arbeitgebers und das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen sind, führt nicht zu einem Überwiegen des Bestandsschutzinteresses des Klägers.

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer

    Die persönliche Eignung für die Anstellung als Vorstand steht und fällt wiederum mit seiner Vertrauenswürdigkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2014 - I-6 U 68/14 -, Rn. 68, juris).

    dd) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH, Urteil vom 14. Februar 2000 - II ZR 218/98 -, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - II ZR 71/06 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2014 - I-6 U 68/14 -, Rn. 70, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51440
OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,51440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2014 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,51440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2014 - 6 U 68/14 (https://dejure.org/2014,51440)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kostenloses Kundenmagazin kann Kennzeichnung als Werbeschrift erfordern - Trennungsgebot gilt auch bei redaktionellen Beiträgen mit über QR-Codes abrufbare Werbung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 58/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    14. August 2014 6 U 58/14 1 O 5/14 Landgericht Mosbach.

    03. September 2014 6 U 58/14 1 O 5/14 Landgericht Mosbach.

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass solche Tatsachen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen darstellen, die eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich machen und nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden dürfen (BGH WM 2013, 180 juris-Rn. 25; BGH WM 2009, 1943 juris-Rn. 8).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Dass Zahlungsunfähigkeit (und keine bloße Zahlungsstockung) anzunehmen ist, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, binnen drei Wochen seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen (vgl. BGHZ 163, 134), bedeutet nicht, dass von Zahlungsunfähigkeit oder von einer Zahlungseinstellung immer schon dann auszugehen ist, wenn eine einzelne Forderung länger als drei Wochen unbeglichen bleibt.
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Es muss sich also mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGH WM 2006, 2312 juris-Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 13 U 50/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger zum Beleg seiner These, dass Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit schon bei ernsthaften Einfordern einer Geldschuld vorliege, auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.02.2013 (Az. 13 U 50/12).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Der Streitfall liegt auch nicht parallel zu demjenigen, der der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.01.2003 (BGH IX ZR 175/02, WM 2003, 400) zugrundelag.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
    Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass solche Tatsachen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen darstellen, die eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich machen und nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden dürfen (BGH WM 2013, 180 juris-Rn. 25; BGH WM 2009, 1943 juris-Rn. 8).
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