Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - I-6 U 80/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3261
OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - I-6 U 80/16 (https://dejure.org/2017,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2017 - I-6 U 80/16 (https://dejure.org/2017,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I-6 U 80/16 (https://dejure.org/2017,3261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis aufgrund Widerrufs durch den Darlehensnehmer; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis aufgrund Widerrufs durch den Darlehensnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Ganz abgesehen davon, dass die Kläger selbst nicht behaupten und auch sonst nichts dafür ersichtlich ist, dass dem durchschnittlichen Verbraucher der Unterschied zwischen einem Rechtsbehelf und einem Gestaltungsrecht überhaupt bewusst und bekannt ist, weswegen eine hierauf gestützte Eignung zur Irreführung von vorneherein ausscheiden dürfte, wird der Verbraucher bei der hier maßgeblichen objektiven Auslegung der Belehrung (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Tz. 15) erkennen, dass es sich schlicht um ein sprachliches Formulierungsversehen handelt und das Recht zum Widerruf gemeint ist.

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof (XI ZR 564/15) entschiedenen Fall werden dem Verbraucher die Umstände der jeweiligen Dauer mithin gerade mitgeteilt und sind diese von ihm auch selbstständig überprüfbar.

  • LG Kleve, 08.03.2016 - 4 O 44/15

    Erklärung des Widerrufs des Darlehensvertrages i.R.d. Widerrufsfrist;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Die Berufung der Kläger gegen das am 08.03.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 44/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen (sinngemäß), unter Abänderung des am 08.03.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Kleve (4 O 44/15).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Die vorsorgliche Belehrung über Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs bei einem verbundenen Geschäft, welches tatsächlich nicht vorliegt, mag eine der Gesetzlichkeitsfiktion entgegenstehende Bearbeitung der Musterbelehrung in Form der unvollständigen Umsetzung des Gestaltungshinweises (8) darstellen, nicht aber einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot (so wohl auch BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2306 ff. Tz. 27, der diesen Aspekt nur im Zusammenhang mit der Gesetzlichkeitsfiktion anspricht).
  • OLG Nürnberg, 26.09.2016 - 14 U 969/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages - Form der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Unzumutbar ist die Erhebung einer Leistungsklage nämlich auch dann, wenn die Berechnungen der beiderseitigen Ansprüche aller Voraussicht nach nicht zu einem positiven Saldo für den Darlehensnehmer führen werden (so OLG Nürnberg, Urt. v. 26.09.2016 - 14 U 969/15, WM 2016, 2392 ff.).
  • OLG München, 09.11.2015 - 19 U 4833/14

    Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Wirksamkeit, Fernabsatzgeschäft,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Nach alledem muss es dem Unternehmer zur Meidung etwaiger Rechtsnachteile für den Fall, dass womöglich doch ein verbundenes Geschäft vorliegt, gestattet sein, die entsprechende Belehrung vorsorglich mit aufzunehmen (so auch OLG München, Urt. v. 09.11.2015 - 19 U 4833/14, WM 2016, 123 ff. Tz. 40).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Entscheidend ist, ob der vom Gesetz mit der Einräumung des Widerrufsrechts zu Gunsten des Verbrauchers verfolgte Zweck mit der verwendeten Widerrufsbelehrung noch erreicht wird (BGH, Urt. v.04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989 ff. Tz. 15 ff.).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Dies ist nicht der Fall, wenn der streitige Anspruch erst noch aufwändig beziffert werden muss (so etwa BGH, Urt. v. 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256 und statt anderer Greger in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 256 Rn. 7a m.w.N.; PG/Geisler, ZPO, 4. Auflage, § 256 Rn. 12).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Abgesehen davon, dass der Beklagten die sinngemäß zutreffende Wiedergabe des Gesetzestextes nicht als Belehrungsfehler angelastet werden kann, weil sie nicht noch deutlicher als das Gesetz sein muss (BGH, Beschluss v. 27.09.2016 - XI ZR 309/15 Tz. 8), ist die Belehrung aber auch deshalb nicht objektiv irreführend, weil der durchschnittliche Verbraucher ohne weiteres erkennen wird, wann die Regelung in Satz 2 ihn betrifft und wann dies nicht der Fall ist.
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08

    Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    Der Antrag zielt auf die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ab (BGH, Beschluss v. 29.09.2009 - XI ZR 37/08), welches an einer gegenwärtigen Gefahr der Unsicherheit leidet, weil die Beklagte die Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis aufgrund der Widerrufserklärung der Kläger bestreitet.
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
    So liegen die Dinge im Grundsatz auch hier, da die Kläger ihren Anspruch aus § 346 BGB nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2015 (XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441 f.) ermitteln müssten, was mit einem gewissen Rechenaufwand verbunden ist.
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 370/17

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Anforderungen an eine deutliche Belehrung

    Mittels der Wendung, "[s]ofern" der Verbraucher "nicht taggleich mit dem Vertragsschluss" über sein Widerrufsrecht "belehrt worden" sei, betrage "die Frist einen Monat", bildete die Beklagte aber entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts den Anwendungsbereich des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB aF - dem Darlehensnehmer nachteilig - unzutreffend ab (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2018 - 9 U 89/17, juris Rn. 26 ff.; offen OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2017 - 31 U 52/16, juris Rn. 34; dagegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2017 - 6 U 80/16, juris Rn. 21; OLG Köln, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 13 U 154/15, juris Rn. 6 und vom 4. März 2016 - 13 U 252/15, juris Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2018 - 7 U 254/16
    Soweit die Oberlandesgerichte Köln (B. v. 04.03.2016, 13 U 252/25, juris) und Düsseldorf (Urt. v. 09.02.2017, 6 U 80/16, juris) inhaltsgleiche Belehrungen auch hinsichtlich der Fristdauer letztlich als gesetzeskonform angesehen, weil sie der Auffassung waren, die Formulierung "nicht taggleich" sei aufgrund der vorausgegangenen Definition des Fristbeginns (erst mit Erhalt von Vertragsurkunde und Belehrung) für den Verbraucher erkennbar dahin zu verstehen, dass damit nur "nach" Vertragsschluss gemeint sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2018 - 7 U 182/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

    Auch die Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 04.03.2016, Az. 13 U 252/25) und Düsseldorf (Urteil vom 09.02.2017, Az. 6 U 80/16) haben die Belehrung hinsichtlich der Fristdauer letztlich als gesetzeskonform angesehen, weil sie der Auffassung waren, die Formulierung "nicht taggleich" sei aufgrund der vorausgegangenen Definition des Fristbeginns (erst mit Erhalt von Vertragsurkunde und Belehrung) für den Verbraucher erkennbar dahin zu verstehen, dass damit nur "nach" Vertragsschluss gemeint sei.
  • BGH, 10.09.2019 - XI ZR 175/17

    Widerruf der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2017 - 6 U 80/16, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse - ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht