Rechtsprechung
LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung eines Beteiligten als Vertrauensperson zur Antragstellung bzgl. Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten bei Anordnung der Abschiebehaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 22.04.2013 - 65 XIV 24/13
- AG Recklinghausen, 12.12.2013 - 7 T 404/13
- LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem …
Auszug aus LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13
Ein Recht des Beteiligten zu 2, einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu stellen, folgt auch nicht etwa aus einer teleologisch erweiternden Auslegung von § 62 Abs. 2 FamFG, wie sie es der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 06.10.2011 - V ZB 314/10 - (FGPrax 2012, 44 f.) dargelegt hat. - BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde …
Auszug aus LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13
Nur der Betroffene, der durch die Entscheidung des Amtsgerichts Recklinghausen beeinträchtigt worden ist, kann das erforderliche Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG haben (vgl. BGH FGPrax 2013, 131 f, 132).
Rechtsprechung
AG Recklinghausen, 12.12.2013 - 7 T 404/13 |
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Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 22.04.2013 - 65 XIV 24/13
- AG Recklinghausen, 12.12.2013 - 7 T 404/13
- LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14