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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 22.01.2015 - I-8 O 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1899
LG Arnsberg, 22.01.2015 - I-8 O 104/14 (https://dejure.org/2015,1899)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.01.2015 - I-8 O 104/14 (https://dejure.org/2015,1899)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - I-8 O 104/14 (https://dejure.org/2015,1899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat i.R. des Verkaufs von Sonnenschirmen; Unterlassungsbegehren bzgl. der Nutzung einer Weiterempfehlungsfunktion

  • online-und-recht.de

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion), die durch Amazon begangen werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haften für Rechtsverstöße von Amazon

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 1859/13

    Benutzung von Amazon-Bildern für eigene Angebote

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG München (ZUM-RD 2014, 576 ff., zitiert nach "juris", Teilziffer 49) an, das ausführt, eine Haftung nach dieser Norm setze voraus, dass der jeweilige Beauftragte in die betriebliche Organisation des diesen beauftragenden Unternehmens in der Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und der Betriebsinhaber einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV/GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. X. zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. X. Abstand genommen wird.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV/GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. X. zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. X. Abstand genommen wird.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV/GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. X. zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. X. Abstand genommen wird.
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Das Urteil des BGH vom 12.01.2011 (MMR 2011, 238) betrifft einen Fall, in dem im Internet ein Fahrzeug mit Standheizung beworben war, das tatsächlich diese Standheizung nicht aufwies.
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
    Sie können nicht mit der von anderen Gerichten gegebenen Begründung fortgewischt werden, durch die Beauftragung der Fa. X. mache sich der jeweilige Auftraggeber - hier somit die Beklagte - die Handlungen der Fa. X. "zu Eigen" und müsse sich die Angaben der Fa. X. deshalb "als eigene Angaben zurechnen lassen" (so OLG Köln, Urteil vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 -).
  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

    Die Verfügungsbeklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Arnsberg und die einstweilige Verfügung gemäß Beschluss vom 25.08.2014 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 03.09.2014 Aktgenzeichen I-8 O 104/14 vollständig aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
  • LG Arnsberg, 05.03.2015 - 8 O 10/15

    Irreführung durch die Bewerbung von Sonnenschirmen und Zubehör in einer

    Die Kammer hat bereits in einer früheren Entscheidung (I-8 O 104/14) dargelegt, dass es vor dem Hintergrund, das grundsätzlich auf den durchschnittlichen Verbraucher abzustellen sei, fraglich erscheine, ob es sich um eine "spürbare" Beeinträchtigung im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG handele.
  • LG Arnsberg, 16.07.2015 - 8 O 47/15

    Zur irreführenden Produktabbildung

    Die Kammer hat bereits in einer früheren Entscheidung (I-8 O 104/14) dargelegt, dass es vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich auf den durchschnittlichen Verbraucher abzustellen sei, zwar fraglich erscheine, ob es sich um eine "spürbare" Beeinträchtigung im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG handele.
  • LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße

    Die Klägerin erwirkte daraufhin eine von der Kammer vom 25.08.2014 erlassene einstweilige Verfügung, mit der den genannten, nunmehr in der vorliegenden Hauptsache gestellten Anträgen im Wege der einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde (I-8 O 104/14 LG Arnsberg), wobei die einstweilige Verfügung durch Beschluss vom 03.09.2014 im Hinblick auf das Rubrum berichtigt wurde.
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 25.08.2014 - 8 O 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,63515
LG Arnsberg, 25.08.2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63515)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25.08.2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63515)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25. August 2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63515)
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   LG Arnsberg, 03.09.2014 - 8 O 104/14   

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https://dejure.org/2014,63735
LG Arnsberg, 03.09.2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63735)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 03.09.2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63735)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 03. September 2014 - 8 O 104/14 (https://dejure.org/2014,63735)
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