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Rechtsprechung
   LG Bochum, 09.06.2009 - I-9 S 174/08   

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https://dejure.org/2009,27200
LG Bochum, 09.06.2009 - I-9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,27200)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.06.2009 - I-9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,27200)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - I-9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,27200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Gläubigerbenachteiligung bei Insolvenzanfechtung von Arbeitnehmeranteilen; Auswirkungen der Neuregelung des § 28e Abs. 1 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf eine evtl. Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 129 Insolvenzordnung (InsO); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Die Rechtsänderung zum 01.01.2008 hat sich hier also - anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 27.03.2008 entschiedenen Fall (vgl. BGH ZIP 2008, 747) - nicht auf einen bereits abgeschlossenen Fall ausgewirkt.

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Wortlaut des § 28e Abs. 1 S.2 SGB IV eindeutig ist und offensichtlich einen Willen des Gesetzgebers zur Änderung des bisherigen Rechts dokumentiert (vgl. BGH NJW 2008, 1535, 1536).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Sie liegt vor, wenn "ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörige Tatbestände eingreift" (sogen. echte Rückwirkung - BVerfGE 11, 139, 145f) beziehungsweise es "normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d. h. gültig geworden ist" (sogen. Rückbewirkung von Rechtsfolgen - BVerfGE 63, 343, 353).
  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 158/05

    Insolvenzanfechtung - Kongruente Deckung

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Daraus ist nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts aber nicht zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin zu schließen, da diese ebenso unstreitig die Rückstände letztlich wieder vollständig ausgeglichen hat und es zu keinem dauerhaften Rückstand gekommen ist, so dass vorliegend auch nicht das von dem Kläger zitierte Urteil des OLG Rostock vom 10.07.2006 (3 U 158/05, ZInsO 2006, 1109-1111) einschlägig ist, da dort dauerhaft ein hoher ein Rückstand beim Sozialversicherungsträger verblieb.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Sie liegt vor, wenn "ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörige Tatbestände eingreift" (sogen. echte Rückwirkung - BVerfGE 11, 139, 145f) beziehungsweise es "normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d. h. gültig geworden ist" (sogen. Rückbewirkung von Rechtsfolgen - BVerfGE 63, 343, 353).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Dabei ist allerdings auf die "objektivierten Sicht des Schuldners" abzustellen(vgl. BGH, Urteil v. 15.05.2003 IX ZR 194/02; Seite 4).
  • LG Kiel, 23.12.2008 - 4 O 97/08

    Auslegung des § 28e Abs. 1 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV);

    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Dieses Ergebnis bedarf nach Ansicht der Kammer auch keiner einschränkenden Auslegung wie sie das Landgericht Kiel in der Entscheidung vom 23.12.2008 (4 O 97/08) vorgenommen hat.
  • LG Offenburg, 18.12.2008 - 2 O 299/08
    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Er steht also unter dem Vorbehalt einer späteren Entscheidung des Insolvenzgerichts (ebenso LG Offenburg, ZInsO 2009, 670).
  • OLG Hamburg, 14.05.2004 - 1 U 26/04
    Auszug aus LG Bochum, 09.06.2009 - 9 S 174/08
    Zahlt der Insolvenzschuldner über einen längeren Zeitraum Beiträge zur Sozialversicherung erst mit monatelanger Verzögerung und in einigen Fällen erst nach Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so ist eine solche schleppende Zahlungsweise trotz der teilweisen Strafbewährtheit für sich gesehen kein sicheres Indiz für eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit, sondern kann auch als bloßer Schlendrian oder als Zeichen nur vorübergehender Zahlungsengpässe verstanden werden, weswegen solche Gegebenheiten nicht ohne weiteres die Kenntnis des Gläubigers von Umständen belegen, die i.S.v. § 130 Abs. 2 InsO zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen(vgl. OLG Hamburg Urteil vom 14.05.2004, Az.: 1 U 26/04).
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   LG Wuppertal, 04.06.2009 - 9 S 174/08   

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https://dejure.org/2009,28705
LG Wuppertal, 04.06.2009 - 9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,28705)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.06.2009 - 9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,28705)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 9 S 174/08 (https://dejure.org/2009,28705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Belastung jedes einzelnen Wohnungseigentumsrechts in voller Höhe mit grundstücksbezogenen öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren als öffentlich-rechtliche Last; Gesamthaftung jeder einzelnen Wohnungseigentumseinheit für die Lasten aller anderen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.06.2009 - 9 S 174/08
    Denn dabei geht es um die persönliche Haftung der Wohnungseigentümer (allein hiermit beschäftigt sich auch die Entscheidung des BVerwG NJW 2006, 791ff) und nicht darum, welche öffentlich-rechtliche dingliche Last auf dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ruht.
  • AG Dortmund, 26.06.2008 - 275 K 10/03

    Abfallgebühr als personenbezogene Gebühr

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.06.2009 - 9 S 174/08
    Der Begriff "Grundstück" wird im ZVG verwendet als Synonym für den Begriff "Gegenstand der Immobiliarzwangsvollstreckung", §§ 864, 869 ZPO (AG Dortmund v. 26.6.2008, 275 K 10/03).
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