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   LG Bochum, 03.03.2015 - I-9 S 181/14   

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https://dejure.org/2015,44076
LG Bochum, 03.03.2015 - I-9 S 181/14 (https://dejure.org/2015,44076)
LG Bochum, Entscheidung vom 03.03.2015 - I-9 S 181/14 (https://dejure.org/2015,44076)
LG Bochum, Entscheidung vom 03. März 2015 - I-9 S 181/14 (https://dejure.org/2015,44076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Nebenkostenabrechnungssaldos bei Geltendmachung einer formellen Unwirksamkeit der Abrechnung; Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechung bei Fehlen von Angaben zu einem Vorwegabzug nach der Rspr. des BGH

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 09.10.2013 (Az. VIII ZR 22/13) den Weg zu einer Rechtsprechungsänderung eingeläutet.

    Dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind, denn auch dies hat Einfluss auf die dem Mieter angelasteten Kosten (BGH, Urt. v. 09.10.2013, Az. VIII ZR 22/13, NZM 2014, 26 (27 Tz. 14 m. weit. Nachw.)).

    Dann sind die Angabe der Gesamtkosten und eine Erläuterung der Aufteilung gerade nicht erforderlich (BGH, NZM 2014, 26 (27 Tz. 17 ff.)).

    Diese Frage ist nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 22/13, und vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 201/13, in denen der Bundesgerichtshof angekündigt hat, seine bisherige Rechtsprechung überprüfen zu wollen, offen.

  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer

    Auszug aus LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
    Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 S. 6 BGB greift daher von vorneherein nicht bei den Abrechnungspositionen, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt (BGH, NJW 2011, 1867).

    Die grundlegende Unterscheidung zwischen einer die Abrechnungsfrist wahrenden formell ordnungsgemäßen aber materiell fehlerhaften Abrechnung, die die Einwendungsfrist in Gang setzt und einer bereits formell mangelhaften Abrechnung, die nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr nachgebessert werden kann und die die Einwendungsfrist für den Mieter nicht in Gang setzt, ist bereits in der gesetzlichen Regelung des § 556 BGB angelegt, auch wenn die Unterscheidung zwischen formellen und materiellen Mängeln im Wortlaut der Vorschrift nicht eindeutig zum Ausdruck kommt (s. zum Ganzen BGH, NJW 2011, 1867 (1869 f.)).

  • AG Bochum, 18.09.2014 - 83 C 50/14

    Zahlungsbegehren des Vermieters bzgl. eines Nebenkostenabrechnungssaldos aus

    Auszug aus LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 18.09.2014 (Az.: 83 C 50/14) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 18.09.2014 (Az.: 83 C 50/14) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13

    Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des

    Auszug aus LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
    Diese Frage ist nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 22/13, und vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 201/13, in denen der Bundesgerichtshof angekündigt hat, seine bisherige Rechtsprechung überprüfen zu wollen, offen.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
    In die Abrechnung sind bei Gebäuden mit mehreren Mieteinheiten als Mindestangaben regelmäßig eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2008, Az.: VIII ZR 295/07, zitiert nach juris).
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