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LG Bochum, 27.08.2008 - I - 9 S 73/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufforderungen zur umgehenden Beseitigung der geschilderten Mängel als ausreichende Fristsetzung i.S.v. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Differenzierung zwischen einem Zeitbezug der Leistungsaufforderung und einer Fristsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 19.02.2008 - 63 C 491/07
- LG Bochum, 27.08.2008 - I - 9 S 73/08
- BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bochum, 19.02.2008 - 63 C 491/07
Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung aufgrund fehlender Bearbeitung …
Auszug aus LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum - Az.: 63 C 491/07 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 10.02.2008, Az. 63 C 491/07, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 2.194,09 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.
- RG, 01.03.1911 - III 79/10
Kündigungsrecht des Mieters; Frist zur Hebung eines Mangels
Auszug aus LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08
Diese Ansicht beruft sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 75, 354, 357).
- OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
Keine endgültige Erfüllungsweigerung des Werkunternehmers trotz unberechtigter …
Hätte das Gericht einen solchen Hinweis erteilt, hätte sich der Kläger auf Rechtsprechung, etwa auf eine Entscheidung des Landgerichts Bochum vom 27.08.2008, Az.: I-9 S 73/08, berufen.