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   OLG Hamm, 23.04.2013 - I-9 U 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28052
OLG Hamm, 23.04.2013 - I-9 U 12/13 (https://dejure.org/2013,28052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2013 - I-9 U 12/13 (https://dejure.org/2013,28052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2013 - I-9 U 12/13 (https://dejure.org/2013,28052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem aus einer wartepflichtigen Straße durch eine Lücke in der Kolonne einbiegenden Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 7 StVG, 5Abs. 3 Nr. 1, 8 StVO
    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kollision überholenden Fahrzeugs mit einem aus einer wartepflichtigen Straße durch eine Lücke in der Kolonne einbiegenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überholen einer Fahrzeugkolonne und die Kollision mit einem Abbieger

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Mitverschulden beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrweise ist bei Vorbeifahrt an einer Fahrzeugkolonne anzupassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrweise ist bei Vorbeifahrt an einer Fahrzeugkolonne anzupassen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Eigenverschulden bei Verkehrsunfall - Eile kann gefährlich sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Aufgepasst beim Überholen von Fahrzeugkolonnen - Bei Unfall kann Mithaftung drohen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Wer bei unübersichtlicher Verkehrslage überholt, kann für einen Unfall mitverantwortlich sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsteilnehmer muss bei Verletzung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots 1/3 des zu bewertenden Verschuldensanteils selbst tragen - Überholer einer Fahrzeugkolonne müssen auch bei eigener Vorfahrt Vorsicht walten lassen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Überholen: Wer hat Schuld?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrweise kann bei Vorbeifahrt an einer Fahrzeugkolonne anzupassen sein

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 3 O 227/12
  • OLG Hamm, 23.04.2013 - I-9 U 12/13

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.02.1988 - 2 ObOWi 12/88

    Wartepflichtiger; Vorfahrtstraße; Lücke; Sichtgewinnung; Vortasten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 12/13
    Langsames Fahren bzw. Schrittgeschwindigkeit, wie der Zeuge G es geschildert hat, entspricht dabei nicht einem vorsichtigen Hineintasten, durch das dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße die Möglichkeit eingeräumt werden soll, das einfahrende Fahrzeug rechtzeitig wahrzunehmen und auf dieses zu reagieren (BayObLG NZV 1988, 77).
  • KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 12/13
    Denn die Überholverbote nach Abs. 3 und Abs. 3 a schützen den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr, die durch falsches Fahren des Überholenden gefährdet werden können (König in HentschelKönigDauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 5 Rn. 33), nicht aber den aus einer im Querverkehr befindlichen nachgeordneten Straße Einfahrenden (KG, KGR 2009, 235; juris).
  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, da die gesetzlich normierten Überholverbote nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr (vgl. OLG Hamm, vom 23.04.13 - 9 U 12/13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. A. § 5 StVO Rn. 33, vgl. auch KG NZV 1998, 376 f.) schützen, nicht jedoch den Einfahrenden, der vielmehr gem. § 10 StVO gehalten ist, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und mithin auch der überholenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 1 U 147/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einer zum Stillstand gekommenen

    Er darf sich der Lücke daher nur mit voller Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 9. Februar 2016, Az.: I-1 U 50/15; Urteil vom 26. August 2014, Az.: I-1 U 151/13, bei juris; Urteil vom 11. März 2014, Az.: I-1 U 71/13; OLG Hamm NZV 2014, 176; Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 8 StVO Rn 65).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Deshalb darf er, wenn er den nicht von der Kolonne in Anspruch genommenen Fahrbahnteil nicht zuverlässig einsehen kann, sich in diesen nur langsam hineintasten (OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2018, Az.: 7 U 56/18 - juris OLG Hamm, Urteil vom 23. April 2013 - I-9 U 12/13 -, juris).

    Gerade weil der Zeuge H den Gegenverkehr wegen des wartenden Fahrzeuges im Gegenverkehr nicht sehen konnte, musste er sich wie ein Wartepflichtiger verhalten und sich gegebenenfalls vorsichtig vortasten (König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 23. April 2013 - I-9 U 12/13 -, juris).

  • LG Tübingen, 10.12.2013 - 5 O 80/13

    Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kollision einer eine

    Eine Abwägung der beiderseitigen Verschuldensbeiträge und der Betriebsgefahren lässt eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten als angemessen erscheinen, da der Verstoß gegen § 10 StVO (mit der Pflicht zum Gefährdungsausschluss) den Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot und die Betriebsgefahr deutlich überwiegt (vgl. KG Berlin, 12 U 1032/95, Urteil v. 4.3.1996; OLG Hamm 9 U 191/13 und OLG Hamm, 9 U 12/13, Urteil vom 23.4.2013).
  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 182/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vertrauen auf die Beachtung des Vorrangs des

    Deshalb darf er, wenn er den nicht von der Kolonne in Anspruch genommenen Fahrbahnteil nicht zuverlässig einsehen kann, sich in diesen nur langsam hineintasten (BGH, Urt. v. 26.09.1995, Az.: VI ZR 151/94; OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2013, Az.: 9 U 12/13; jurisPK-StVR/Spelz, 1. Aufl. 2016, § 8 StVO, Rn. 36).

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2013, Az.: 9 U 12/13; KG Berlin, Beschl. v. 15.12.2005, Az.: 12 U 165/05; LG Saarbrücken, Urt. v. 14.09.2012, Az.: 13 S 101/12 und Urt. v. 16.11.2012, Az.: 13 S 117/12).

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Die gesetzlich normierten Überholverbote schützen auch den nachfolgenden Verkehr, der durch falsches Überholen eines Vorausfahrenden gefährdet werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.04.13 - 9 U 12/13, juris Rn. 14; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 5 StVO Rn. 33).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, da die gesetzlich normierten Überholverbote nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr (vgl. OLG Hamm, vom 23.04.13 - 9 U 12/13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. A. § 5 StVO Rn. 33, vgl. auch KG NZV 1998, 376 f.) schützen, nicht jedoch den Einfahrenden, der vielmehr gem. § 10 StVO gehalten ist, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und mithin auch der überholenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
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