Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.2011 - I-9 U 158/10   

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https://dejure.org/2011,57463
OLG Hamm, 18.03.2011 - I-9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,57463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2011 - I-9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,57463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2011 - I-9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,57463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Glatteissturz eines Besuchers an einem Sonntagmorgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2011 - 9 U 158/10
    Diese Pflicht setzt zunächst eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH, NJW 2009, 3302, 3303).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4026
OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,4026)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2011 - 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,4026)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2011 - 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,4026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der Altersvorsorge empfohlenen Modells

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der Altersvorsorge empfohlenen Modells

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Beruhte der Erwerb der Anlage(n) auf einer Aufklärungspflichtverletzung oder auf einer unerlaubten Handlung der Beklagten, so stünde dem Kläger - ungeachtet der Höhe der tatsächlichen Leistungen der Versicherungen und seiner eigenen Aufwendungen bis zum Vertragsende (vgl. hierzu BGHZ 162, 306 ff) - ein Schadensersatzanspruch zu; die Investitionen des Klägers wären in der Weise rückabzuwickeln, dass die Beklagten den Kläger von Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellten und ihm sein Eigenkapital - vorbehaltlich anzusetzender Abzüge - zurückzahlten, während ihnen wiederum die Leistungen aus den Versicherungsverträgen abzutreten wären.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2005, 1579; BGH MDR 2010, 1051) entsteht der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Anspruch eines Anlegers bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Kapitalanlage.

    Denn wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 1579 m.w.N.).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2005, 1579; BGH MDR 2010, 1051) entsteht der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Anspruch eines Anlegers bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Kapitalanlage.

    Der Beginn der nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Verjährungsfrist ist in Überleitungsfällen der vorliegenden Art allerdings unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen mit der Folge, dass die Frist nur dann am 1.1.2002 beginnt, wenn der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von dem ihm zustehenden Anspruch hat (BGH NJW 2007, 1584; BGH Urt. v. 19.11.2009 - III ZR 169/08; BGH Urt. v. 08.07.2010 - III ZR 249/09 = BB 2010, 2005; BGH Urt. v. 22.07.2010 - III ZR 203/09).

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 431/02

    Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Vermittlungs-GmbH bei bewusstem

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Eine Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Kapitalanlagevermittlungsgesellschaft nach § 826 BGB kommt in Betracht, wenn er es bewusst unterlässt, einen Anlageinteressenten über Risiken der zu vermittelnden Beteiligung zu unterrichten und hierbei davon ausgehen muss, dass der Anlageinteressent bei gebotener Information die Anlageentscheidung nicht treffen würde (BGH Beschl. v. 27.05.2003 - VI ZR 431/02; BGH ZIP 2001, 2276).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Als Anlagevermittlerin schuldete die Beklagte zu 1. dem Kläger eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung waren (BGH in st.Rspr., vgl. BGH VersR 2010, 112; NJW-RR 2007, 1692 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Der Beginn der nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Verjährungsfrist ist in Überleitungsfällen der vorliegenden Art allerdings unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen mit der Folge, dass die Frist nur dann am 1.1.2002 beginnt, wenn der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von dem ihm zustehenden Anspruch hat (BGH NJW 2007, 1584; BGH Urt. v. 19.11.2009 - III ZR 169/08; BGH Urt. v. 08.07.2010 - III ZR 249/09 = BB 2010, 2005; BGH Urt. v. 22.07.2010 - III ZR 203/09).
  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 65/99

    Haftung eines Treuhänders gegenüber Anlegern wegen eines fehlerhaften

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung passe auf den vorliegenden Fall nicht; die BGH-Rechtsprechung betreffe Optionsgeschäfte, bei denen das Verlustrisiko ein Vielfaches des Einsatzes betragen habe und die Erzielung eines Gewinns praktisch von vornherein ausgeschlossen gewesen sei, die Entscheidung des OLG Hamburg - Az. 11 U 65/99 - sei zu einem Fall ergangen, in dem der Vermittler in die eigene Tasche gewirtschaftet habe, und die Entscheidung des OLG Celle betreffe einen Sachverhalt, in denen den Vermittlern gerade der Vorwurf gemacht worden sei, überhaupt nichts gewusst zu haben.
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Die - hier nicht entkräftete - Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Rahmen des § 826 BGB (BGH NJW 1994, 512).
  • BGH, 14.04.1986 - II ZR 123/85

    Voraussetzungen der Prospekthaftung - Treuhänderpflichten - Verschulden vor

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Ausreichend ist insoweit ein leichtfertiges Verhalten, welches den Schluss erlaubt, dass eine Schädigung der Anleger in Kauf genommen, also - zumindest bedingt - vorsätzlich gehandelt wurde (BGH VersR 2008, 966; BGH NJW-RR 1986, 1158).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 13/03

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    In gleicher Weise führt es zur deliktischen Haftung des Geschäftsführers, wenn ein Anleger mit Hilfe unrichtiger (Prospekt-)Angaben durch arglistige Täuschung zum Vertragsschluss veranlasst werden soll (BGH WM 1986, 1383; BGH WM 2005, 736.).
  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 377/00

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10
    Eine Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Kapitalanlagevermittlungsgesellschaft nach § 826 BGB kommt in Betracht, wenn er es bewusst unterlässt, einen Anlageinteressenten über Risiken der zu vermittelnden Beteiligung zu unterrichten und hierbei davon ausgehen muss, dass der Anlageinteressent bei gebotener Information die Anlageentscheidung nicht treffen würde (BGH Beschl. v. 27.05.2003 - VI ZR 431/02; BGH ZIP 2001, 2276).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 07.07.1986 - II ZR 6/86

    Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung einer

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

  • OLG Hamm, 18.01.2007 - 4 U 22/06

    Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflichten beim Abschluss einer

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2011 - L 9 U 158/10   

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https://dejure.org/2011,123200
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2011 - L 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,123200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2011 - L 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,123200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2011 - L 9 U 158/10 (https://dejure.org/2011,123200)
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