Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 03.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - I-9 U 171/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19722
OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - I-9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,19722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2009 - I-9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,19722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2009 - I-9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,19722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Klägerin bereits anlageerfahren war, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet hat, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629):.

    Daher kommt es auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Discount-Broker an (vgl. BGH NJW 2000, 359 ff.; BGH NJW-RR 2004, 484 ff.).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Klägerin bereits anlageerfahren war, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet hat, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629):.

    Daher kommt es auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Discount-Broker an (vgl. BGH NJW 2000, 359 ff.; BGH NJW-RR 2004, 484 ff.).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Es ergibt sich dann die Notwendigkeit, die gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls, die möglicherweise auch Grundzüge bestimmter zu missbilligender branchentypischer Handlungsweisen aufzeigen, daraufhin zu untersuchen, ob sich ausreichende Anhaltspunkte für die Beteiligung an einem sittenwidrigen Verhalten ergeben (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

    Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Anlagevermittler verfolgt oder ob er dessen Handeln möglicherweise sogar innerlich ablehnt, ist für die Haftung unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29 m.w.N.).

    Der Schwierigkeit eines solchen Negativbeweises ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gegenpartei die entsprechende Behauptung unter Benennung übersandten Aufklärungsmaterials substantiiert bestreiten und die beweisbelastete Partei sodann die Unrichtigkeit dieser Gegendarstellung beweisen muss (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06

    Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Denn ein Kunde steht warnenden Hinweisen nach ersten durchgeführten Optionsgeschäften nicht mehr unvoreingenommen gegenüber, und zwar unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste erzielt wurden (vgl. BGH WM 1993, 1457, 1458).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat bzw. einer unerlaubten Handlung genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig nicht als strafbare bzw. deliktische Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren bzw. deliktischen Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGH, 5. Strafsenat, NJW 2000, 3010, 3011).
  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Ebenso wenig steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 147, 343 ff. der Annahme eines bedingten Vorsatzes der Beklagten entgegen.
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann anwendbar, wenn der Geschädigte durch eine unerlaubte Handlung zur Überweisung von Geld bestimmt worden ist (vgl. BGH WM 2008, 291).
  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 8 O 123/07

    Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 8 O 418/07

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts bei Beteiligung eines Beklagten an

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 13/14

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Ob vorliegend eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, weil sich der Antragsgegner darauf beruft, dass die Schiedsabrede selbst gegen den ordre public verstoße (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.2009 - 9 U 171/08, in: IPSpr 2010, 110 ff.), kann dahinstehen, weil dies aus den nachstehenden Gründen nicht der Fall ist.
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 18/14

    Vollstreckbarerklärung eines in einem Schiedsverfahren ergangenen

    Ob vorliegend eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, weil sich der Antragsgegner darauf beruft, dass die Schiedsabrede selbst gegen den ordre public verstoße (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.2009 - 9 U 171/08, in: IPSpr 2010, 110 ff.), kann dahinstehen, weil dies aus den nachstehenden Gründen nicht der Fall ist.
  • LG Krefeld, 16.06.2011 - 5 O 334/08

    Wirksamkeit einer vertraglichen Schiedsklausel bzw. Schiedsabrede nach deutschem

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung zu I -9 U 171/08 vom 09.03.2009 an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.06.2009 - 9 U 171/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39034
OLG Celle, 03.06.2009 - 9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,39034)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2009 - 9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,39034)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 9 U 171/08 (https://dejure.org/2009,39034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,39034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht