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   OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - I-9 U 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16623
OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - I-9 U 18/07 (https://dejure.org/2007,16623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2007 - I-9 U 18/07 (https://dejure.org/2007,16623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - I-9 U 18/07 (https://dejure.org/2007,16623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschleichung von Zinszahlungen unter Umgehung einer gesellschaftsrechtlichen Regelung und unter grober Verletzung der Treuepflicht als Gesellschafter; Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Feststellung der Jahresabschlüsse; Anspruch auf Verzinsung einer ...

  • Judicialis

    HGB § 166; ; HGB § 166 Abs. 3; ; ZPO § 93; ; BGB § 195; ; BGB § 260 Abs. 2; ; BGB § 780; ; BGB § 781

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauch einer gesellschaftsvertraglichen Verzinsungsregelung für Gesellschafterdarlehen - Kein Feststellungsinteresse bei Vorfragenklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkenntnis, Feststellung, Feststellungsklage, Informationsrechte, Jahresabschluss, Kontrollrechte, Laufende Verwaltung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - 9 U 18/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn sie in einer den ganzen Anspruch erfassenden Rüge zureichend begründet worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 177, 178; Zöller/Gummer/Heßler, 26. Aufl., § 520 Rdnr. 37).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - 9 U 18/07
    Das Nichtbestehen eines derartigen Rechtsverhältnisses kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. zur Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses: BGH NJW-RR 1992, 227).
  • BGH, 23.03.1992 - II ZR 128/91

    Informationsrechte des Verwaltungsrats gegenüber der Geschäftsführung; actio pro

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - 9 U 18/07
    Insoweit steht ihr kein allgemeines Informations- und Kontrollrecht in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung zu (vgl. BGH NJW 1992, 1890, 1891).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2007 - 9 U 18/07
    Letztlich geht es der Klägerin damit nur um die Klärung einer Vorfrage, die nicht zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2008 - 12 U 690/07

    GmbH: Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen der Gesellschafter;

    Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 6. April 1981 - II ZR 186/80, BGHZ 80, 357; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I-9 U 18/07, in juris veröffentlicht), die nach § 195 BGB seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 nur noch 3 Jahre beträgt.
  • OLG Köln, 17.10.2013 - 18 Wx 8/13

    Umfang der Kontrollrechte des Kommanditisten hinsichtlich des Jahresabschlusses

    Nach Auffassung des OLG München (NZG 2008, 864; 2009, 658; 2011, 744; wohl auch OLG Düsseldorf 8.10.2007 - I - 9 U 18/07 ) dient das Antragsrecht nach § 166 Abs. 3 HGB der Durchsetzung des dem Kommanditisten zustehenden Informationsrechts, das nicht lediglich auf die Prüfung der Richtigkeit des Jahresabschlusses beschränkt ist, sondern sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch auf die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und auf die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen erstreckt.
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    Der Senat hat zu Informationszwecken die Akte 1 O 3989/04 LG Osnabrück = 9 U 18/07 OLG Oldenburg = XII ZR 29/09 BGH beigezogen.
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