Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 01.03.2004 | OLG Köln, 18.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - I-9 U 196/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16840
OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - I-9 U 196/03 (https://dejure.org/2005,16840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2005 - I-9 U 196/03 (https://dejure.org/2005,16840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03 (https://dejure.org/2005,16840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Auflassungserklärung wegen Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden; Annahme einer dauerhaften Störung der Geistestätigkeit; Erstreckung der Nichtigkeit eines Wuchergeschäfts auf das Verfügungsgeschäft des Bewucherten; Auffälliges Missverhältnis zwischen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Letzteres gilt z.B. bei Rechtsbedingungen, aber auch für Bedingungen, deren Eintritt allein vom Willen des Erklärungsempfängers abhängt (vgl. BGHZ 97, 264, 267).

    Die von der Klägerin gesetzte Bedingung ist insofern mit derjenigen, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgedruckt in BGHZ 97, 264 ff. zugrunde lag, vergleichbar.

    Der Bundesgerichtshof hielt in der angeführten Entscheidung wegen der Bedingungsfeindlichkeit des Rücktritts eine solche Verknüpfung mit einem unbekannten Versteigerungsverhalten eines Dritten für nicht zulässig, weshalb es an einer wirksamen Rücktrittserklärung fehlte (vgl. BGHZ 97, 264, 268).

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Auffällig ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eines Kaufvertrages in der Regel, wenn der Wert der einen Leistung ungefähr doppelt so hoch ist wie der Wert der anderen, wobei die für die einzelnen Leistungen ermittelten objektiven Werte miteinander zu vergleichen sind (vgl. dazu BGH NJW 1982, 2767; NJW 1994, 1275; Pal.-Heinrichs § 138 BGB, Rdnr. 61; MüKo-Mayer-Maly/Armbrüster, § 138 Rdnr. 144; Soergel/Hefermehl § 138 BGB Rdnr. 75; Staudinger/Sack § 138 BGB Rdnr.179).

    Ausgeglichen werden diese zusätzlichen Belastungen der Beklagten andererseits wiederum durch die "schwache" dingliche Absicherung der Rechte des Herrn U... (vgl. dazu noch BGH NJW 1982, 2767).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Nachträgliche Wertveränderungen sind grundsätzlich bedeutungslos (vgl. BGH WM 1996, 261; NJW 2002, 429, 431; Pal.-Heinrichs § 138 BGB Rdnr. 60; Staudinger/Sack § 138 BGB Rdnr.180; Medicus, NJW 1995, 2577, 2578 m.w.N.), ebenso der Umstand, dass später Teile der geschuldeten Leistungen nicht erbracht werden (vgl. Soergel/Hefermehl § 138 BGB Rdnr. 75).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder er sich zumindest leichtfertig der Kenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1127, NJW 2002, 429, 430).

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Bei Vorliegen eines Wuchergeschäftes im Sinne dieser Vorschrift erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf das Verfügungsgeschäft des Bewucherten (vgl. BGH NJW 1994, 1275; Palandt/Heinrichs, § 138 BGB, Rdnr. 20).

    Auffällig ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eines Kaufvertrages in der Regel, wenn der Wert der einen Leistung ungefähr doppelt so hoch ist wie der Wert der anderen, wobei die für die einzelnen Leistungen ermittelten objektiven Werte miteinander zu vergleichen sind (vgl. dazu BGH NJW 1982, 2767; NJW 1994, 1275; Pal.-Heinrichs § 138 BGB, Rdnr. 61; MüKo-Mayer-Maly/Armbrüster, § 138 Rdnr. 144; Soergel/Hefermehl § 138 BGB Rdnr. 75; Staudinger/Sack § 138 BGB Rdnr.179).

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Diese Zusage in der Art eines pactum de non petendo (vgl. dazu BGH NJW 2000, 2661, 2662) hat die Klägerin auch im März 1997 noch gebunden, denn ihre Lage hatte sich seit Oktober 1996 nicht erheblich geändert.
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Dieser Grundsatz greift bereits im Vorstadium des Schuldnerverzugs ein, so dass bereits mit Rücksicht auf § 320 BGB a.F. kein Verzug eintreten kann (vgl. BGH NJW 1987, 251, 253; NJW 1971, 1747).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Richtig ist zwar, dass nach der von der Klägerin mit Schriftsatz vom 16.06.2005 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1981, 1732) auch ein hilfsweise gestellter Klageantrag gemäß § 284 Abs. 1 BGB a.F. den Verzug herbeiführen kann und kein Grund bestehen soll, die Anmahnung eines hilfsweise geltend gemachten Zahlungsanspruchs nur deshalb anders zu behandeln, weil dies vorprozessual geschehen ist.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder er sich zumindest leichtfertig der Kenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1127, NJW 2002, 429, 430).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 141/92

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei eigener Vertragsuntreue

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Ist diese zu verneinen, so können die Rechte des Gläubigers aus § 326 BGB a.F. ausgeschlossen seien, wenn und solange er selbst vertragsuntreu ist und dieses Verhalten nach Art und Tragweite geeignet ist, den Vertragszweck zu gefährden (vgl. etwa BGH NJW-RR 1994, 372 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
    Eine Sittenwidrigkeit käme aufgrund dieses Umstandes daher nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die erhebliche Wertsteigerung, durch die Aufgabe der Einordnung als Waldgrundstück zweifellos erfahren, bereits seinerzeit sicher war und der Käufer dies erkennen musste (vgl. dazu :BGH WM 1996, 262, 264; RGZ 128, 251, 259; Soergel/Hefermehl § 138 BGB Rdnr. 75).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 49/70

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer

  • BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

    Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

  • RG, 15.02.1929 - II 400/28

    Sittenwidriger Darlehensvertrag.

  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 203/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 176/13
    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 172/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 173/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 162/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 187/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 207/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 193/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 184/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 174/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Hierbei dürfte es sich nach der Rechtsprechung (vgl. 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2005 - I-9 U 196/03, - juris) um eine echte und damit schädliche Bedingung handeln:.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 199/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2004 - 9 U 196/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22485
OLG Köln, 01.03.2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,22485)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,22485)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,22485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.03.1995 - 20 U 335/94

    Versicherungsansprüche bei Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 9 U 196/03
    Es kann nach dem Vortrag der Parteien nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft es ohne billigungswerten Grund abgelehnt hat, einen Anspruch der Kläger geltend zu machen (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 96, 1234; OLG Köln NJW-RR 2003, 1612).
  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 143/02

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2004 - 9 U 196/03
    Es kann nach dem Vortrag der Parteien nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft es ohne billigungswerten Grund abgelehnt hat, einen Anspruch der Kläger geltend zu machen (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 96, 1234; OLG Köln NJW-RR 2003, 1612).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2004 - 9 U 196/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23353
OLG Köln, 18.03.2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,23353)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,23353)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2004 - 9 U 196/03 (https://dejure.org/2004,23353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 03.11.2003 - 24 O 278/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer Wohngebäudeversicherung wegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2004 - 9 U 196/03
    Die Berufung der Kläger gegen das am 3. November 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 278/02 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht