Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.07.2010 - I-9 U 89/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Körperverletzung, Pfiffe, Trillerpfeife, Geschlossenes Zugabteil
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis einer dauerhaften Schädigung der Hörfunktion in Form eines Tinnitus durch Pfeifen mit einer Trillerpfeife in einem geschlossenen Raum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis einer dauerhaften Schädigung der Hörfunktion in Form eines Tinnitus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die Trillerpfeife im Nachtzug - Zivilrecht mit strafrechtlichem Einschlag… oder: Das muss man sich merken
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Trillerpfeife im Zugabteil!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unsanfte Zugebegleiterin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrgast erhält Schmerzensgeld nach Hörschädigung durch Pfiff aus Trillerpfeife einer Zugbegleiterin - Junger Mann wird unsanft aus seinem Schlaf im Nachtzug geweckt - dauerhafter Tinnitus ist die Folge
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 20.01.2009 - 3 O 564/07
- OLG Hamm, 13.07.2010 - I-9 U 89/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 17/97
Notwehrrecht des Mieters
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 9 U 89/09
Selbst wenn sie die Pfiffe zwecks Durchsetzung interner Sicherheitsvorschriften und also zwecks Wahrung des Hausrechts der Beklagten zu 2) in dem Zug abgegeben hat und man dieses Hausrecht auch als geschütztes Rechtsgut im Sinne des Notwehrrechts ansieht ( so OLG Düsseldorf NJW 1997, 3383), so war zur Abwehr eines Angriffs des Klägers auf das Hausrecht die massive körperliche "Verteidigung" der Beklagten zu 2) sicher nicht erforderlich.
- AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Verkehrssicherungspflicht, Karnevalsveranstaltung
Hierbei war in die Betrachtung einzubeziehen, dass sich die für Hörschäden zugesprochenen Schmerzensgelder bereits in leichteren Fällen in einem Rahmen von 1.000,00 bis 1.500,00 EUR bewegen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 13.07.2010 - 9 U 89/09 mit Verweis auf Hacks/Ring/Böhm Schmerzensgeldtabelle 2007 lfd. Nr. 523 und Nr. 576).