Rechtsprechung
OLG München, 03.02.1993 - 27 U 332/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Schlußrechnung; Zurückverweisung an Erstgericht wegen nicht Gewährung von hinreichend rechtlichem Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zur Prüffähigkeit der Schlußrechnung (IBR 1993, 372)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 19.02.1992 - 2 O 556/91
- OLG München, 03.02.1993 - 27 U 332/92
Papierfundstellen
- BauR 1993, 346
- IBR 1993, 372
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 15/71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Saarbrücken, 28.09.1983 - 1 U 110/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 27.06.1986 - 14 U 171/85
Richter; Aufklärungspflicht; Hinweis; Mündliche Verhandlung; Vortragsergänzung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 17.03.1982 - 2 U 93/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13
Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die …
Das LG ist insoweit - unter zutreffender Einbeziehung der anzunehmenden Fachkunde des von der Beklagten hinzugezogenen Architekten (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1966, VII ZR 124/67, NJW 1967, 342; OLG München, Urteil vom 03.02.1993, 27 U 232/92, BauR 1993, 346 mit Anm. Baden IBR 1993, 372 Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 151 mwN in Fn 520), der hier zudem bereits an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitgewirkt hatte (vgl. Kopfzeile Anlage K 2) - zum einen zu Recht davon ausgegangen, dass die Schlussrechnung der Klägerin - jedenfalls in Bezug auf erbrachte Leistungen aus dem Ursprungsvertrag im o.a. Umfang - einem fachkundigen Architekten ohne weitere Informationen eine hinreichende Möglichkeit bot bzw. bietet, sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu kontrollieren.