Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung eines Bauvertrages ; Prüfbarkeit der Schlussrechnung; Rechnung über ausgeführte Leistungen ; Kündigung eines Pauschalvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 8 Nr. 6, Nr. 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet? (IBR 1995, 331)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.09.1992 - 9 O 1514/91
- OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92
- BGH, 26.01.1995 - VII ZR 145/93
Papierfundstellen
- IBR 1995, 331
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92
Fälligkeitsvoraussetzung der Schlußzahlung ist (nach Maßgabe von § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B) aber stets die Prüfbarkeit der Rechnung, wobei das nicht nur für den Fall vollständiger Erfüllung eines Bauvertrages seitens des Auftragnehmers, sondern ebenso für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages gilt, gleich, ob die vorzeitige Beendigung einvernehmlich geschah, oder ob die vorzeitige Beendigung aufgrund einer Kündigung eingetreten ist (BGH BauR 87, 95). - OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 235/91
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92
Zur nachvollziehbaren Darlegung der tatsächlich ausgeführten Leistungen aber gehört, gleich ob beim Einheitspreisvertrag oder beim vorzeitig beendeten Pauschalvertrag, grundsätzlich ein Aufmaß des Erbrachten (…vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rdnr. 158, 159; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 1373).
- OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter
Dies gilt nicht nur beim Einheitspreisvertrag, sondern auch für die Abrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages, weil ohne Aufmaß die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht erfasst und die nach dem Leistungsverzeichnis kalkulierten Einheitspreise nicht zum Pauschalpreis ins Verhältnis gesetzt werden können (OLG Frankfurt OLGR 1995, 146; OLG Nürnberg IBR 1995, 331; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1393). - BGH, 26.01.1995 - VII ZR 145/93
GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet?
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12. Mai 1993 [OLG Nürnberg - 13 U 3411/92 - 12.05.93] wird nicht angenommen.
Rechtsprechung
BGH, 26.01.1995 - VII ZR 145/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 554b Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet? (IBR 1995, 331)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.09.1992 - 9 O 1514/91
- OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92
- BGH, 26.01.1995 - VII ZR 145/93
Papierfundstellen
- IBR 1995, 331
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92
GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet?
Auszug aus BGH, 26.01.1995 - VII ZR 145/93
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12. Mai 1993 [OLG Nürnberg - 13 U 3411/92 - 12.05.93] wird nicht angenommen.